Der
Samtgemeinde Heemsen wird für die Sanierung der Sporthalle Heemsen eine
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG gewährt. Die Zuwendung
wird mit einer Förderquote von 44,45 % bei Anerkennung von zwei Dritteln der
nachgewiesenen Kosten berechnet und beträgt höchstens 369.566 €.
Die
Samtgemeinde Heemsen hat mit Schreiben vom 22.02.2011 beim Landkreis
Nienburg/Weser einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen aus der
Kreisschulbaukasse gemäß § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthalle Heemsen
nebst des angrenzenden WC-Bereichs gestellt.
Die
Sporthalle Heemsen wurde 1974 errichtet. Sie wird u.a. für den Schulsport durch
die GHRS Heemsen genutzt. Für diese Sporthalle wurde zuletzt in 2008 eine
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Erneuerung des Hallenbodens, der
Beleuchtung und des Trennvorhangs bewilligt. Diese Maßnahmen sind bis heute
jedoch nicht umgesetzt worden, da die Samtgemeinde nachträglich entschieden
hatte, eine Komplettsanierung der Sporthalle vorzunehmen. Der diesbezüglich
erteilte Zuwendungsbescheid ist zwischenzeitlich vom Fachdienst Schule und
Kultur gegenüber der Kommune widerrufen worden.
Im
Rahmen der Sanierung sind die nachfolgenden Erneuerungsmaßnahmen vorgesehen:
-
Fußbodenbelag
-
Deckenbeleuchtung
-
Trennvorhang
-
Heizungsanlage
-
Warmwasserbereitung
-
Außenfassade
-
WC-Bereiche.
Nach
§ 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im
Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch
für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für den Sekundarbereich werden
Zuwendungen in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten erbracht.
Aufgrund
Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann
gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der
langfristige schulische Bedarf vorliegt.
Am
Schulzentrum Heemsen sind nach dem
Die
vorgelegte Kostenberechnung nach DIN 276 geht von Gesamtkosten von rd.
1.255.170 € aus, welche um Herrichtungs- und Erschließungskosten zu reduzieren
sind. Nach Abzug von einem Drittel verbleibt ein zuwendungsfähiger Betrag von
rd. 831.525 €. Bei einer Förderquote von 44,45 % errechnet sich eine Zuwendung
aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 369.566 €.