Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für Sanierung und Neubau der Grundschule Hoya
Vorlage
2011/AAS/012
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Sanierung und den Neubau der Grundschule Hoya eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach
§ 117 NSchG in Höhe von höchstens 1.699.166 € gewährt.

 


Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat mit Schreiben vom 18.03.2011 den Antrag gestellt, die Sanierung und den Neubau der Grundschule Hoya durch Mittel aus der Kreisschulbaukasse mitzufinanzieren. Im Vorfeld der Antragstellung hatte es zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen der kreisangehörigen Kommune und dem Landkreis zum Raumprogramm gegeben.

 

Die Grundschule Hoya ist zurzeit in zwei Gebäuden (Haupt- und Nebengebäude) auf dem Grundstück Lange Straße 11 in Hoya untergebracht. Das in diesen Räumen vorhandene Raumangebot weist verschiedene Defizite auf. Gruppenräume sind nicht vorhanden und Fachunterrichtsräume stehen nur zum Teil zur Verfügung. Ferner fehlt eine Pausenhalle/Aula.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass der Raumbedarf in den beiden Gebäuden nicht gedeckt werden kann, ist als Ersatz für das Nebengebäude ein Neubau geplant, um ein den heutigen Anforderungen genügendes Raumangebot für den Schulbetrieb zu schaffen. In diesem Zuge soll das unter Denkmalschutz stehende Hauptgebäude saniert werden.

 

Die Grundschule Hoya wird sich aufgrund der vorliegenden Geburtenzahlen mittelfristig knapp zweizügig entwickeln. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat das Raumkonzept deshalb für eine zweizügige Schule mit Schulkindergarten und Ganztagsschulbetrieb geplant.  

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen und für die Ausstattung von Schulen mit besonderen Einrichtungen erbracht werden.

 

Die von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya vorgelegten Kostenberechnungen nach DIN 276 sind in die Bauvorhaben

a)         Modernisierung und Umbau des denkmalgeschützten Altbaus und

b)         Erweiterung/Neubau Grundschule Hoya

aufgeteilt worden.  

 

Zu a)

Für die Modernisierung und den Umbau des denkmalgeschützten Altbaus sind Gesamtkosten von 1.467.091,50 € veranschlagt worden. In dieser Summe sind 5.950 € für das Herrichten und Erschließen des Grundstücks enthalten. Kosten für das Baugrundstück und dessen Erschließung sind gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 3 NSchG nicht zuwendungsfähig. Die übrigen Kosten können als zuwendungsfähig anerkannt werden.   

 

Zu b)

Die Erweiterung/der Neubau der Grundschule ist mit Gesamtkosten von 4.043.313,80 € berechnet worden. Auch in dieser Summe sind Kosten für Abbrucharbeiten und das Herrichten und Erschließen des Grundstücks (149.940 €) enthalten, welche bei der Berechnung der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nicht berücksichtigt werden können. Die übrigen Kosten können auch hier als zuwendungsfähig anerkannt werden.

 

Der Fachdienst Liegenschaften wurde um eine baufachliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Baumaßnahme gebeten. Man hat von dort u.a. eine Vergleichsberechnung mit der Baumaßnahme Hauptschule Hoya aus dem Jahre 2006 vorgenommen. Für bis zum Jahre 2010/2011 entstehende bzw. bereits entstandene Preissteigerungen wurde der Flächenpreis um 15 % gemäß dem aktuellen Baupreisindex erhöht. Der Flächenpreis für die im Rahmen der Baumaßnahme Grundschule Hoya vorgesehene Hauptnutzfläche von rd.  2.000 qm liegt mit rd. 2.670 €/qm im ortsüblichen Rahmen. Für Schulbaumaßnahmen sind durchschnittlich 2.800 €/qm angemessen.

 

Insgesamt können deshalb Gesamtkosten in Höhe von 5.354.515,30 € für die grundsätzliche Berechnung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse berücksichtigt werden.

 

 

In einem zweiten Schritt ist das vorgelegte Raumprogramm bezüglich seiner Angemessenheit zu beurteilen. Es sei darauf hingewiesen, dass die nachfolgende Beurteilung des Raumprogramms, wie bei der Neubaumaßnahme Grundschule Lemke auch, auf der Basis der Schulbauhandreichungen aus dem Jahre 1988 erfolgt ist. Die Verwaltung wird in der planmäßigen Schulausschusssitzung am 23.06.2011 die von der Kreispolitik geforderten Möglichkeiten zur Überprüfung der Schulbauhandreichungen im Hinblick auf eine moderne Schule nach heutigen Standards benennen. Es bleibt abzuwarten, ob anschließend ggf. abgelehnte/gekürzte Bestandteile dieses Raumprogramms eine ergänzende Zuwendung erfahren können. 

 

Das Raumprogramm der Samtgemeinde Grafschaft Hoya weicht an drei Stellen von den Empfehlungen des Landes ab. Zunächst sind die vier für die Grundschule vorgesehenen Gruppenräume mit Größen zwischen 19,14 qm und 25,32 qm als zu groß einzustufen. Die Schulbauhandreichungen sehen Gruppenräume nur mit besonderer Begründung und dann lediglich mit einer Größe von rd. 15 qm vor. Darüber hinaus existieren im Raumprogramm ein rd. 50 qm zu großer kombinierter Werk-/Kunstbereich und ein in den Schulbauhandreichungen nicht vorgesehener Betreuungsraum mit rd. 53 qm.

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya begründet die Abweichungen für den kombinierten Werk-/Kunstraum von den Schulbauhandreichungen u.a. mit der Beibehaltung des Raumbestandes im Hauptgebäude. Dieser große Raum sei nur dadurch entstanden, dass man auf einen kostenintensiven Umbau des Hauptgebäudes und auf eine Veränderung des bestehenden Grundrisses verzichtet habe. Der Betreuungsraum ist im Hinblick auf die anstehende Inklusion für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf vorgesehen. Er soll insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Defiziten genutzt werden.  

 

Tatsächlich muss bei strikter Anwendung der Schulbauhandreichungen die Nettofläche um rd. 131 qm (rd. 4,8 % der Gesamtfläche) gekürzt werden.

 

Es errechnet sich ein zuwendungsfähiger Betrag von insgesamt 5.097.498,56 €. Dieser ist mit einem Fördersatz von einem Drittel zuwendungsfähig, was einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 1.699.166 € entspricht.