Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2011/AfR/001
Aktenzeichen
62.16.54
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Der Landkreis Nienburg / Weser beantragt in Kooperation mit den Kommunen des Landkreises die anteilige Förderung der Personal und Sachkosten einer Beratenden Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten (Klimaschutzmanager) im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung als Zuschussförderung in Höhe von 65 %.

 

Befristet für den geplanten Projektzeitraum vom 1.10.2011 bis zum 30.9.2014 sollen deshalb zwei Personalstellen (Entgeltgruppe 12 für die Leitung, Entgeltgruppe 11 für eine(n) Mitarbeiter/in) beim Landkreis Nienburg/Weser zusätzlich geschaffen werden.

 

Das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil sowie der Arbeitsplan der Klimaschutzmanager sollen sich aus den Ergebnissen und Handlungsansätzen des Klimaschutzkonzepts ableiten.

 

Mit den Städten und Gemeinden soll abgestimmt werden, dass die Eigenmittel in Höhe von 35% sollen zu gleichen Teilen vom Landkreis (17,5%) und den Kommunen (17,5%) getragen werden sollen. Die Höhe der Beteiligung der Kommunen soll anteilig nach dem Einwohnerschlüssel festgelegt werden.

 

Im Projektantrag werden lt. beigefügtem Finanzplan (Anlage 2) im Förderzeitraum Gesamtkosten in Höhe von 399.627 € veranschlagt.

 


In seiner Sitzung am 17. Dezember 2010 hat der Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser die Umsetzung einer Klimaschutzstrategie für den Landkreis beschlossen. Neben den Zielsetzungen der Klimaschutzstrategie, die sich an den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 28. September 2010 orientieren, hat der Beschluss die folgenden weiteren zentralen Bestandteile:

 

·         Vorbereitung eines Förderantrages zur Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung. Die Inhalte des Antrags werden mit der Politik und den Kommunen abgestimmt.

·         Die Gründung einer Klimaschutzagentur, die vom Landkreis, den Kommunen und der Wirtschaft getragen werden soll.

·         Die Einführung eines Monitoringsystems zur Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz.

 

Die Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung wurden im Dezember 2010 novelliert.

 

Die Förderung von „Klimaschutzagenturen“ ist darin nicht explizit vorgesehen.

 

Die Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten ist auch weiterhin Bestandteil der Klimaschutzinitiative und förderfähig. Dieser Förderansatz kommt inhaltlich dem Wesen einer Klimaschutzagentur am nächsten. Beide geplanten Personalstellen können zu einem späteren Zeitpunkt operativ der geplanten Klimaschutzagentur (die auch die Wirtschaft einbezieht und möglicherweise nicht in der Landkreisverwaltung integriert ist), zugeordnet werden. Die Antragstellung für beide Personalstellen kann daher finanziell und organisatorisch von der Gründung einer Klimaschutzagentur abgekoppelt werden. Der Projektbeginn ist für den 01.10.2011 geplant. Die Zeit bis dahin kann gut genutzt werden, um die Gründung einer Klimaschutzagentur mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten. Der hohe Zeitdruck, der durch Notwendigkeit der Einhaltung der ersten Antragsfrist in 2011 entsteht, um die begrenzten Fördermittel voll auszuschöpfen, würde sich hierdurch deutlich entspannen.

 

Folgende Rahmenbedingungen gelten für die Antragstellung:

 

Anträge müssen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2011 gestellt werden.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge müssen folgende Bestandteile vorweisen:

·         eine Vorhabenbeschreibung (Tätigkeitsprofil und Arbeitsplan des/der Klimaschutzmanager/s)

·         die elektronische Datei des so genannten easy-AZA-Formulars (spezielles elektronisches Formular)

·         die ausgefüllten und unterzeichneten easy-AZA-Formulare

·         das Klimaschutzkonzept, auf welchem die Umsetzung basiert

·         der Beschluss zur Umsetzung des Konzepts.

 

Bei einem Zusammenschluss von Antragstellern ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung der Partner beizufügen. Die Inhalte der Vereinbarung sind in der Richtlinie vorgegeben. Ein Entwurf ist der Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 3).

 

Einzelne Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit eigene Anträge für die Erstellung von Teilkonzepten einzureichen. Hier gelten ebenfalls die Bestimmungen der Richtlinie.

 

Die Förderung der beratenden Begleitung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich nach TVöD eingestellt wird.
Darüber hinaus können Sachausgaben (ausschließlich Geschäftsbedarfskosten) in Höhe von bis zu 10% der Personalausgaben veranschlagt werden.

 

Weitere Einzelheiten zum geplanten Aufgabengebiet der Klimaschutzmanager können der Vorhabenbeschreibung und der Stellenbeschreibungen (Anlage 1) entnommen werden.

 

Der Beirat hat in seiner Sitzung am 16.02.2011 empfohlen dem Beschlussvorschlag zu folgen. Die Verwaltung soll nochmals die Stufenzuordnung für die Entgeltgruppen prüfen.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 3 x 23.500 €/a                                Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

1.    Vorhabensbeschreibung

2.    Finanzierungsplan

3.    Entwurf der Vereinbarung mit den Kommunen