Betreff
Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2011/ABR/020
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Der Bedarfsplan wird wie dargelegt fortgeschrieben.


Der zur Zeit noch gültige Bedarfsplan, Stand Mai 2006, basiert im Wesentlichen auf dem Gutachten der Fa. Forplan Dr. Schmiedel zur Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Landkreis Nienburg/Weser mit den rettungsdienstlichen Daten und Strukturen von 2005.

 

Nach § 4 Abs. 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist der Bedarfsplan regelmäßig fortzuschreiben. Die im Bedarfsplan aus dem Jahr 2006 festgelegten Rettungsmittel, Rettungswachenstandorte und Notarztstandorte wurden beibehalten. Es besteht seitens der Leitstelle der Wunsch, die im Bedarfsplan genannten Einsatzzeiten flexibler zu gestalten. Es wurde deshalb mit den Kostenträgern vereinbart, den Bedarfsplan im Anschluss an den Rettungsmitteldienstplan um folgenden Satz zu ergänzen:

 

"Die Anfangs- und Endzeiten der KTW-Bereitstellung können durch die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle flexibel auf die Einsatzerfordernisse im qualifizierten Krankentransport angepasst werden. Die durchschnittliche Vorhaltezeit pro Woche ändert sich dadurch nicht."

 

Noch in diesem Jahr soll der Bedarfsplan einer weiteren gutachterlichen Überprüfung zur Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung unterzogen werden. Hierzu werden weitere Abstimmungsgespräche mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes erfolgen.