Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Schulbaumaßnahme "Umbau/Modernisierung der Turnhalle Leintorschule"
Vorlage
2011/AAS/007
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Stadt Nienburg/Weser wird für die Schulbaumaßnahme „Umbau/Modernisierung der Turnhalle Leintorschule“ eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von 589.709,54 € gewährt.

 


Die GHS Leintorschule Nienburg ist im Zeitraum 2004 bis 2010 durch Umbau und Erweiterung zu einer offenen Ganztagsschule umgestaltet worden. Hierfür sind der Stadt Nienburg/Weser Gesamtkosten von 9.215.056,73 € entstanden. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist eine Zuwendung aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ 2003-2007 (IZBB) in Höhe von 6.966.000 € bewilligt worden.      

 

Eine grundsätzliche Förderung aus der Kreisschulbaukasse war in der Vergangenheit zwischen Stadt und Landkreis diskutiert worden, man hatte sich allerdings darauf verständigt, zunächst die Abrechnung der Bundesfördergelder abzuwarten und anschließend über den städtischen Antrag zu entscheiden. Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Nienburg/Weser die vorliegenden Investitionskosten für den Schulzweig Hauptschule nicht im Rahmen der Schulkostenabrechnung nach § 118 NSchG mit dem Landkreis abrechnen kann. Zuwendungen können alleinig über § 117 NSchG, d.h. aus der Kreisschulbaukasse, erfolgen.

 

Bestandteil der Gesamtmaßnahme war u.a. der Umbau/die Modernisierung der Turnhalle Leintorschule mit einem Kostenanteil von 1.372.055,71 €. Nach schriftlicher Aussage der Landesschulbehörde Hannover ist es förderrechtlich unschädlich, wenn für diese Teilmaßnahme eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse erfolgt. Für die übrigen Maßnahmebestandteile besteht grundsätzlich ein Doppelförderungskonflikt, so dass die Stadt Nienburg/Weser nur für diese Teilmaßnahme einen Antrag beim Landkreis gestellt hat.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Im Sekundarbereich wird die Hälfte der notwendigen Kosten bezuschusst.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Maßnahmekosten betragen 1.372.055,71 € und liegen damit oberhalb von 51.129 €. Wegen einer verhältnismäßig geringen Anzahl städtischer Sportstätten ist die Turnhalle Leintorschule für den Schulsport darüber hinaus langfristig zwingend erforderlich.

 

Die Umbau-/Modernisierungskosten sind gemäß der aktuellen Klassenzahlen (8 Grundschulklassen und 11 Hauptschulklassen) mit einem Fördersatz von 42,98 % zuwendungsfähig, was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 589.709,54 € entspricht.