Betreff
Vertrag über die Durchführung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz im Naturraum Diepholzer Moorniederung;
hier: geplanter Vertrag zwischen den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser mit dem BUND "Diepholzer Moorniederung"
Vorlage
2011/ALNU/010
Aktenzeichen
554-13-04/NI 31
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.


Der BUND Diepholzer Moorniederung entwickelt seit 1983 die Moore in der Diepholzer Moorniederung und setzt sich für sonstige Maßnahmen des Naturschutzes in diesem Raum ein. Seit ca. 5 Jahren gibt es hier auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nienburg/Weser für die Naturschutzgebiete „Steinbrinker-Ströhener Marsch“, „Nordeler Bruch“, „Uchter Moor“ und „Hohes Moor“, sowie für den Gelegeschutz von Wiesen- und Rohrweihen, da die Betreuungskulisse bis in den LK Nienburg/Weser hinein erweitert worden ist.

Die bisherige Zusammenarbeit fußt auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem BUND. Über diese Vereinbarung ist bis einschließlich 2011 geregelt, dass die Finanzierung der jährlich neu zu vereinbarenden Leistungen und Projekte des BUND zu 100 % aus Landesmitten zur Verfügung gestellt wird. Die Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser sind an der Festlegung der jährlichen Arbeitspläne maßgeblich beteiligt.

 

Nunmehr hat das Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) aus haushaltsrechtlichen Gründen mitgeteilt, dass die zum Ende 2011 auslaufende Vereinbarung mit dem BUND landesseitig nicht verlängert werden kann.

 

Hintergrund ist, dass mit der erfolgten Auflösung der Bezirksregierungen die Zuständigkeiten des Landes u. a. für Naturschutzgebiete und die Gebietskulisse Natura 2000 auf die Landkreise übergegangen sind.

Das MU bittet nun die Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser in Fortführung der guten langjährigen Zusammenarbeit einen entsprechenden Vertrag mit dem BUND zu schließen.

Beide Landkreise würden eine weitere langfristige Zusammenarbeit mit dem BUND begrüßen, da dieser eine intensive Betreuung der vorhandenen Schutzgebiete und die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Bereich der Diepholzer Moorniederung gewährleistet und somit die unteren Naturschutzbehörden in diesen Bereichen stark entlastet.

 

Unter dem Vorbehalt, dass das Land Niedersachsen die Kostenübernahme hinsichtlich des im Vertrag festzuhaltenden Zuwendungsbetrages erklärt, sind beide Landkreise bereit, einen gemeinsamen Vertrag mit dem BUND Diepholzer Moorniederung abzuschließen. Das MU hat bezüglich der geforderten Kostenübernahme durch das Land eine wohlwollende Prüfung signalisiert.
Zusätzliche Arbeit kommt auf die Naturschutzbehörden der Landkreise vor allem durch die dann nicht mehr durch den NLWKN zu erbringenden Leistungen der Projektgenehmigungen, Überwachung von Maßnahmen, deren Abnahmen und Abrechnungen zu. Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen ist, dass auch diese zu 100 % durch Landes- u./o. sonstige Fördergelder finanziert werden.

 

Kurzfristig stehen hierzu auf Einladung des MU weiterführende Gespräche an.

Nähere Erläuterungen auch über die dann erreichten Sachstände über die Gespräche mit dem MU erfolgen in der Sitzung.



Finanzielle Auswirkung                                             Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, zur Vorfinanzierung von Maßnahmen,

       die zu 100% als Zuweisungen vom Land

       wieder vereinnahmt werden.                                 Ja

   Nein                                                                    Nein, Aufwands und gleich-

                                                                                     hohe Ertragsansätze sind

                                                                                     erstmals für den Haushalts-

                                                                                     plan 2012 zu bilden.

 


Anlagen:

 

Entfällt.