Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Schaumburg zur Übernahme der Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes wird geschlossen.
1. Vorgeschichte
Im Zusammenhang mit der Standortfrage bei den Verhandlungen über eine Fusion der Leitstellen der Landkreise Nienburg und Schaumburg hatte der Landkreis Schaumburg angeboten, die interkommunale Zusammenarbeit zusätzlich auf ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt mit Sitz in Nienburg zu erstrecken. Die Verhandlungen der Verwaltungen unter Beteiligung der beauftragten Dezernenten und der RPA-Leitungen gestalteten sich nicht einfach, weil das Mitarbeitersoll lt. Stellenplänen in beiden Verwaltungen etwa gleich war (je 8,5 Stellen), die tatsächliche Besetzung mit 8,4 Stellen im Landkreis Nienburg und 6 Stellen in Schaumburg jedoch deutlich auseinander fiel und darüber hinaus durch die Einführung der doppischen Buchführung inkl. der 1. Eröffnungsbilanzen innerhalb der Zeitspanne ein vollständig verändertes Prüfungsfeld zu erschließen war.
Die gemeinsame Aufarbeitung und Bilanzierung des Status quo sowie die Betrachtung der Perspektiven einer Fusion haben jedoch ergeben, dass die Zusammenlegung der Rechnungsprüfungsämter qualitative und wirtschaftliche Vorteile in nicht unerheblichem Maß mit sich bringen dürfte. Die Verhandlungen mündeten in eine gemeinsame Zielbestimmung künftiger Prüfungen, die Beschreibung einer zukünftigen Organisationsstruktur und einer adäquaten Personalausstattung, die in den vorliegenden Entwurf einer Zweckvereinbarung (Anlage) eingearbeitet worden sind.
2. Wesentliche Regelungen des
Zweckvereinbarungsentwurfes
a)
Zielbestimmung künftiger Prüfungen
Zwischen den Verhandlungspartnern bestand Einigkeit darüber, dass die
Chance eines Neuanfangs in einem fusionierten Rechnungsprüfungsamt
Nienburg/Schaumburg nur dann angemessen genutzt würde, wenn gemeinsam
Zielbestimmungen und Grundsätze künftiger Prüfungen formuliert würden, die den
Anforderungen an eine moderne Rechnungsprüfung für eine moderne öffentliche
Verwaltung mit den Veränderungen der vergangenen Jahre gerecht würde. Die
daraufhin erarbeiteten Prüfungsgrundsätze sind in Anlage 1 Bestandteil der
Zweckvereinbarung. Dort wird verstärkt die Dienstleistungs- und
Beratungsfunktion der Rechnungsprüfung in den Vordergrund gestellt, wie auch
die Notwendigkeit, die Rechnungsprüfung auf den Stand der Verwaltungsmodernisierung
auszurichten. Die tradierten Prüfungsmaßstäbe werden nicht negiert, jedoch im
Rahmen der aktuellen Anforderungen neu gewichtet.
b)
Organisationsstruktur
Spiegelbildlich zum vorgeschlagenen Leitstellenstandort Stadthagen sind
Sitz und Trägerschaft eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis
Nienburg/Weser vorgesehen. Aus praktischen Gesichtspunkten verbleibt es bei
einem unselbstständigen Nebenstandort in Stadthagen, aus dem heraus die örtlichen
Dienstleistungen für die dortigen kreisangehörigen Kommunen und die Kreisverwaltung
geleistet werden. Seine Führung erfolgt uneingeschränkt aus Nienburg. Lediglich
bestimmte vorübergehende Einsatzvorgaben für die bisherigen RPA-Mitarbeiter –
insbesondere des Landkreises Schaumburg – sind aus organisatorischen– und
Akzeptanzgründen vertraglich festgeschrieben. Das fusionierte
Rechnungsprüfungsamt arbeitet weitestmöglich als Kosten rechnende Einrichtung.
Das vorgesehene hochrangige Kooperationsgremium trägt der besonderen Funktion
des Rechnungsprüfungsamtes und seinem besonderen Verhältnis zu den Kreistagen
und den Verwaltungsspitzen Rechnung. Aufgaben, Definition und Tagungsturnus
stellen sicher, dass die Unabhängigkeit der RPA-Leitung gewahrt und die
Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser verantwortlich wahrgenommen werden
kann.
c)
Personal
Die beteiligten RPA-Leitungen halten eine zukünftige Personalausstattung
eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamts mit 14 Stellen für erforderlich, so
dass – verglichen mit den Sollstellen der bisherigen Stellenpläne - eine
Einsparung von 3 Stellen und gegenüber dem Istzustand eine Einsparung von 1 ½
Stellen festzustellen ist. Ggf. ist im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben zur
doppischen Haushaltsführung vorübergehend eine weitere Stelle zu besetzen. Die
Aufnahme der bisherigen Prüfer des RPA des Landkreises Schaumburg in das
gemeinsame RPA beim Landkreis Nienburg/Weser bedarf eines gesondert abzuschließenden
Personalgestellungsvertrages, in dem die Einzelheiten geregelt werden. Neue
Mitarbeiter werden im Rahmen der üblichen Auswahlverfahren beim Landkreis
Nienburg/Weser angestellt. Eine Beteiligung des Landkreises Schaumburg erfolgt
lediglich bei der Besetzung der Leitungsstelle. Dies ist angesichts der
Notwendigkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit beiden Kreistagen und
beiden Verwaltungsführungen sachgerecht und akzeptabel.
3. Ergebnis
Die mit vorliegendem Zweckvereinbarungsentwurf aufgezeigten Perspektiven einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Fusionierung der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise Nienburg und Schaumburg bieten ein beachtliches Potential an Einsparungen und Qualitätsgewinn:
Das gemeinsame RPA erhält eine auf die Zukunft ausgerichtete Personalstruktur, die 3 Stellen unter dem derzeitigen Plansoll liegt.
Prüfungsstandards und Prüfungsgrundsätze sind mit Blick auf die zukünftigen Notwendigkeiten neu konzipiert und festgelegt. Dabei ist den Kriterien der Beratungsdienstleistung und der Effizienz eine den modernen Anforderungen angemessene Bedeutung eingeräumt.
Die Harmonisierung der Prüfungsstandards, Prüfungsberichte usw. lässt weitere deutliche Synergieeffekte und Qualitätsverbesserungen erwarten.
Insgesamt sprechen die vorteilhaften Perspektiven für den Abschluss der Zweckvereinbarung und die Übernahme der Aufgabe vom Landkreis Schaumburg. Klarzustellen ist, dass ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis zum Abschluss der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle auf den Landkreis Schaumburg besteht.