Betreff
Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für die III. Kurie der Hoya-Diepholz'schen Landschaft
Vorlage
2011/077
Aktenzeichen
111
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Abgeordneten und stellvertretenden Abgeordneten für die III. Kurie der Hoya-Diepholz’schen Landschaft werden bestätigt.


Sachverhalt

Der Landschaftspräsident, Herr Werner von Behr, hat den Landkreis Nienburg/Weser um die Benennung der sechs Abgeordneten und sechs Stellvertreterinnen oder
Stellvertreter gebeten. Mit der Neuwahl des Kreistages endet die Amtszeit der bis-herigen Vertretung des Landkreises Nienburg/Weser in der III. Kurie der Hoya-Diepholz’schen Landschaft.

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.10.2011 informiert, dass die Wahlen zur III. Kurie anstehen und vorgeschlagen ein vereinfachtes Wahlverfahren durchzuführen. Damit hat sich der Kreisausschuss einverstanden erklärt.

 

Nach § 13 der Verfassung der Hoya-Diepholz’schen Landschaft werden vom Kreistag sechs Abgeordnete in die III. Kurie gewählt. Zwei Abgeordnete sollen aus dem Altkreis Hoya (das frühere Amt Hoya) stammen, ein Abgeordneter aus dem Altkreis Nienburg (ohne das alte Amt Wölpe) und drei Abgeordnete aus dem Altkreis Stolzenau (ohne das frühere Amt Rehburg). Für die Mitglieder der III. Kurie sind Stellvertreter/innen zu wählen.

 

Bisher waren die nachstehenden Abgeordneten nach Wahlverfahren in der Hoya-Diepholz’schen Landschaft für den Landkreis Nienburg/Weser vertreten:

 

Für den Altkreis Hoya: KT-Abg. Wilhelm Bergmann-Kramer, Eystrup, und Bürgermeister Johann Hustedt, Hilgermissen (1. Stellvertreter: Bürgermeister Hermann Heuermann, Warpe, 2. Stellvertreter: Bürgermeister Hermann Kastens, Schweringen).

 

Für den Altkreis Nienburg: Bürgermeister Friedrich Sieling, Wietzen (Stellv.: KT-Abg. Alfred Plate, Liebenau).

 

Für den Altkreis Stolzenau: Ute Heitmüller, Ortsvorsteherin Schinna, Andreas Meyer, Wellie, stellv. Ortsbürgermeister OT Wellie, Heinrich Stellhorn, Bürgermeister Gemeinde Raddestorf (1. Stellvertreter: Henning Evers, Landesbergen, 2. Stellv. Bürgermeister Gemeinde Landesbergen, 2. Stellvertreter: Otto Niemeyer, stellv. Bürgermeister Gemeinde Uchte).

 

Der Kreistag bestimmt die Abgeordneten gem. § 14 der Verfassung aus seiner Mitte oder aus in Funktion befindlichen Ratsherren. Hierbei muss es sich um Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister bzw. Stellvertreter handeln. Die Hoya-Diepholz’sche Landschaft geht davon aus, dass die Abgeordneten Eigentümer eines Hofes sein müssen, deren Wirtschaftswert zur Eintragung der Hofeseigenschaft ausreicht oder der in der Höferolle eingetragen ist (oder zumindest Grundbesitz haben bzw. Bezug zur Landwirtschaft).

 

Die I. Kurie wird aus einem Deputierten des Stiftes Bassum und durch die Besitzer(innen) landtagsfähiger Güter im Landschaftsbezirk gebildet. Die II. Kurie besteht aus Abgeordneten aus den in § 11 der Landschaftsverfassung genannten Städten, Gemeinden und Flecken. Diese Personen sind kraft Amtes vertreten.