Betreff
Kooperation zwischen den Schulen Astrid-Lindgren-Schule und Leintorschule Nienburg im Sekundarbereich
Vorlage
2011/AAS/008
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wird eine Kooperationsklasse der
Astrid-Lindgren-Schule im Sekundarbereich der Leintorschule Nienburg eingerichtet. Die Kooperation ist zunächst auf ein Schuljahr begrenzt, sie soll bei einem positiven Evaluationsergebnis durch die Schulen auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.

Für die Raumnutzung wird ein schuljährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 2.560 € an die Stadt Nienburg/Weser gezahlt.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung durch die Stadt Nienburg/Weser.

 


Nach § 25 NSchG können Schulen eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit vereinbaren, um Planung und Durchführung des Unterrichts aufeinander abzustimmen, auf andere Weise die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen zu fördern oder ein differenziertes Unterrichtsangebot zu ermöglichen.

 

Derartige Vereinbarungen sind den Schulträgern der beteiligten Schulen anzuzeigen. Sofern durch die beabsichtigte Zusammenarbeit sächliche Kosten entstehen, bedarf die Vereinbarung der Zustimmung der Schulträger beider Schulen.

 

Die in der Trägerschaft des Landkreises befindliche Astrid-Lindgren-Schule Nienburg, Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, und die in der Trägerschaft der Stadt Nienburg/Weser organisierte GHS Leintorschule Nienburg beabsichtigen mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 eine Kooperation beider Schulen ab der 5. Klasse durchzuführen.

 

Im Rahmen einer Kooperationsklasse sollen Räumlichkeiten der Leintorschule durch eine Lerngruppe der Astrid-Lindgren-Schule genutzt werden. Kooperationsklassen sind Klassen von Förderschulen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Schulen an anderen allgemein bildenden Schulen geführt werden. Sie ermöglichen durch die direkte räumliche Nähe zu Klassen der allgemein bildenden Schule eine tägliche intensive Zusammenarbeit in Schulleben und Unterricht. Die wechselseitige Annäherung trägt zur Erfahrung von mehr Selbstverständlichkeit im Umgang miteinander bei. Die Kooperation kann gemeinsame Feste und Feiern, Vorhaben und Projekte sowie Formen Gemeinsamen Unterrichts umfassen. Kooperationsklassen gehören organisatorisch zu einer Förderschule.

 

Die Kooperation von Astrid-Lindgren-Schule und Leintorschule soll zunächst als Versuch auf ein Schuljahr begrenzt, bei positiver Evaluation aber auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden. Die Gesamtkonferenzen beider Schulen haben diesem Schulversuch zugestimmt.

 

Die angestrebte Kooperation wäre eine Fortführung der bereits im Primarbereich seit 1995 bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Astrid-Lindgren-Schule und der Friedrich-Ebert-Schule Nienburg. Schülerinnen und Schüler dieser Kooperationsklasse könnten bei Einrichtung auch im Sekundarbereich gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einem Schulgebäude beschult werden. Die seit mehr als einem Jahrzehnt bestehende Kooperation im Primarbereich hat sich nach Aussage der beteiligten Schulen bewährt.

 

Für die Kooperation zwischen Astrid-Lindgren-Schule und Friedrich-Ebert-Schule zahlt der Landkreis ein schuljährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 2.556,46 € (5.000 DM) an die Stadt Nienburg/Weser. Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis haben sich darauf verständigt, auch für den Sekundarbereich ein vergleichbares Entgelt zu vereinbaren. Aufgerundet wären dies schuljährlich 2.560 €. In Anbetracht der Tatsache, dass sich der Landkreis als so genannter „geborener Schulträger“ für den Sekundarschulbereich an den Schulkosten des Hauptschulzweiges der Leintorschule nach § 118 NSchG mit 70 vom Hundert beteiligt, wird ein entsprechender Anteil im Rahmen der Schulkostenabrechnung wieder an den Landkreis zurückfließen.

 

Die Stadt Nienburg/Weser wird die Angelegenheit im Mai 2011 in den dortigen politischen Gremien beraten. Der Beschluss ist deshalb vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der Stadt zu treffen.

 

Vor dem Hintergrund eines von Eltern nachgefragten Bedarfs nach einer Kooperationsklasse im Sekundarbereich und der von Seiten des Landes flächendeckend angestrebten inklusiven Beschulung scheint die Einrichtung der beschriebenen Kooperationsklasse im Sekundarbereich sinnvoll.