Betreff
Umstellung des Kreismedienzentrums Nienburg auf Kreisonlinelizenzen für Schulen mit Beginn des Schuljahres 2011/2012
Vorlage
2011/AAS/005
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstellung des Kreismedienzentrums Nienburg von Kreislizenzen auf Kreisonlinelizenzen mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 vorzunehmen.

 


Die Landkreise und kreisfreien Städte sind kraft Gesetz verpflichtet Kreismedienzentren zu führen. Kreismedienzentren nehmen die Aufgaben des Landkreises wahr, die sich aus der Verwendung von Medien (Soft- und Hardware) auf dem Gebiet des Schulwesens, der Jugendpflege und Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung sowie der Kultur- und Heimatpflege ergeben.

 

Neben kreiseigenem Personal stellt das Land Niedersachsen jedem Kreismedienzentrum ergänzend einen Medienpädagogischen Berater zur Verfügung. Zu den Aufgaben des Medienpädagogischen Beraters gehört die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht in der Medienkompetenz. Er steht dem Schulträger, den Schulen und Kindertagesstätten beratend und unterstützend zur Seite. Dem Landkreis Nienburg/Weser ist für diesen Zweck eine Lehrkraft (Herr Groeneveld) mit insgesamt 9 Anrechnungsstunden pro Woche zugewiesen worden.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser steht vor der Frage, wie das Kreismedienzentrum Nienburg zukünftig fortgeführt werden soll. Es scheint sinnvoll, verstärkt Kreisonlinelizenzen anstelle von Kreislizenzen zu erwerben und die Mediennutzung auf den typischen Onlinebetrieb umzustellen. Schulen könnten Medien per Internet von einem vorhandenen Server auf den Schulrechner herunterladen und diese ohne Ausleihe im Rahmen des bisher üblichen „Thekenverleihs“ schulisch nutzen. Durch eine benutzer- und kennwortgeschützte Einstellung könnten Lehrkräfte außerdem vom heimischen PC über Internet auf den Server zugreifen und so den Unterricht für den nächsten Tag zielgerichtet vorbereiten.

 

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden über das Land Niedersachsen bereits 450 Onlinemedien erworben und den Trägern der Medienzentren mit einer 10 %igen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Das Kopieren und Vervielfältigen dieser Onlinemedien auf Speichermedien ist für eine schulische Nutzung erlaubt.

 

Gegenwärtig gibt es im Kreisgebiet Schulen, die aufgrund einer weiten Entfernung zum Kreismedienzentrum Nienburg bisher keine oder nur eine minimale Ausleihe von Medien vorgenommen haben.

 

Die Verwaltung verspricht sich durch die Umstellung auf den Onlinebetrieb neben einer modernen und zukunftsweisenden Strukturveränderung auch diese Schulen zukünftig zu erreichen und mit pädagogisch wertvollen Medien zu versorgen.

 

Die jährlichen Mehrkosten pro Medium für die Onlinenutzung sind überschaubar und werden durch die unbegrenzte Vervielfältigungsmöglichkeit wieder relativiert. Die Einstell- und Nutzungsgebühren über das System ANTARES, welches den Server zur Verfügung stellen und die Medienpflege vornehmen würde, sehen wie folgt aus:

 

1. Einrichtung des Online-Servers  =   995 € (einmalig)

2. Verwaltung von rd. 450 Landesmedien  =  1.195 € (jährlich)

3. Einstellgebühren pro neu erworbener Online-Lizenz  =  60 €
    (einmalig für 10 Jahre)

4. Ergänzung um ca. 2.000 Schulfernsehsendungen (optional)  = 1.000 €

    (jährlich).

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Umstellung von Kreislizenzen auf Kreisonlinelizenzen soll eine Entscheidung durch die Kreispolitik herbeigeführt werden.