Betreff
Haushaltsplanung 2012
Vorlage
2011/AFP/003
Aktenzeichen
13
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Die in der Anlage dargestellten Budgets bilden die Grundlage für die Haushaltsplanung 2012.


Ergebnisplanung 2012

 

Bereits im Jahr 2010 beschloss der Ausschuss für Finanzen und Personal Eckwerte für die Haushaltsplanung 2011. Diese Vorgehensweise hat sind in der Praxis bewährt. Die meisten Budgetvorgaben konnten bei der Haushaltsplanung eingehalten werden. Ausnahmen bildeten der Jugendhilfe- und Sozialhaushalt.

 

Für den kommenden Haushalt 2012 wurden wieder Budgetvorgaben entwickelt.  Aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres wird vorgeschlagen, diese Budgets auf der Ebene der Produktgruppen / Fachdienste festzusetzen.

 

Grundlage für die Budgets können die Rechnungsergebnisse 2010 sowie die Haushaltsplanung 2011 bilden. In der Anlage sind die Salden der ordentlichen Erträge und Aufwendungen für die einzelnen Produktgruppen dargestellt. Der Budgetvorschlag 2012 errechnet sich aus den Mittelwerten von Rechnung 2010 und Haushalt 2011 unter Berücksichtigung einer jährlichen Steigerungsrate von 1 %.

 

Bei den folgenden Produktgruppen sind Sonderentwicklungen zu berücksichtigen:

 

a)    Allgemeine Personalaufwendungen (110)
Hier werden die Aufwendungen für Beihilfen, Pensionsrückstellungen, Altersteilzeit u. a. gebucht. Aufgrund besonderer Entwicklungen bei den Überstunden- und Urlaubsrückstellungen waren die Belastungen 2010 besonders hoch. Damit wird 2011 und 2012 nicht gerechnet.

b)    Brandschutz und Rettungsdienst (175)
Der Rettungsdienst schloss 2010 mit einem erheblichen Defizit ab. Hier wird jedoch wieder ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt.

c)    Volkshochschule (271)
Der Überschuss wird durch die Zuordnung der Dividende der E.ON Avacon AG erzielt.

d)    Jugendarbeit und Sport (362)
Bei der Abrechnung von Projekten gab es in den vergangenen Jahren Rückstände, die zu schlechteren Ergebnissen führten.

An diesen Vorgaben orientiert sich die Verwaltung bei der Vorbereitung des Haushalts 2012. Abweichungen können aufgrund gesetzlicher Änderungen oder aufgrund von stark steigenden Fallzahlen entstehen. Die Eckwerte sollen auch bei den Beratungen der Fachausschüsse in der kommenden Wahlperiode Orientierung bieten.

 

 


Investitionsplanung 2012 – 2015

 

Grundlage für die Investitionsplanung bilden die Erfahrungen der vergangenen Jahre und die Planungen des aktuellen Jahres. Dabei wurden gesetzliche Verpflichtungen und vertragliche Verbindlichkeiten berücksichtigt.

 

Die ordentlichen Abschreibungen betragen aktuell rd. 6 Mio. Euro. Mit den Investitionen kann sichergestellt werden, dass der Wert des Anlagevermögens erhalten wird.

 

Die zuständigen Fachdienste werden aus den Vorgaben das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2015 entwickeln und in die Beratungen der zuständigen Fachausschüsse zu Beginn der neuen Wahlperiode einbringen.

 

 


Anlagen:

 

Übersicht über die Budgets