Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthalle Heemsen
Vorlage
2011/AAS/016
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Heemsen wird für die Sanierung der Sporthalle Heemsen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG gewährt. Die Zuwendung wird mit einer Förderquote von 44,45 % bei Anerkennung von zwei Dritteln der nachgewiesenen Kosten berechnet und beträgt höchstens 369.566 €.

 


Die Samtgemeinde Heemsen hat mit Schreiben vom 22.02.2011 beim Landkreis Nienburg/Weser einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse gemäß § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthalle Heemsen nebst des angrenzenden WC-Bereichs gestellt.

 

Die Sporthalle Heemsen wurde 1974 errichtet. Sie wird u.a. für den Schulsport durch die GHRS Heemsen genutzt. Für diese Sporthalle wurde zuletzt in 2008 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Erneuerung des Hallenbodens, der Beleuchtung und des Trennvorhangs bewilligt. Diese Maßnahmen sind bis heute jedoch nicht umgesetzt worden, da die Samtgemeinde nachträglich entschieden hatte, eine Komplettsanierung der Sporthalle vorzunehmen. Der diesbezüglich erteilte Zuwendungsbescheid ist zwischenzeitlich vom Fachdienst Schule und Kultur gegenüber der Kommune widerrufen worden.

 

Im Rahmen der Sanierung sind die nachfolgenden Erneuerungsmaßnahmen vorgesehen:

 

- Fußbodenbelag

- Deckenbeleuchtung

- Trennvorhang

- Heizungsanlage

- Warmwasserbereitung

- Außenfassade

- WC-Bereiche.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für den Sekundarbereich werden Zuwendungen in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten erbracht.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Am Schulzentrum Heemsen sind nach dem Schulentwicklungsplan –Fortschreibung 2005/2019- insgesamt 3 Sportübungseinheiten vorhanden. Schulisch notwendig sind allerdings nur 2 Sportübungseinheiten. Hieraus folgt, dass nur zwei Drittel der entstehenden Kosten für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse berücksichtigt werden können.

 

Die vorgelegte Kostenberechnung nach DIN 276 geht von Gesamtkosten von rd. 1.255.170 € aus, welche um Herrichtungs- und Erschließungskosten zu reduzieren sind. Nach Abzug von einem Drittel verbleibt ein zuwendungsfähiger Betrag von rd. 831.525 €. Bei einer Förderquote von 44,45 % errechnet sich eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 369.566 €.