Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Entsprechend den Vorgaben des Fachdienstes Finanzwirtschaft ist nach Abschluss eines Jahres ein Abschlussbericht über die erzielten Ergebnisse zu erstellen. Der Bericht dient der Dokumentation und Rechenschaft des vorangegangenen Jahres.
Er ist bis zum 15. März dem FD Finanzwirtschaft vorzulegen.
Die Haushaltsdaten zu Abschreibungen und interne Leistungsbeziehungen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache noch nicht vor.
Eine Stellungnahme, bzw. Erläuterung zu den einzelnen Produkten im Hinblick auf Veränderungen/Abweichungen zu den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt, zu den einzelnen Investitionsmaßnahmen, als auch zu den Fallzahlen erfolgt daher in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Anlage 1 – Vorläufiger Abschlussbericht für den FD 551 (Umweltrecht und Kreisstraßen) ohne Produkt 55120 Kreisstraßen
Anlage 2 – Vorläufiger Abschlussbericht für den FD 552 (Wasserwirtschaft)
Anlage 3 – Vorläufiger Abschlussbericht für den FD 554 (Naturschutz)