Betreff
INCASA
Vorlage
2011/SGA/003
Aktenzeichen
31-411-32
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Das Wohntrainingsprojekt der Fachbereiche Jugend und Soziales sowie des Jobcenters im Landkreis Nienburg wird für ein Jahr mit bis zu 10.000 € unterstützt.

 


Vor dem Hintergrund, dass immer mehr junge Menschen im Landkreis Nienburg von Obdachlosigkeit bedroht oder sogar schon davon betroffen sind, hat sich ein Arbeitskreis mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Es ist ein Konzept entstanden, dass dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Danach soll ein Wohntrainingsprojekt durchgeführt werden. Junge Leute mit verschiedensten Schwierigkeiten sollen in diesem Projekt das Wohnen und selbstständige Leben lernen. Dafür ist die Anmietung einer Wohnung erforderlich und es ist eine Betreuung zu installieren. Für drei Teilnehmer/innen sind Kosten dafür in Höhe von ca. 30.000 € jährlich geschätzt worden.

 

Die jungen Menschen kommen aus den Fachbereichen Jugend (SGB VIII) und Soziales (SGB XII) sowie aus dem Jobcenter im Landkreis Nienburg (SGB II). Da das Jobcenter vorab keine Kostenzusage erteilen kann und die Kostenübernahme somit nicht gesichert ist, verbleiben zunächst je 15.000 € für den Fachbereich Jugend und den Fachbereich Soziales. Dieser Betrag muss abgesichert sein, damit die Miete auch gezahlt werden kann und die Betreuung eingesetzt werden kann.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Miete als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, dem SGB VIII und nach dem SGB XII als Pflichtleistung aufgebracht werden muss. Es können jedoch Lücken entstehen. Bei der Betreuung ist es schon etwas schwieriger. Möglichkeiten im SGB XII gibt es in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Besondere Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden. Ohne die Personen zu kennen, die an dem Wohntrainingsprojekt teilnehmen werden, kann im Rahmen der Sozialhilfe ebenfalls keine Kostenzusage erteilt werden.

 

Es ist daher erforderlich, dass zur Sicherstellung der Maßnahme ein Betrag in Höhe von 10.000 € zunächst als freiwilliger Zuschuss bereitgestellt wird. Er wird sich um die zuvor beschriebenen Pflichtausgaben vermindern.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 10.000,00                                       Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

Projektbeschreibung