Vorlage
2003/SBA/007
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Beschlussvorschlag:

 

Der Straßenbauausschuss stimmt den Haushaltsansätzen in der vorgelegten Form zu.


Für den Ausbau und die erforderlichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2004 folgende Ansätze eingestellt worden:

 

Verwaltungshaushalt

 

Einnahmen:

 

HSt.

Bezeichnung

Haushalts-ansatz

65000 100000

Verwaltungsgebühren

200 €

65000 110000

Benutzungsgebühren u. ä. Engelte

 

8.000 €

65000 130000

Obst-, Gras- und Holzverkauf

100 €

65000 150300

Zahlungen für Schadensfälle

24.000 €

65000 150400

Rückzahlungen aus Vorjahren

400 €

65000 150900

Vermischte Einnahmen

100 €

65000 160000

Straßenunterhaltungsdienste

Erstattungen für den Bund

 

40.000 €

65000 161000

Straßenunterhaltungsdienste

Erstattungen für das Land

 

40.000 €

65000 202000

Zinsen v. Gemeinden und Gemeindeverbänden

 

100 €

 

 

112.900 €

 

 

 

Ausgaben:

 

HSt.

Bezeichnung

Haushalts-

ansatz

65000 510000

Unterhaltung der Kreisstraßen

1.005.800 €

65000 540000

öffentliche Abgaben

20.500 €

65000 560000

Dienstkleidung für

Kreisstraßenwärter

 

10.000 €

65000 654000

Reisekosten für Kreis-

straßenwärter

 

1.000 €

65000 661900

Vermischte Ausgaben

100 €

65000 671000

Kosten der technischen Verwaltung der Kreisstraßen (Land)

 

285.000 €

65000 848000

Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen

 

100 €

 

 

 

1.322.500 €

 


 

Begründungen:

 

 

HSt. 65000 110000

Diese Haushaltsstelle beinhaltet überwiegend Sondernutzungsgebühren für Zufahrten zu Kreisstraßen.

 

 

HSt. 65000 150300

Hier werden die von Unfallverursachern bzw. deren Versicherungen zu erstattenden Beträge für die Beschädigungen von Kreisstraßenzubehör vereinnahmt.

 

HSt. 65000 160000 und 65000 161000

Für den gelegentlichen Einsatz von Kreisstraßenwärtern auf Bundes- und Landesstraßen sind die Lohnkosten für die angefallenen Arbeitsstunden vom Bund bzw. Land zu erstatten.

 

HSt. 65000 510000

Aus diesem Ansatz werden alle dringend notwendigen Unterhaltungsarbeiten an Kreisstraßen sowie die laufenden Ausgaben für die Beschaffung von Splitt, Bitumen, Auftausalz, Leiteinrichtungen, Verkehrsschildern, die Instandsetzung mit dem Reparaturzug, die Durchführung von Markierungsarbeiten und sonstige Aufwendungen bestritten. Daneben hat der Ansatz auch besondere Einzelmaßnahmen zum Inhalt.

 

HSt. 65000 540000

Dieser Ansatz wird überwiegend für Beiträge an Wasser- und Boden- sowie Unterhaltungsverbände benötigt.

 

HSt. 65000 560000

Für 28 Kreisstraßenwärter sowie einen Auszubildenden ist die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung vorzuhalten.

 

HSt. 65000 654000

Bei dieser Haushaltsstelle werden Reisekosten für Kreisstraßenwärter gebucht.

 

HSt. 65000 671000

Der Ansatz dient der Vergütung des Straßenbauamtes für die technische Verwaltung der Kreisstraßen entsprechend einer vertragsgemäß von der Straßenbauverwaltung zu erstellenden Kosten- und Leistungsrechnung.

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Einnahmen:

 

HSt.

Bezeichnung
Haushalts-
ansatz

65000 322000

Darlehensrückflüsse von

Gemeinden

 

3.400 €

65000 340000

Erlöse aus dem Verkauf von

Straßenparzellen

 

500 €

65000 347000

Einnahmen aus der Abwicklung

von Straßenbaumaßnahmen

 

1.000 €

65000 360000

Zuweisungen nach dem

Eisenbahnkreuzungsgesetz

 

100.000 €

65000 361000

Zuweisungen n. d. GVFG zum

Ausbau von Kreisstraßen

 

745.000 €

65000 362000

Kostenanteile von Gemeinden

20.000 €

 

 

 

869.900 €

 

 

 

Ausgaben:

 

HSt.

Bezeichnung

Haushalts-
ansatz

65000 932000

Erwerb von Straßenparzellen

125.000 €

65000 954000

Ausbau der K 8

Husum – Landesbergen

 

267.000 €

65000 954300

Ausbau der K 148

Bücken – Warpe

 

850.000 €

65000 960000

Baumaßnahmen an Kreisstraßen

169.000 €

 

 

 

1.411.000 €

 

Begründungen:

 

HSt. 65000 360000

Bund und Deutsche Bahn AG tragen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz jeweils ein Drittel der Kosten für die Erneuerung des Bahnüberganges im Zuge der K 8 in Landesbergen. Die Kosten sind in den Veranschlagungen 2003 und 2004 enthalten.

 

HSt. 65000 361000

Hier sind die Fördermittel nach GVFG mit einer Förderquote von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten für den Fahrbahnausbau mit Radweg im Zuge der K 8 Husum – Landesbergen für die Restkosten des 4. BA sowie für die diesjährigen anteiligen Kosten des 2. BA angesetzt. Ferner beinhaltet der Ansatz die Fördermittel für den Baukostenanteil für 2004 für den Fahrbahnausbau und Radwegneuebau im Zuge der K 148 Bücken – Warpe und für die Grunderwerbskosten im Rahmen des Radwegebaus Husum – Langendamm.

 

HSt. 65000 362000

Kostenanteil des Flecken Bücken für den Fahrbahnausbau mit Radwegneuebau im Zuge der K 148, Bücken – Warpe.

 

HSt. 65000 932000

Erforderlicher Grunderwerb sowie Vermessungs- und Notarkosten sowie und Kosten für die Erstellung von Verkehrswertgutachten für den geplanten Radwegbau im Zuge der K 62 Husum – Langendamm.

 

HSt. 65000 954000

Baukosten für den 4. BA des Fahrbahnausbaus mit Radwegbau im Zuge der K 8 (Restkosten) und diesjähriger Baukostenanteil für den 2. BA.

 

HSt. 65000 954300

Baukostenanteil 2004 für den Fahrbahnausbau und Radwegbau im Zuge der K 148 Bücken – Warpe.

 

HSt. 65000 960000

Aus diesem Ansatz werden wertsteigernde Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen finanziert, die wegen ihres baulichen Umfanges nicht aus dem Verwaltungshaushalt bestritten werden dürfen. Dies sind in diesem Jahr Kosten für Unterbauverstärkung und Deckschichterneuerung im Zuge der K 3 in der OD Nienburg von km 0,700 bis km 1,250 einschließlich Auflastkosten.