Antrag
der Stadt Nienburg auf Kostenbeteiligung am Stadtlinienverkehr bzw. am Stadtbus
Die
Seit 1995 verkehrten 2
Stadtbuslinien mit schleifenförmiger Führung, die von der VLN im Auftrag der
2001 wurde der „neue“ Nienburger Stadtbus eingeführt. Fünf stadteigene klimatisierte Niederflurbusse mit Neigetechnik und Rampe bieten einen barrierefreien Fahrkomfort. 75 % der Einwohner Nienburgs leben im Einzugsbereich und finden die nächste Stadtbus-Haltestelle in höchstens 300 Meter Entfernung. 4 Stadtbus-Linien verbinden durch zahlreiche Bus beschleunigende Maßnahmen die Ortsteile mit der Innenstadt. Bequem und sicher bietet der City-Treff ein komfortables Umsteigen. Der Stadtbus Nienburg ist eine freiwillige Leistung der Stadt; sie bietet einen verlässlichen und pünktlichen 30-Minuten-Takt, montags bis freitags von 5.55 Uhr bis 18.55 Uhr sowie an Samstagen von 6.25 Uhr bis 14.25 Uhr. Die jährliche Kilometer-Leistung beläuft sich auf ca. 370.000 km. Mehr als 100 Haltestellen werden bedient. Aus Sicht der Kreisverwaltung unterbreitet die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern mit dem Stadtbus ein gutes ÖPNV-Angebot, das aber auch in anderen Städten vergleichbarerer Größenordnung, wenn auch nicht in allen, angeboten wird. Damit verschafft die Stadt Ihre Bürgerinnen und Bürgern ein Stück Lebensqualität bzw. auch einen Standard (hier kann man die hohen Kosten für einen Erst- oder Zweitwagen einsparen), über den die Bürgerinnen und Bürger in anderen Teilen des Landkreises nicht in gleicher Weise verfügen.
Die Fahrgastzahlen im Stadtbus Nienburg haben sich sehr positiv entwickelt – von ca. 0,5 Mio. Fahrgästen im Jahr 2002 auf fast 1 Mio. Fahrgäste pro Jahr derzeit. Trotz der hohen Fahrgastzahlen muss die Stadt jährlich einen Zuschuss in Höhe von rund 600.000 € p. a. für rund 370.000 km Jahresleistung entrichten. Aus Sicht der Kreisverwaltung erscheint dieser Zuschussbetrag relativ hoch. Zum Vergleich: der Kreis bezahlt für rund 3,9 Mio. km Jahresleistung rund 2,6 Mio. € Zuschuss.
Für 2013 steht die Vergabe der
Linien-Konzessionen sowie der Leistungen im Stadtbussystem erneut an. Die Stadt
erwägt die Gründung einer Stadtbusgesellschaft zur die Nutzung eines
steuerlichen Querverbundes. Daher ist nicht abzusehen, wie hoch die
erforderlichen Zuschüsse für die
Gem. Niedersächsischem Nahverkehrsgesetz (NNVG) ist der Landkreis Nienburg/Weser Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dementsprechend muss er eine ausreichende Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicherstellen. Ferner sollen bei der Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs die Bedürfnisse der Bevölkerung und die raumstrukturellen Erfordernissen berücksichtig werden.
Die
Die Regio-Linien 10, 20, 30, 40,
50 und 60 erschließen das Stadtgebiet aus allen vier Himmelsrichtungen
überwiegend im Stundentakt. Diese Linien verknüpfen die einzelnen Nienburger
Stadtteile nur sehr unzureichend miteinander und bedienen derzeit nur wenige Haltestellen im Stadtgebiet, um Parallelverkehrs
zu vermeiden und die Fahrzeiten dieser Linien möglichst kurz zu halten. Darüber
hinaus haben auch etliche Lokal-Linien ihren Zielpunkt in der
- mit den einbrechenden Linien zusätzliche Haltestellen anzufahren,
- die Bedienung für einen Teil der Linien – zumindest auf den Fahrtabschnitten im Stadtgebiet - auch in der Ferienzeit aufrecht zu erhalten,
- das Angebot auf den Linien 5 und 6 erheblich auszuweiten,
- ggf. sogar ein oder zwei neue Linien im Stadtgebiet anzubieten.
Diese Maßnahmen, die im Einzelnen konkret und im Zusammenhang mit einer Linieneukonzeption geplant werden müssten, wären voraussichtlich mit Mehrkosten verbunden. Das gute Niveau des Stadtbusses könnte mit diesen Maßnahmen nicht erreicht werden.
Die
Aufgrund der gegenwärtigen Situation des Kreishaushalts mit einem Fehlbetrag von derzeit 7,3 Mio. € und angesichts der Ziele des Haushaltssicherungskonzepts 2010 ist der finanzielle Handlungsspielraum eng begrenzt.
Handlungsmöglichkeiten
1. Der
Landkreis Nienburg/Weser nimmt trotz der Haushaltssituation zusätzliches Geld
in die Hand und unterstützt damit die
2. Der
Landkreis Nienburg/Weser kündigt ÖPNV-Leistungen im Bereich der Linienbündel 1
bis 4 und stellt die frei werdenden Mittel der
3.
Der Landkreis Nienburg/Weser stellt z. Zt. keine
zusätzlichen Mittel zu Verfügung. Die
Antrag
der Stadt Nienburg auf Kostenerstattung für die Schülerbeförderung
In einem zweiten Schreiben vom 16.12.2010 hat die Stadt die Kostenerstattung für die Schülerbeförderung in 2010 sowie für Folgejahre für die Stadtbus-Linien 1 – 4 (Linienbündel 5) beantragt.
Seit Einführung des
Stadtbussystems werden die städtischen Busse auch von Schülerinnen und Schülern
genutzt. Nicht alle Schülerinnen und Schüler sind Selbstzahler. Ca. 300 bis 350
Fahrgäste sind im Besitz eines Schüler-Sammelzeit-Tickets, für das die
Auf Grund dieser
Vertragssituation kann der Landkreis Nienburg/Weser den Antrag der
Die Verwaltung beabsichtigt, die Drucksache in die nächste Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung einzubringen.
Mit Blick auf den Beschlussvorschlag soll zunächst jedoch ein Meinungsbild im Kreisausschuss herbeigeführt werden.