Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Hoya
Vorlage
2011/AAS/006
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Hoya eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 167.500 € gewährt.

 


Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat mit Schreiben vom 09.02.2011 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Hoya beim Landkreis eingereicht.

 

Die Sporthalle wurde 1973/1974 errichtet und wird von den Schulen Realschule Hoya und  Johann-Beckmann-Gymnasium für den Schulsport genutzt. Die Gutenbergschule und die Hauptschule Hoya verfügen jeweils über eine Einfeldsporthalle, können die Dreifeldhalle nach Abstimmung aber ebenfalls mitnutzen.

 

Als Maßnahmebestandteile sind der Austausch von Glasbausteinwänden an den Längsseiten der Sporthalle, die Dämmung der Hallendecke, eine Verbesserung der Raumakustik durch die Anbringung von Schallabsorbern unterhalb der Hallendecke und an den Stirnseiten, die Beschichtung der Hallendecke und der Einbau einer Lüftungsanlage in Ergänzung der derzeit bestehenden „natürlichen“ Lüftung geplant. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen. 

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Im Sekundarbereich wird die Hälfte der notwendigen Kosten bezuschusst.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Maßnahmekosten betragen rd. 335.000 € und liegen damit oberhalb von 51.129 €. Die Sporthalle ist für den Schulsport am Schulzentrum Hoya auch langfristig zwingend erforderlich.

 

Die Sanierungskosten sind mit einem Fördersatz von 50 % zuwendungsfähig, was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 167.500 € entspricht.