Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Nienburg/Weser;
hier: Zielabweichungsverfahren für das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung westlich der K22 (Samtgemeinde Uchte)
Vorlage
2003/ARKBV/025
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, zu beschließen, dass dem Antrag der Samtgemeinde Uchte auf Zielabweichung für das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung westlich der K 22 stattgegeben werden soll.

 


Drucksache Nr.: 2003/ARKBV/025-01    (reserviert für die Niederschrift des

                                                                     Ausschusses für Raumordnung,

                                                                     Kreisplanung, Bau und Verkehr, die

                                                                     nachgereicht wird)

 

 

Die Samtgemeinde (SG) Uchte hat mit Schreiben vom 24.10.2003 die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 11 Nds. Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) beim Landkreis Nienburg/Weser beantragt. Es ist beabsichtigt, im Bereich westlich der Kreisstraße K 22 - südlich des OT Diepenau - ein Gewerbegebiet festzulegen (siehe Anlage 1). Dieser Planung steht das im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Nienburg/Weser (RROP) festgelegte Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung –Ton- (Bereich der ehemaligen Ziegelei Schlingmann) entgegen.

Die SG Uchte beantragt daher eine Abweichung von diesem Ziel der Raumordnung. Sie begründet dies damit, dass der Betrieb der Ziegelei eingestellt sei und die Qualität der anstehenden Tone eine weitere Nutzung ausschließe.

Gem. § 11 Abs. 1 NROG i.V. mit § 11 Raumordnungsgesetz (ROG) kann im Einvernehmen mit den fachlich berührten Stellen sowie im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zugelassen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Zur Herstellung des Einvernehmens hat die Kreisverwaltung folgende fachliche berührte Stellen um eine Stellungnahme gebeten:

-        Bezirksregierung Detmold,

-        Bezirksregierung Hannover,

-        Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung,

-        Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld,

-        Industrie- und Handelskammer Hannover,

-        Arbeitskreis Steine und Erden Niedersachsen,

-        Industrieverband Sand, Kies, Mörtel, Transportbeton Nord e.V.,

-        Fachverband der Ziegelindustrie Nord e.V.,

-        Wirtschaftsverband Naturstein-Industrie e.V.

 

Von keiner dieser Stellen sind Bedenken gegen eine Zielabweichung in diesem Bereich vorgebracht worden. Aus Sicht der Regionalplanung wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich im Landes-Raumordnungsprogramm in seiner Fassung vom 10.12.2002 nicht mehr als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung festgelegt ist. Weil zudem Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann dem Antrag auf Zielabweichung aus Sicht der Kreisverwaltung stattgegeben werden. Sofern die o.g. Zielabweichung erfolgt, ist ferner beabsichtigt, das o.g. Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung im Rahmen einer Planänderung aus dem RROP zu streichen.

Die Kreisverwaltung hat bei der ARKBV-Sitzung am 10.11.2003 über den Antrag und das Verfahren informiert. Der Fachausschuss hat einstimmig empfohlen, eine Beratung/Beschlussfassung ohne weitere Beteiligung des Fachausschusses durchzuführen (siehe Drucksachen Nr. 2003/ARKBV/025-01).