Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket
Vorlage
2011/SGA/011
Aktenzeichen
31-410-41/3
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Mittel für Mittagessen für Hortkinder werden in erforderlicher Höhe zur Verfügung gestellt. Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Maßnahmen werden unterstützt.

 


Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind rückwirkend zum 1. Januar 2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe – das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket – für Kinder und Jugendliche geschaffen worden. Zur Finanzierung hat der Bund erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Nienburg erwartet in den Jahren 2011 bis 2013 folgende Beträge:

 

Anteil an den Kosten der Unterkunft
einschl. Warmwasser                                                          4.075.000 €

 

Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II                              880.000 €

Verwaltungskosten dazu                                                       200.000 €

Mittagessen Hortkinder und Schulsozialarbeit                  561.000 €

Gesamt im Produkt 31010                                                   5.716.000 €

 

Bildungs- und Teilhabepaket
für Wohngeld/Kinderzuschlag                                             200.000 €

Verwaltungskosten dazu                                                         40.000 €

Gesamt im Produkt 31410                                                      240.000 €

 

Gesamt im Produktbereich 31                                            5.956.000 €

 

Es ist davon auszugehen, dass das die zur Verfügung gestellten Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket nicht in voller Höhe abgerufen werden. Trotzdem sind entsprechende Aufwendungen zunächst in voller Höhe im Nachtrag angesetzt worden.

 

Die Erstattung der Verwaltungskosten wird benötigt für Personal- und Sachkosten und für die Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils für die Verwaltungskosten des Jobcenters.

 

Verbleiben noch die Mittel unter der Bezeichnung „Mittagessen für Hortkinder und Schulsozialarbeit“ in Höhe von 561.000 €.

 

Für ca. 200 Kinder wird derzeit Mittagessen in einem Hort angeboten. Die Kosten betragen pro Mahlzeit 2,50 €. Sollten 25 % der Kinder Leistungen hier beantragen, entstehen bei einer Eigenbeteiligung von 1 € an 190 Schul- und Betreuungstagen im Jahr Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. Diese Aufwendungen sind in den Produktgruppen 310 und 314 im Nachtrag berücksichtigt. Verbleiben noch 546.000 €.


 

Diese Mittel wird es nur für die Jahre 2011, 2012 und 2013 geben. Vorschriften zu deren Verwendung hierzu gibt es trotz der eindeutigen Benennung nicht, jedoch eine Erklärung der Niedersächsischen Landesregierung und Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen. In dieser Erklärung wird empfohlen, die Mittel von den Kommunen mit dem Ziel einzusetzen, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen. Hierfür werden folgende Wege als besonders geeignet angesehen:

 

-       Maßnahmen der Schulsozialarbeit,

-       Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen und

-       Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur im Bereich der schulischen Mittagsverpflegung und der außerschulischen Bildung und Teilhabe.

 

Damit ist klargestellt, dass diese Mittel auch für andere geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Integration eingesetzt werden können und hiervon nicht zwingend kommunale Schulsozialarbeiter finanziert werden müssen. Auf dieser Grundlage haben die für die Mittelverwendung infrage kommenden Fachbereiche Soziales, Schule und Kultur sowie Jugend die Verwendungsmöglichkeiten konzipiert.

 

Für den Fachbereich Jugend hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 31. August 2011 die in der Drucksache Nr. 2011/JHA/010-01 vorgeschlagenen Maßnahmen empfohlen. Ca. 270.000 € sind veranschlagt.

 

Für den Fachbereich Bildung und Kultur werden die entsprechenden Fachausschüsse beraten. Es ist insbesondere vorgesehen, die Schulsozialarbeit zu verstärken. 276.000 € stehen noch zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein