Betreff
Einstellung von Auszubildenden für den Beruf des Kreisstraßenwärters zum 01.08.2012
Vorlage
2011/AfK/011
Aktenzeichen
551-66.12.9
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Zum 01.08.2012 sollen zwei Auszubildende für den Beruf des Kreisstraßenwärters beim Landkreis Nienburg/Weser eingestellt werden.


Beim Landkreis Nienburg/Weser sind zurzeit 25 Kreisstraßenwärter beschäftigt, von denen sich ein Straßenwärter bis Ende August 2012 in der Freistellungsphase während der Altersteilzeit befindet und dann mit Erreichen des 65. Lebensjahres endgültig ausscheidet.

 

Die Betreuungslänge beträgt bei 24 Kreisstraßenwärtern derzeit knapp 13 km je Kreisstraßenwärter.

 

In 2014 werden weitere drei Kreisstraßenwärter und in 2015 ein Kreisstraßenwärter das 65. Lebensjahr vollenden. Außerdem hat ein weiterer Kreisstraßenwärter Altersteilzeit beantragt und wird sich von November 2012 bis Oktober 2015 in der Freistellungsphase befinden.

 

Sofern nicht weitere Straßenwärter vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig ausscheiden, wären ab November 2015 nur noch 19 Kreisstraßenwärter beim Landkreis Nienburg/Weser beschäftigt, was eine Betreuungslänge je Mitarbeiter von gut 16 km entspricht.

 

Da bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Leistungen soweit gekürzt werden müssen, dass nur noch die notwendigsten Unterhaltungsarbeiten erledigt werden können, ist ein Personalstand von mindestens 22 Kreisstraßenwärtern anzustreben, was je Wärter einer Betreuungslänge von knapp 15 km entspräche. Dieser Stand ist nach derzeitiger Planung ab August 2014 erreicht.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zum 01.08.2012 zwei Auszubildende für den Beruf des Kreisstraßenwärters einzustellen, die ihre dreijährige Ausbildung voraussichtlich im Juni 2015 beenden und bei entsprechender Eignung übernommen werden könnten.

 

Für einen Ausbildungsbeginn zum 01.08.2012 müssten die Ausbildungsstellen im September 2011 durch den Fachdienst Personalwirtschaft ausgeschrieben werden.

 

Andernfalls bestünde evtl. die Möglichkeit, von den derzeit bei der NLStBV eingestellten Auszubildenden, die voraussichtlich nicht alle übernommen werden können, ab 01.08.2014 Straßenwärter zu übernehmen.