Betreff
Festsetzungsverfahren der Überschwemmungsgebiete "Bruch- und Kolkgraben", "Rottbach", "Winzlarer Dorfgraben" und Änderung "Uchter Mühlenbach und Sarninghäuser Meerbach";
hier: Vorstellung der Verordnungsentwürfe
Vorlage
2011/ALNU/011
Aktenzeichen
552-366/2010; 552-37/2007; 552-81/2007; 552-368/2010
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.


Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, für alle Gewässer oder Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, ein Überschwemmungsgebiet bis zum 22. Dezember 2013 festzusetzen.

 

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat in Abstimmung mit dem Fachdienst Wasserwirtschaft und den zuständigen Gemeinden eine Reihe „kleinerer Gewässer“ auf dem Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser untersucht. Entscheidend waren die zu erwartenden Schäden bei einem 100-jährlichen Hochwasser.

Daraufhin wurden bisher die Überschwemmungsgebiete folgender Gewässer vom NLWKN vorläufig gesichert:

 

·         „Bruch- und Kolkgraben“ in Anemolter (2008),

·         „Rottbach“ in Kleinenheerse (2008) und

·         „Winzlarer Dorfgraben“ in Winzlar (2010).

 

Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ100). Es wird somit anhand einer hydraulischen Modellierung das Gebiet ermittelt, welches statistisch einmal in 100 Jahren überschwemmt wird.

 

Um die im WHG genannten Fristen einzuhalten, ist in diesem Jahr für die drei o.g. Gewässer die Festsetzung der vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete vorgesehen. Dazu kommt eine Änderung des bestehenden Überschwemmungsgebietes „Uchter Mühlenbach“ und “Sarninghäuser Meerbach“ aus dem Jahre 2006.

 

Die Zuständigkeit der dafür erforderlichen Verfahren liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nienburg/Weser.

 

Um die Bürger vorab über die Inhalte der Festsetzungsverfahren und die damit verbundenen Auswirkungen zu informieren, finden am 5.,6. und 7. Juli jeweils um 19:00 Uhr Öffentlichkeitsveranstaltungen in Winzlar, Anemolter und Harrienstedt statt.

 

Ab diesem Sommer wird die erforderliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung im Kreishaus und in den jeweiligen Rathäusern der betroffenen Gemeinden begonnen. Nach dem Erörterungstermin wird dann der Verordnungstext endgültig fertig gestellt und den politischen Gremien des Kreistages übergeben.

 

Als Anlagen sind die jeweiligen Überschwemmungsgebietsverordnungen im Entwurf beigefügt; wie auch die Übersichtskarten, in denen die Abgrenzungen der berechneten Überschwemmungsgebiete dargestellt sind.

 
Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

4 Überschwemmungsgebietsverordnungen, jeweils mit Übersichtskarte