hier: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
Der
Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe wird ein Zuschuss in Höhe von 1.600 Euro
zur Pflege der Daten für den Behindertenwegweiser gewährt für das Jahr 2011.
Die
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kriegsopfer- und Behindertenverbände,
die Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen sowie
Behinderteneinrichtungen im Landkreis Nienburg/Weser haben 1982 die
Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe gegründet, um die Belange der
verschiedenen Behindertengruppen nach Möglichkeit untereinander abzustimmen,
gemeinsame Anliegen und Interessen zu vertreten sowie gegenseitig über ihre Aktivitäten
zu informieren. In der Vergangenheit wurden dieser Kreisarbeitsgemeinschaft
Zuschüsse wie folgt gewährt:
1983 1.000
DM
1987
1.000
DM
1993
500 DM
1994
500 DM
1995
500 DM
1998
1.000
DM
1999
500 DM
2000
500 DM
2001
17.789 DM
2002 790 EUR
2003 750 EUR
2004 750 EUR
2006 1.000
EUR
2009 500 EUR
2010 1.000
EUR
Die
Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe hat dieses Jahr erneut einen Zuschuss
beantragt und zwar wiederum für die Pflege der Daten für den
Behindertenwegweiser „mobil und dabei sein“. Der Behindertenwegweiser muss
kontinuierlich gepflegt und fortgeschrieben werden. Nach Einführung eines
Datenmanagementsystems wurde diese Tätigkeit im letzten Jahr einer im Vorstand
mitarbeitenden und in dieser Arbeit erfahrenen Person auf Honorarbasis
übertragen. Dafür entstehen in diesem Jahr voraussichtlich Kosten in Höhe von
2.100 Euro. Ein Kosten- und Finanzierungsplan ist beigefügt. 500 Euro
wurden bei der Stadt Nienburg/Weser beantragt und der Rest von 1.600 Euro
wird vom Landkreis erbeten. Für die Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe
ist in diesem Jahr nicht absehbar, weitere Mittel einwerben zu können. Im
letzten Jahr mussten ca. 70,00 Euro aus Rücklagen selbst aufgewendet
werden.
Die
Verwaltung hält den Behindertenwegweiser für ein wichtiges Instrument für
Menschen mit Behinderungen, die sich im Internet über behindertengerechte
Ausstattung von Institutionen informieren wollen.
Die
Verwaltung schlägt einen Zuschuss in beantragter Höhe vor.
Anlagen:
Kosten‑ und Finanzierungsplan