Beschlussvorschlag:
Der Straßenbauausschuss stimmt den Haushaltsansätzen in der vorgelegten Form zu.
Für den Ausbau und die erforderlichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2004 folgende Ansätze eingestellt worden:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen:
HSt. |
Bezeichnung |
Haushalts-ansatz |
65000 100000 |
Verwaltungsgebühren |
200 € |
65000 110000 |
Benutzungsgebühren u. ä. Engelte |
8.000 € |
65000 130000 |
Obst-, Gras- und Holzverkauf |
100 € |
65000 150300 |
Zahlungen für Schadensfälle |
24.000 € |
65000 150400 |
Rückzahlungen aus Vorjahren |
400 € |
65000 150900 |
Vermischte Einnahmen |
100 € |
65000 160000 |
Straßenunterhaltungsdienste Erstattungen für den Bund |
40.000 € |
65000 161000 |
Straßenunterhaltungsdienste Erstattungen für das Land |
40.000 € |
65000 202000 |
Zinsen v. Gemeinden und Gemeindeverbänden |
100 € |
|
|
112.900
€ |
Ausgaben:
HSt. |
Bezeichnung |
Haushalts- ansatz |
65000 510000 |
Unterhaltung der Kreisstraßen |
1.005.800 € |
65000 540000 |
öffentliche Abgaben |
20.500 € |
65000 560000 |
Dienstkleidung für Kreisstraßenwärter |
10.000 € |
65000 654000 |
Reisekosten für Kreis- straßenwärter |
1.000 € |
65000 661900 |
Vermischte Ausgaben |
100 € |
65000 671000 |
Kosten der technischen Verwaltung der Kreisstraßen (Land) |
285.000 € |
65000 848000 |
Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen |
100 € |
|
|
1.322.500
€ |
Begründungen:
HSt. 65000 110000
Diese Haushaltsstelle beinhaltet überwiegend Sondernutzungsgebühren für Zufahrten zu Kreisstraßen.
HSt. 65000 150300
Hier werden die von Unfallverursachern bzw. deren Versicherungen zu erstattenden Beträge für die Beschädigungen von Kreisstraßenzubehör vereinnahmt.
HSt. 65000 160000 und 65000 161000
Für den gelegentlichen Einsatz von Kreisstraßenwärtern auf Bundes- und Landesstraßen sind die Lohnkosten für die angefallenen Arbeitsstunden vom Bund bzw. Land zu erstatten.
HSt. 65000 510000
Aus diesem Ansatz werden alle dringend notwendigen Unterhaltungsarbeiten an Kreisstraßen sowie die laufenden Ausgaben für die Beschaffung von Splitt, Bitumen, Auftausalz, Leiteinrichtungen, Verkehrsschildern, die Instandsetzung mit dem Reparaturzug, die Durchführung von Markierungsarbeiten und sonstige Aufwendungen bestritten. Daneben hat der Ansatz auch besondere Einzelmaßnahmen zum Inhalt.
HSt. 65000 540000
Dieser Ansatz wird überwiegend für Beiträge an Wasser- und Boden- sowie Unterhaltungsverbände benötigt.
HSt. 65000 560000
Für 28 Kreisstraßenwärter sowie einen Auszubildenden ist die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung vorzuhalten.
HSt. 65000 654000
Bei dieser Haushaltsstelle werden Reisekosten für Kreisstraßenwärter gebucht.
HSt. 65000 671000
Der Ansatz dient der Vergütung des Straßenbauamtes für die technische Verwaltung der Kreisstraßen entsprechend einer vertragsgemäß von der Straßenbauverwaltung zu erstellenden Kosten- und Leistungsrechnung.
Vermögenshaushalt
Einnahmen:
HSt. |
Bezeichnung |
Haushalts-ansatz |
65000 322000 |
Darlehensrückflüsse von Gemeinden |
3.400 € |
65000 340000 |
Erlöse aus dem Verkauf von Straßenparzellen |
500 € |
65000 347000 |
Einnahmen aus der Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen |
1.000 € |
65000 360000 |
Zuweisungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz |
100.000 € |
65000 361000 |
Zuweisungen n. d. GVFG zum Ausbau von Kreisstraßen |
745.000 € |
65000 362000 |
Kostenanteile von Gemeinden |
20.000 € |
|
|
869.900 € |
Ausgaben:
HSt. |
Bezeichnung |
Haushalts-
ansatz |
65000 932000 |
Erwerb von Straßenparzellen |
125.000 € |
65000 954000 |
Ausbau der K 8 Husum – Landesbergen |
267.000 € |
65000 954300 |
Ausbau der K 148 Bücken – Warpe |
850.000 € |
65000 960000 |
Baumaßnahmen an Kreisstraßen |
169.000 € |
|
|
1.411.000 € |
Begründungen:
HSt. 65000 360000
Bund und Deutsche Bahn AG tragen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz jeweils ein Drittel der Kosten für die Erneuerung des Bahnüberganges im Zuge der K 8 in Landesbergen. Die Kosten sind in den Veranschlagungen 2003 und 2004 enthalten.
HSt. 65000 361000
Hier sind die Fördermittel nach
GVFG mit einer Förderquote von 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten für den
Fahrbahnausbau mit Radweg im Zuge der K 8 Husum – Landesbergen für die
Restkosten des 4. BA sowie für die diesjährigen anteiligen Kosten des 2. BA
angesetzt. Ferner beinhaltet der Ansatz die Fördermittel für den
Baukostenanteil für 2004 für den Fahrbahnausbau und Radwegneuebau
im Zuge der K 148 Bücken – Warpe und für die Grunderwerbskosten im Rahmen des
Radwegebaus
Husum – Langendamm.
HSt. 65000 362000
Kostenanteil des Flecken Bücken
für den Fahrbahnausbau mit Radwegneuebau im Zuge der K
148,
Bücken – Warpe.
HSt. 65000 932000
Erforderlicher Grunderwerb sowie
Vermessungs- und Notarkosten sowie und Kosten für die
Erstellung von Verkehrswertgutachten für den geplanten Radwegbau im Zuge der K
62 Husum – Langendamm.
HSt. 65000 954000
Baukosten für den 4. BA des Fahrbahnausbaus mit Radwegbau im Zuge der K 8 (Restkosten) und diesjähriger Baukostenanteil für den 2. BA.
HSt. 65000 954300
Baukostenanteil 2004 für den Fahrbahnausbau und Radwegbau im Zuge der K 148 Bücken – Warpe.
HSt. 65000 960000
Aus diesem Ansatz werden wertsteigernde Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen finanziert, die wegen ihres baulichen Umfanges nicht aus dem Verwaltungshaushalt bestritten werden dürfen. Dies sind in diesem Jahr Kosten für Unterbauverstärkung und Deckschichterneuerung im Zuge der K 3 in der OD Nienburg von km 0,700 bis km 1,250 einschließlich Auflastkosten.