Betreff
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übernahme der Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes durch den Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2011/KA/034
Art
Kreisausschuss

Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Schaumburg zur Übernahme der Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes wird geschlossen.


1. Vorgeschichte

 

Im Zusammenhang mit der Standortfrage bei den Verhandlungen über eine Fusion der Leitstellen der Landkreise Nienburg und Schaumburg hatte der Landkreis Schaumburg angeboten, die interkommunale Zusammenarbeit zusätzlich auf ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt mit Sitz in Nienburg zu erstrecken. Die Ver­handlungen der Verwaltungen unter Beteiligung der beauftragten Dezernenten und der RPA-Leitungen gestalteten sich nicht einfach, weil das Mitarbeitersoll lt. Stellenplänen in beiden Verwaltungen etwa gleich war (je 8,5 Stellen), die tatsächliche Be­setzung mit 8,4 Stellen im Landkreis Nienburg und 6 Stellen in Schaumburg jedoch deutlich auseinander fiel und darüber hinaus durch die Einführung der doppischen Buchführung inkl. der 1. Eröffnungsbilanzen innerhalb der Zeitspanne ein vollständig verändertes Prüfungsfeld zu erschließen war.

 

Die gemeinsame Aufarbeitung und Bilanzierung des Status quo sowie die Betrach­tung der Perspektiven einer Fusion haben jedoch ergeben, dass die Zusammenle­gung der Rechnungsprüfungsämter qualitative und wirtschaftliche Vorteile in nicht unerheblichem Maß mit sich bringen dürfte. Die Verhandlungen mündeten in eine gemeinsame Zielbestimmung künftiger Prüfungen, die Beschreibung einer zukünftigen Organisationsstruktur und einer adäquaten Per­sonalausstattung, die in den vorliegenden Entwurf einer Zweckvereinbarung (Anlage) eingearbeitet worden sind.

 

 

2. Wesentliche Regelungen des Zweckvereinbarungsentwurfes

 

a)    Zielbestimmung künftiger Prüfungen
Zwischen den Verhandlungspartnern bestand Einigkeit darüber, dass die Chance eines Neuanfangs in einem fusionierten Rechnungsprüfungsamt Nienburg/Schaumburg nur dann angemessen genutzt würde, wenn gemein­sam Zielbestimmungen und Grundsätze künftiger Prüfungen formuliert wür­den, die den Anforderungen an eine moderne Rechnungsprüfung für eine moderne öffentliche Verwaltung mit den Veränderungen der vergangenen Jahre ge­recht würde. Die daraufhin erarbeiteten Prüfungsgrundsätze sind in Anlage 1 Bestandteil der Zweckvereinbarung. Dort wird verstärkt die Dienstleistungs- und Beratungsfunktion der Rechnungsprüfung in den Vordergrund gestellt, wie auch die Notwendigkeit, die Rechnungsprüfung auf den Stand der Ver­waltungsmodernisierung auszurichten. Die tradierten Prüfungsmaßstäbe wer­den nicht negiert, jedoch im Rahmen der aktuellen Anforderungen neu gewichtet.

b)    Organisationsstruktur
Spiegelbildlich zum vorgeschlagenen Leitstellenstandort Stadthagen sind Sitz und Trägerschaft eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes beim Land­kreis Nienburg/Weser vorgesehen. Aus praktischen Gesichtspunkten verbleibt es bei einem unselbstständigen Nebenstandort in Stadthagen, aus dem her­aus die örtlichen Dienstleistungen für die dortigen kreisangehörigen Kommunen und die Kreisverwaltung geleistet werden. Seine Führung erfolgt uneingeschränkt aus Nienburg. Lediglich bestimmte vorübergehende Einsatzvorgaben für die bisherigen RPA-Mitarbeiter – insbesondere des Landkreises Schaumburg – sind aus organisatorischen– und Akzeptanzgründen vertraglich festgeschrieben. Das fusionierte Rechnungsprüfungsamt arbeitet weitestmöglich als Kosten rechnende Ein­richtung. Das vorgesehene hochrangige Kooperationsgremium trägt der be­sonderen Funktion des Rechnungsprüfungsamtes und seinem besonderen Verhältnis zu den Kreistagen und den Verwaltungsspitzen Rechnung. Aufga­ben, Definition und Tagungsturnus stellen sicher, dass die Unabhängigkeit der RPA-Leitung gewahrt und die Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser verantwortlich wahrgenommen werden kann.

c)    Personal
Die beteiligten RPA-Leitungen halten eine zukünftige Personalausstattung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamts mit 14 Stellen für erforderlich, so dass – verglichen mit den Sollstellen der bisherigen Stellenpläne - eine Einsparung von 3 Stellen und gegenüber dem Istzustand eine Einsparung von 1 ½ Stellen festzustellen ist. Ggf. ist im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben zur doppischen Haushaltsführung vorübergehend eine weitere Stelle zu besetzen. Die Aufnahme der bisherigen Prüfer des RPA des Landkreises Schaumburg in das gemeinsame RPA beim Landkreis Nienburg/Weser bedarf eines geson­dert abzuschließenden Personalgestellungsvertrages, in dem die Einzelheiten geregelt werden. Neue Mitarbeiter werden im Rahmen der üblichen Auswahl­verfahren beim Landkreis Nienburg/Weser angestellt. Eine Beteiligung des Landkreises Schaumburg erfolgt lediglich bei der Besetzung der Leitungsstelle. Dies ist angesichts der Notwendigkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit beiden Kreistagen und beiden Verwaltungsführungen sachgerecht und akzeptabel.

 

3. Ergebnis

 

Die mit vorliegendem Zweckvereinbarungsentwurf aufgezeigten Perspektiven einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Fusionierung der Rechnungsprüfungs­ämter der Landkreise Nienburg und Schaumburg bieten ein beachtliches Potential an Einsparungen und Qualitätsgewinn:

 

Das gemeinsame RPA erhält eine auf die Zukunft ausgerichtete Personalstruktur, die 3 Stellen unter dem derzeitigen Plansoll liegt.

 

Prüfungsstandards und Prüfungsgrundsätze sind mit Blick auf die zukünftigen Not­wendigkeiten neu konzipiert und festgelegt. Dabei ist den Kriterien der Beratungs­dienstleistung und der Effizienz eine den modernen Anforderungen angemessene Bedeutung eingeräumt.

 

Die Harmonisierung der Prüfungsstandards, Prüfungsberichte usw. lässt weitere deutliche Synergieeffekte und Qualitätsverbesserungen erwarten.

 

Insgesamt sprechen die vorteilhaften Perspektiven für den Abschluss der Zweckver­einbarung und die Übernahme der Aufgabe vom Landkreis Schaumburg. Klarzustel­len ist, dass ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis zum Abschluss der Zweck­vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Rettungs- und Feuerwehrleit­stelle auf den Landkreis Schaumburg besteht.