Der
Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Hoya
eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von
höchstens 167.500 € gewährt.
Die
Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat mit Schreiben vom 09.02.2011 einen Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Sanierung der
Dreifeldsporthalle Hoya beim Landkreis eingereicht.
Die
Sporthalle wurde 1973/1974 errichtet und wird von den
Als
Maßnahmebestandteile sind der Austausch von Glasbausteinwänden an den
Längsseiten der Sporthalle, die Dämmung der Hallendecke, eine Verbesserung der
Raumakustik durch die Anbringung von Schallabsorbern unterhalb der Hallendecke
und an den Stirnseiten, die Beschichtung der Hallendecke und der Einbau einer
Lüftungsanlage in Ergänzung der derzeit bestehenden „natürlichen“ Lüftung
geplant. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Nach
§ 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im
Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch
für größere Instandsetzungen erbracht werden. Im Sekundarbereich wird die
Hälfte der notwendigen Kosten bezuschusst.
Aufgrund
Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann
gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der
langfristige schulische Bedarf vorliegt.
Beide
Voraussetzungen sind gegeben. Die Maßnahmekosten betragen rd. 335.000 € und liegen
damit oberhalb von 51.129 €. Die Sporthalle ist für den Schulsport am
Schulzentrum Hoya auch langfristig zwingend erforderlich.
Die
Sanierungskosten sind mit einem Fördersatz von 50 % zuwendungsfähig, was einem
Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 167.500 € entspricht.