Der Landkreis Nienburg Weser tritt in den Verein „Sigwardsweg-Verein“ ein.
Der Landkreis Nienburg hat einen Zuschuss in Höhe von 5.000.- Euro für Ausschilderung und Werbematerial geleistet. Die Gemeinden gewährten einen Zuschuss von 1.500.- €. Das Pilgerbüro wurde in der Aufbauphase durch den Kirchenkreis Minden getragen, der nunmehr aus Kostengründen Abstriche machen muss und keine konkreten Stellen mehr bereitstellen kann. Der Kirchenkreis Minden hat daraufhin ein Vereinsmodell für ein Pilgerbüro vorgeschlagen, das gemeinsam mit dem Kreis Minden-Lübbecke weiterentwickelt wurde und mit den Bausteinen
· Ehrenamtlicher Tätigkeiten
· Eigenwirtschaftlicher Angebote Dritter für geführte Pilgerreisen
· Auf der Grundlage eines ehrenamtlich geführten Vereines
eine zweckmäßige und kostengünstige Lösung darstellt. Der Verein soll lt. Satzung die finanzielle, ideelle und spirituelle Unterstützung des Sigwardsweges als Pilgerweg sowie die Trägerschaft des Pilgerbüros in Minden, welches dazu dient, den Kontakt zu den Nutzern des Sigwardweges zu pflegen, sicherstellen (vergl. auch Vereinssatzung in der Anlage). „Gesetzte Mitglieder“ des Vereins sind die betroffenen Landkreise, Kommunen, Kirchenkreise, Kirchengemeinden und Touristikorganisationen. Der Verein soll die gute Vernetzung der Beteiligten, die im Rahmen des Projektes entstanden ist, weiter ausbauen, Informationen und Foren bereitstellen. Insbesondere soll der Verein auch Spenden Dritter Einwerben.
Da keine Personalkosten und nur in geringem Umfang Bürokosten anfallen, können die laufenden Fixkosten des Vereines durch Mitgliedsbeiträge (50.- €/Kommune, 100.- €/Landkreis) getragen werden. Maßnahmen wie neue Werbemittel, Pflege der Ausschilderung werden bei Bedarf durch eine Umlage der kommunalen Vereinsmitglieder finanziert. Die Umlage von Kosten für Werbematerial etc. auf die Landkreise soll nach Möglichkeit vermieden bzw. gering gehalten werden, indem Spendengelder eingeworben werden. Weiterhin erzielt das Pilgerbüro Einnahmen (Refinanzierungen) aus Verkauf von Werbematerial (Urkunden, Pins, Pilger-Handschmeichlern bzw. Pilger-Kompassen) und durch Einnahmen aus geführten Pilgertouren (ein kleiner Beitrag wird erhoben, der dem Sigwardsweg zu Gute kommt).
Aus der Sicht der Kreisverwaltung ist die Mitgliedschaft erforderlich, um das Projekt nachhaltig und effizient zu gestalten. Weil das Projekt Länder übergreifend angelegt ist und keine festen, übergreifenden Arbeits-, Verwaltungs- und Kommunikationsstrukturen vorhanden sind, müssen diese geschaffen werden. Die vom Kreis Minden-Lübbecke vorgelegte Lösung ist praxisbezogenen, „schlank“ und geeignet, die gesteckten Anforderungen zu erfüllen.
Der Verein ist inzwischen gegründet worden. Da in den Landkreisen sehr unterschiedliche Strukturen in Bezug auf die Touristikorganisationen vorliegen, kann es kein einheitliches Modell für die Mitgliedschaften geben. Für den Landkreis Nienburg käme ein Modell zum tragen, das für den Landkreis eine Einzelmitgliedschaft vorsieht und die Gemeinden durch die Mittelwesertouristik vertreten sind.
Im LK Schaumburg lässt sich Landkreis durch den Verein „Schaumburg Tourismus“ vertreten, da er diesen überwiegend trägt. Hier treten jedoch die Gemeinden dem Verein Sigwardsweg bei. Die Situation im Kreis Minden ist ähnlich der Situation in Nienburg. Alle og. Beteiligten sind entweder bereits beigetreten oder haben verwaltungsseitig ein positives Signal gegeben, sofern die Gremienbeschlüsse noch ausstehen.
Erläuterungen
Vergl. auch Drucksache Nr. 2009/AfR/009-01
Anlagen:
Entwurf der Vereinssatzung