Betreff
Ergänzung der Schulbauhandreichungen des Landes Niedersachsen
Vorlage
2011/AAS/017
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Schulausschuss stimmt den Ergänzungen der Schulbauhandreichungen nach heutigen Standards zu und beschließt, diese bei der Berechnung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse rückwirkend ab November 2010 anzuwenden.

 


Der Kreistag hat die Verwaltung mit Beschluss vom 17.12.2010 beauftragt, die Möglichkeiten zu überprüfen, die Schulbauhandreichungen im Hinblick auf eine moderne Schule nach heutigen Standards zu überarbeiten. Die Anträge der Samtgemeinde Marklohe und Grafschaft Hoya auf Gewährung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für die Schulneubauten Grundschule Lemke und Grundschule Hoya sollen anschließend bzgl. der derzeit nicht förderfähigen Bestandteile des Raumprogramms nochmals im Schulausschuss diskutiert werden.

 

Um den vorgenannten Prüfauftrag zu erfüllen, hat die Verwaltung zunächst einen Abgleich mit den Verwaltungsvorschriften anderer Bundesländer zu diesem Thema („Bau von Schulen und Förderung des Schulbaues“ aus Rheinland-Pfalz vom 31.10.2001, „Musterraumprogramm“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin aus dem Monat Januar 2011, „Schulbauverordnung“ aus Bayern vom 27.11.2003 und „Schulbauförderrichtlinie“ aus Schleswig-Holstein vom 08.06.2005) vorgenommen. Ergänzend wurde versucht, ganztagsspezifische Belange zu berücksichtigen.

 

Darüber hinaus hat es im Rahmen einer Schulamtsleitertagung der Landkreise und kreisfreien Städte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Hannover am 07.04.2011 in Hildesheim einen Abgleich mit den benachbarten Landkreisen zur Anwendbarkeit der Schulbauhandreichungen für die Gewährung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse gegeben. Als Ergebnis muss festgestellt werden, dass auch die Nachbarkreise die Schulbauhandreichungen für die Berechnung von Fördergeldern anwenden, mit der Folge, dass Zuwendungen für Neubaumaßnahmen gemeindlicher Schulträger auch dort regelmäßig gekürzt werden müssen.     

 

In der Praxis unterscheiden sich die Raumprogramme für identische Schulformen teilweise voneinander, was eine einheitliche Bewertung erschwert. Als Beispiel sei hier genannt, dass für die geplante Grundschule Hoya ein FUR Informatik vorgesehen ist, während das Raumprogramm der Grundschule Lemke einen solchen Fachunterrichtsraum nicht enthält. Dort gibt es stattdessen eine Schulküche, die wiederum für die Grundschule Hoya nicht gebaut werden soll.

 

Aus der Tatsache, dass ein bestimmter Fachunterrichtsraum nicht nach § 117 NSchG gefördert wird, darf keinesfalls der Rückschluss gezogen werden, der Landkreis hält dessen Umsetzung für nicht sinnvoll.

 

Die Verwaltung hat die Schulbauhandreichungen auf Basis der vorgenannten Informationen um die erforderlichen Argumente nach heutigen Standards ergänzt (siehe Anlage). Es sei darauf hingewiesen, dass bereits in der Vergangenheit bestimmte ganztagsschulspezifische Ansätze (Mensa, Ruheraum, Bibliothek) bei der Berechnung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse Berücksichtigung gefunden hatten.