Betreff
Zuschuss für den Nienburger Stadtbus - Anträge der Stadt Nienburg vom 5.7. und 16.12.2010
Vorlage
2011/KA/039
Art
Kreisausschuss

Antrag der Stadt Nienburg auf Kostenbeteiligung am Stadtlinienverkehr bzw. am Stadtbus

 

Die Stadt Nienburg hat mit Schreiben vom 05.07.2010 eine Wiederaufnahme der Kostenbeteiligung am Stadtlinienverkehr bzw. am Stadtbus Nienburg gestellt.

 

Seit 1995 verkehrten 2 Stadtbuslinien mit schleifenförmiger Führung, die von der VLN im Auftrag der Stadt Nienburg bedient wurden. Für diese Leistungen zahlte die Stadt Nienburg der VLN 1996 einen Zuschuss in Höhe von 169.000 DM.

 

2001 wurde der „neue“ Nienburger Stadtbus eingeführt. Fünf stadteigene klimatisierte Niederflurbusse mit Neigetechnik und Rampe bieten einen barrierefreien Fahrkomfort. 75 % der Einwohner Nienburgs leben im Einzugsbereich und finden die nächste Stadtbus-Haltestelle in höchstens 300 Meter Entfernung. 4 Stadtbus-Linien verbinden durch zahlreiche Bus beschleunigende Maßnahmen die Ortsteile mit der Innenstadt. Bequem und sicher bietet der City-Treff ein komfortables Umsteigen. Der Stadtbus Nienburg ist eine freiwillige Leistung der Stadt; sie bietet einen verlässlichen und pünktlichen 30-Minuten-Takt, montags bis freitags von 5.55 Uhr bis 18.55 Uhr sowie an Samstagen von 6.25 Uhr bis 14.25 Uhr. Die jährliche Kilometer-Leistung beläuft sich auf ca. 370.000 km. Mehr als 100 Haltestellen werden bedient. Aus Sicht der Kreisverwaltung unterbreitet die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern mit dem Stadtbus ein gutes ÖPNV-Angebot, das aber auch in anderen Städten vergleichbarerer Größenordnung, wenn auch nicht in allen, angeboten wird. Damit verschafft die Stadt Ihre Bürgerinnen und Bürgern ein Stück Lebensqualität bzw. auch einen Standard (hier kann man die hohen Kosten für einen Erst- oder Zweitwagen einsparen), über den die Bürgerinnen und Bürger in anderen Teilen des Landkreises nicht in gleicher Weise verfügen.

 

Die Fahrgastzahlen im Stadtbus Nienburg haben sich sehr positiv entwickelt – von ca. 0,5 Mio. Fahrgästen im Jahr 2002 auf fast 1 Mio. Fahrgäste pro Jahr derzeit. Trotz der hohen Fahrgastzahlen muss die Stadt jährlich einen Zuschuss in Höhe von rund 600.000 € p. a. für rund 370.000 km Jahresleistung entrichten. Aus Sicht der Kreisverwaltung erscheint dieser Zuschussbetrag relativ hoch. Zum Vergleich: der Kreis bezahlt für rund 3,9 Mio. km Jahresleistung rund 2,6 Mio. € Zuschuss.

 

Für 2013 steht die Vergabe der Linien-Konzessionen sowie der Leistungen im Stadtbussystem erneut an. Die Stadt erwägt die Gründung einer Stadtbusgesellschaft zur die Nutzung eines steuerlichen Querverbundes. Daher ist nicht abzusehen, wie hoch die erforderlichen Zuschüsse für die Stadt Nienburg ab 2013 sein werden.

 

Gem. Niedersächsischem Nahverkehrsgesetz (NNVG) ist der Landkreis Nienburg/Weser Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dementsprechend muss er eine ausreichende Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicherstellen. Ferner sollen bei der Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs die Bedürfnisse der Bevölkerung und die raumstrukturellen Erfordernissen berücksichtig werden.

 

Die Stadt Nienburg könnte die Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für ihr Stadtgebiet beantragen. Sie müsste dann für das Stadtgebiet die im NNVG zugewiesen Aufgaben selbst erfüllen, hätte aber auch Anspruch auf einen Teil der Zuweisungen, die bisher der Landkreis gem. NNVG erhält. Das sind die „1-€-Mittel“ (=Verwaltungskostenpauschale 1€/EW) und die Regionalisierungsmittel (=zweckgebundene Investitionen, Marketing und zusätzliche ÖPNV-Fahrleistungen ca. 500.000.-€/a). De facto erfüllt die Stadt einen Teil dieser Aufgaben bereits heute.

 

Die Regio-Linien 10, 20, 30, 40, 50 und 60 erschließen das Stadtgebiet aus allen vier Himmelsrichtungen überwiegend im Stundentakt. Diese Linien verknüpfen die einzelnen Nienburger Stadtteile nur sehr unzureichend miteinander und bedienen derzeit nur wenige Haltestellen im Stadtgebiet, um Parallelverkehrs zu vermeiden und die Fahrzeiten dieser Linien möglichst kurz zu halten. Darüber hinaus haben auch etliche Lokal-Linien ihren Zielpunkt in der Stadt Nienburg (z.B. Linien 17, 18, 21, 31, 42, 52…). Für diese Linien gelten die Einschränkungen ebenso wie für die Regio-Linien. Zudem ist bei den Lokal-Linien die Taktfrequenz deutlich geringer, insbesondere in den Ferienzeiten. Zur Ergänzung des Stadtbussystems bietet der Landkreis Nienburg/Weser die beiden Linien 5 und 6 im Linienbündel 4 an. Allerdings ist das Angebot auf wenige Fahrten und weitgehend auf Schultage beschränkt. Um mit diesen Linien ein ausreichendes Angebot für die Einwohner der Stadt zu formen, wäre es erforderlich

 

-       mit den einbrechenden Linien zusätzliche Haltestellen anzufahren,

-       die Bedienung für einen Teil der Linien – zumindest auf den Fahrtabschnitten im Stadtgebiet - auch in der Ferienzeit aufrecht zu erhalten,

-       das Angebot auf den Linien 5 und 6 erheblich auszuweiten,

-       ggf. sogar ein oder zwei neue Linien im Stadtgebiet anzubieten.

 

Diese Maßnahmen, die im Einzelnen konkret und im Zusammenhang mit einer Linieneukonzeption geplant werden müssten, wären voraussichtlich mit Mehrkosten verbunden. Das gute Niveau des Stadtbusses könnte mit diesen Maßnahmen nicht erreicht werden.

Die Stadt Nienburg hat allerdings bisher auch keinen Zweifel daran gelassen, dass sie das erfolgreiche Stadtbussystem ihren Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft anbieten möchte.

Aufgrund der gegenwärtigen Situation des Kreishaushalts mit einem Fehlbetrag von derzeit 7,3 Mio. € und angesichts der Ziele des Haushaltssicherungskonzepts 2010 ist der finanzielle Handlungsspielraum eng begrenzt.

Handlungsmöglichkeiten

1.    Der Landkreis Nienburg/Weser nimmt trotz der Haushaltssituation zusätzliches Geld in die Hand und unterstützt damit die Stadt Nienburg bei der Finanzierung des Stadtbusses Hierzu könnte ein Teil der „1-€-Mittel“, die dem Landkreis Ihm im Rahmen seiner Aufgabenträgerschaft vom Land zufließen, verwendet werden. Das wären, gemessen an der heutigen Einwohnerzahl der Stadt  rund 32.000 €.

2.    Der Landkreis Nienburg/Weser kündigt ÖPNV-Leistungen im Bereich der Linienbündel 1 bis 4 und stellt die frei werdenden Mittel der Stadt Nienburg für die Finanzierung des Stadtbusses zur Verfügung. (Standardreduzierung im Landkreis)

3.    Der Landkreis Nienburg/Weser stellt z. Zt. keine zusätzlichen Mittel zu Verfügung. Die Stadt Nienburg könnte aber ermuntert werden, im Jahr 2013, wenn die Vergabe der Konzessionen und der Leistungen erfolgt ist und die „neue“ Zuschusshöhe feststeht, erneut einen Antrag auf eine Beteiligung des Landkreises am Zuschuss zu stellen.

 

 

Antrag der Stadt Nienburg auf Kostenerstattung für die Schülerbeförderung

 

In einem zweiten Schreiben vom 16.12.2010 hat die Stadt die Kostenerstattung für die Schülerbeförderung in 2010 sowie für Folgejahre für die Stadtbus-Linien 1 – 4 (Linienbündel 5) beantragt.

 

Seit Einführung des Stadtbussystems werden die städtischen Busse auch von Schülerinnen und Schülern genutzt. Nicht alle Schülerinnen und Schüler sind Selbstzahler. Ca. 300 bis 350 Fahrgäste sind im Besitz eines Schüler-Sammelzeit-Tickets, für das die Stadt Nienburg/Weser keinen finanziellen Ausgleich erhält. Allerdings hat der Landkreis Nienburg/Weser in der 6. Nachtragsvereinbarung zum VLN-Vertrag festgehalten, dass mit den Beiträgen für die Linienbündel 1 bis 4 die Tarifentgelte für alle im Kreisgebiet ausgegebenen SSZK enthalten sind. Explizit wurde festgehalten, dass sofern Leistungen auf anderen Linien in Anspruch genommen werden – hier insbesondere auf den Stadtbus-Linien -, dann ein Ausgleich durch die VLN geleistet werden muss.

 

Auf Grund dieser Vertragssituation kann der Landkreis Nienburg/Weser den Antrag der Stadt Nienburg nur ablehnen. Allerdings hat der Landkreis Nienburg/Weser eine Bezuschussung von Mehrleistungen durch in den Wintermonaten erforderliche Verstärkerfahrten mit Regionalisierungsmitteln finanziert und beabsichtigt dies auch in der kommenden Wintersaison zu tun. Zudem kann er die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) an Ihre Vertragspflicht erinnern.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Drucksache in die nächste Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung einzubringen.

 

Mit Blick auf den Beschlussvorschlag soll zunächst jedoch ein Meinungsbild im Kreisausschuss herbeigeführt werden.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein