Betreff
Anerkennung der Förderungsfähigkeit der Selbsthilfegruppe Suchtkrankenhilfe Eystrup-Hoya und Umgebung
Vorlage
2011/SGA/010
Aktenzeichen
41-543-31/II
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Der Ausschuss Soziales und Gesundheit stimmt der Anerkennung der Förderungsfähigkeit der vorgenannten Selbsthilfegruppe zu.

 


Nach Nr. 2.1 der vom Kreistag am 28.10.1988 beschlossenen und am 16.12.2005 modifizierten Grundsätze für die Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser ist Voraussetzung für die Förderung einer Selbsthilfegruppe, dass die Förderungsfähigkeit anerkannt worden ist. Die Anerkennung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.

 

Mit Antrag vom 27.03.2011 hat der Verein für Suchtkrankenhilfe e.V. mitgeteilt, dass sie für das Jahr 2011 keinen Kreiszuschuss beantragen möchten, da sie den Verein aufgelöst haben.

Die Suchtberatung soll allerdings in Form einer Selbsthilfegruppe fortgeführt werden, hierfür beantragen sie die Förderungsfähigkeit Ihrer Gruppe. Zurzeit besteht die Selbsthilfegruppe aus 33 Mitgliedern.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein