Beantwortung der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 05.01.2012 gemäß § 16 der Geschäftsordnung für den Kreistag
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Am
05.01.2012 hat die SPD-Kreistagsfraktion eine insgesamt 19 Fragen umfassende
Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung für den Kreistag in der Angelegenheit „Gewässerverunreinigung
– am sog. Hilgermisser Kolk – durch die
Biogasanlage WPD Erste Biogas GmbH in der Hingster Straße in Hoya“ gestellt.
Eine
die Geschehensabläufe und örtlichen Gegebenheiten sowie entscheidungsrelevanten
Aspekte umreißende Zusammenfassung vorausschickend wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
Die
Rufbereitschaft „Wasser- und Bodenschutz“ des Landkreises Nienburg/Weser wurde am
23.12.2011 um 17:20 Uhr von der Rettungsleitstelle wegen eines Verdachts auf
ein Fischsterben im Hilgermisser Kolk alarmiert. Durch den sofortigen Einsatz
der diensthabenden Fachdienstleiterin Dipl.-Ing. Melanie Nolte, konnte vor Ort
als Ursache die Einleitung von verunreinigtem Silagewasser der Biogasanlage WPD
Hoya in den Mehringer Graben festgestellt werden.
Diese nicht
erlaubte Einleitung in den Mehringer Graben wurde am 23.12.2011 den Betreibern
gegenüber mit Sofortvollzug durch die Wasserbehörde untersagt. Der Verschluss
der Einleitungsstelle (mittels Absperrblase) und das Abpumpen des restlichen
Wassers aus den Rückhaltebecken wurden gegenüber den Betreibern mit sofortiger
Wirkung angeordnet und bereits am Abend desselben Tages umgesetzt. Ein
Zufließen von weiterem Wasser von der Biogasanlage in den Mehringer Graben
wurde damit vollständig verhindert.
Aus Gründen
der Verhältnismäßigkeit und in der Annahme, dass bis zum Zeitpunkt dieser
Absperrung nur relativ gering verunreinigtes Niederschlagwasser von Verkehrsflächen
- die Entwässerung der Silagelagerung war auf „Schmutzwasser“ eingestellt
- zur Einleitung gekommen war, wurden zunächst auf die Anordnung weiterer
akuter Gewässerschutzmaßnahmen verzichtet. Zusätzlich wurde die am 24.12.11 bei
Tageslicht festgestellte Drainageleitung mit Anschluss an das Rückhaltebecken
entfernt, um auch dauerhaft die Einleitungsmöglichkeit zu unterbinden.
Ein
umfangreiches Fischsterben am Hilgermisser Kolk konnte trotz schlechter Gewässergütewerte
bis einschließlich am 25.12.11 nicht beobachtet werden. Da der Fischereiberechtigte
Herr Radzuweit und der KTA Dr. Röhrs anhaltend schlechte Gütewerte am Hilgermisser
Kolk berichtet hatten, wurde bereits am 26.12.11 das Labor des Landkreises über
das Erfordernis qualifizierter Messungen der Wassergüte informiert und auf den
Einsatz ab dem 27.12.11 vorbereitet.
Erst bei den
weiteren Ermittlungen ab dem 27.12.11 stelle sich dann heraus, dass es bereits
seit dem 07./08.12.11 zu den gravierenden Silageabwassereinleitungen durch die
Biogasanlage WPD gekommen war. Durch den Ausfall einer Schmutzwasserpumpe war
mit Silageabwasser verunreinigtes Niederschlagwasser über ein Rückhaltebecken
in Drainageleitungen versickert und somit seit rund drei Wochen über den
Mehringer Graben in den Hilgermisser Kolk abgeflossen. Bisher gab es für diese
Pumpe keine Aufschaltung der Störmeldung im Betriebsführungssystem, die den
Ausfall sofort hätte erkennen lassen. Die Felddrainage war während der Bauphase
der Anlage nicht entfernt worden. Über einen längeren Zeitraum wurde damit die
Verschlechterung der Wassergüte mit den erheblichen Sauerstoffdefiziten im Hilgermisser
Kolk herbeigeführt.
Im
Zusammenwirken mit dem Labor, den Fachkräften der Naturschutzbehörde und des
Fachdienstes Wasserwirtschaft beim Landkreis, der Landwirtschaftskammer, dem
Mittelweserverband, dem Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA)
konnten dann ab dem 27.12.11 die weiteren Maßnahmen zum Gewässerschutz,
Biotopschutz und zur Verbesserung der Sauerstoffversorgung abgestimmt und
einvernehmlich dem verantwortlichen Betreiber der Biogasanlage umgesetzt
werden.
Hierzu
zählten in den folgenden Tagen das Spülen und Reinigen im Bereich der Einleitungsstelle,
die Absperrung einzelner Gewässerabschnitte an Mehringer Graben, Hoyaer Emte,
Hilgermisser Kolk, zwei weiteren Kolken (geschützte Biotope) unterhalb bis zum
Schöpfwerk an der Weser, das Abpumpen und Verwerten von belastetem Wasser auf
landwirtschaftlichen Flächen, die Sauerstoffversorgung des Hilgermisser Kolk
mit Feuerwehrpumpen und einem Belüftungssystem, sowie die zusätzliche Zuleitung
von Grundwasser von einer Baustelle in Hoya über die Hoyaer Emte.
Diese
Maßnahmen mussten unter ständiger Begleitung durch die qualifizierten Messungen
des Labors sehr sorgfältig im Hinblick auf die Kostenfolgen und Wirkungen auf
das gewässerökologische Gesamtsystem überprüft und entschieden werden. Weitere
biologisch hoch empfindliche geschützte Biotope im Unterlauf der Hoyaer Emte
wurden gesichert. Hilfreich für die Entscheidungen der Wasserbehörde des
Landkreises waren die Witterungsbedingungen, da durch die kalten Temperaturen
die Stoffwechselbedingungen der Biozönose und der Fischfauna deutlich herabgesetzt
und damit auch die möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
begrenzt geblieben sind. Außerdem konnte durch diese sachgerechten und nicht überstürzten
Entscheidungen der Wasserbehörde ein größeres Schadensausmaß vermieden werden.
Durch die
heftigen Niederschläge und den Sturm um die Jahreswende fielen zwar erhöhte
Wassermengen an, die jedoch letztlich zur Selbstreinigung des Gewässersystems
beigetragen haben. Seit Mitte Januar 2012 haben sich die Wassergüteverhältnisse
wieder normalisiert.
Zur Frage,
welche weitere Maßnahmen künftig für den Hilgermisser Kolk oder vergleichbare
Gewässer zum Schutz vor Sauerstoffproblemen unterschiedlicher Ursache
vorbereitet werden können, ist die Einrichtung einer Expertengremiums unter
Einbeziehung der vor Ort Verantwortlichen vorgesehen.
Die
Anforderungen an die zusätzliche bauliche und betriebliche Sicherheit der Biogasanlagen
müssen in gemeinsamer Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden (Zuständigkeit
unterschiedlich je nach Leistung und Zweck) evaluiert werden.
Für diesen
Fall bleibt festzuhalten, dass ursächlich für den Gewässerschaden und damit
verbundenem Fischsterben die lang andauernden Einleitungen aus dem Betrieb der
Biogasanlage WPD und nicht ein zu spätes Einschreiten der Wasserbehörde oder
des Kreiseigenen Wasserlabors gewesen ist. Die angeordneten Gefahrenabwehrmaßnahmen
waren der Schadenslage entsprechend angemessen und verhältnismäßig.
Dies
vorausgeschickt sind die Fragen der SPD-Kreistagsfraktion verwaltungsseitig wie
folgt zu beantworten:
1.
Zu
welchem Zeitpunkt
-
hat
sich der Zwischenfall ereignet?
am 07./08.12.2011
-
wurde
der Zwischenfall an den Fachdienst Wasserwirtschaft gemeldet?
Nein, erstmals wurde der Gewässerschaden im Hilgermisser
Kolk durch Alarmierung der Rufbereitschaft des Fachbereichs Umwelt, am 23.12.2011
um 17:20 Uhr von der Rettungsleitstelle bekannt.
-
wurde
der Zwischenfall an das Gewerbeaufsichtsamt gemeldet?
Das GAA
Hannover wurde am 27.12.2011 von Frau Nolte informiert. Es wurde zudem vom
Betreiber der Biogasanlage eine nachträgliche Störungsanzeige am 04.01.2012
beim GAA eingereicht.
2.
Warum
wurde am Abend des 23.12.2011 weder vom Gewässer noch von der Einleitungsstelle
an der Biogasanlage Proben genommen?
Eine Beprobung war nicht erforderlich, da eine
sensorische Prüfung (Geruch) ergeben hatte, dass es sich eindeutig um durch
Silage verunreinigtes Wasser handelte.
3.
Warum
wurde am 23.12.2011 der Zufluss des verunreinigten Wassers über den Mehringer
Graben zum Hilgermisser Kolk dem Besorgnisgrundsatz folgend nicht sofort
gestoppt und das verunreinigte Wasser abgepumpt, wie es dann am 27.12.2011
erfolgt ist?
Die oben beschriebenen Sofortmaßnahmen waren bereits am
23.12.11 abends umgesetzt und damit die akuten Gefahren für die Gewässer
beendet.
Darüber hinaus gehende Maßnahmen mussten sorgfältig
ermittelt, mit weiteren zuständigen Fachdienststellen (hier:
Landwirtschaftskammer, Unterhaltungsverband) abgestimmt und auf
Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Die Fachstellen waren erst ab dem
27.12.2011 erreichbar.
Eine sofortige Absperrung des Mehringer Grabens über
mehrere Tage hätte zudem nachteilige Folgen wie Überschwemmungen mit
Schadensersatzforderungen und Entsorgungsprobleme des Wassers ergeben können.
4.
Warum
wurde die Verunreinigung des Mehringer Grabens erst am Nachmittag des 24.12.
gestoppt? Warum wurde die offenbar unzureichende Abdichtung der Drainage
mittels einer „Blase“ am 23.12.2011 so akzeptiert?
Das kurzfristige Verschließen der Rohrleitung am
23.12.11 mit einer Absperrblase ist nach den Regeln der Technik eine gängige
und praxisbezogene Methode für Sofortmaßnahmen.
5.
Warum
wurden erst am 27.12.2011 Maßnahmen zur Beseitigung der Verunreinigung des
Mehringer Grabens und zur Belüftung des Hilgermisser Kolkes durchgeführt, wo
schon am 23.12.2011 spätestens aber am 24.12.2011 zumindest belastbare Indizien
für eine starke Gewässerverschmutzung und einem sehr geringen Sauerstoffgehalt
des Gewässers vorlagen?
Nach den
Erfahrungen und den vorliegenden Kenntnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen
Entscheidungen durch die Rufbereitschaft vor Ort wurden die notwendigen Sofortmaßnahmen
angeordnet. Weitere übereilt getroffene Anordnungen wären möglicherweise unverhältnismäßig
gewesen und hätten im Gegenteil weitere Schäden an Gewässern oder Ländereien
erzeugen können.
(s. auch
Antwort zu Frage Nr. 3.)
6.
Welche
Mengen Silageabwasser sind vermutlich in das Grabensystem eingeleitet worden?
Mengen sind nachträglich nicht genau ermittelbar. Die
Biogasanlage WPD schätzt eine Menge von 100 - 150 m³ ab.
7.
Wurden
von der Polizei zur Beweissicherung Proben genommen? Wenn ja,
- wann wurden diese analysiert?
- wie sind die
Untersuchungsergebnisse?
Von der Polizei
wurden keine Proben entnommen.
8.
Wann
und wo wurden Gewässeruntersuchungen vom Landkreis Nienburg/W vorgenommen?
Welches Labor hat die Untersuchungen vorgenommen? Welche Ergebnisse wurden
ermittelt?
Gewässeruntersuchungen wurden vom Labor des Landkreises
Nienburg/Weser vorgenommen. Ergebnisse siehe anliegende Übersicht.
9.
Ist
es richtig, dass es zum Zeitpunkt des Zwischenfalls bzw. bis zum 27.12.2011
keine Möglichkeit zur Analyse von Wasserproben gab?
In dem vorliegenden Fall war nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit eine Beprobung durch einen qualifizierten Probenehmer und
die Durchführung einer komplexen Laboranalyse erst ab dem 27.12.2011
erforderlich. Nur in sehr dringenden Fällen ist eine Analyse – verbunden mit
sehr hohen Kosten bei einer Beauftragung eines Labors außerhalb üblicher
Arbeitszeiten – möglich. Bei anderen Gefahrenlagen wäre der ABC-Zug des
Kreises, der eigene analytische Möglichkeiten hat, einzusetzen bzw. weitere
Sachverständige (z.B. das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem
TUIS) hinzuzuziehen, die jederzeit erreichbar sind.
10. Wenn das hauseigene Labor nicht
besetzt war, warum wurden dann nicht sofort Fremdlabore (z. B. NLWKN, bregau
GmbH, Bremen; Dr. Nowak, Ottersberg) eingeschaltet? Wäre dies auch eine
denkbare Alternative für eine Rufbereitschaft?
Das Labor hätte im Bedarfsfall besetzt werden können.
(s. auch Antwort zu Frage 9).
11. Wie wird zukünftig sichergestellt,
dass Wasserproben zu jeder Zeit analysiert werden können?
Siehe Antwort zu Frage 9 + 10.
12. Gibt es einen Notfallplan bzw. klare
Handlungsanweisungen im Fachdienst Wasserwirtschaft, wie bei derartigen
Szenarien zu verfahren ist?
Es gibt einen Gewässerschutzalarmplan und
Handlungsanweisungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Rufbereitschaft.
13. Auf welche Ursache ist die
Verschmutzung des „Mehringer Grabens“ zurückzuführen?
Auf Grund einer Betriebsstörung am 7./8.12.2011 auf dem
Gelände der Biogasanlage WPD, Hoya (wie oben berichtet).
- Inwieweit war menschliches
Versagen für die Ursache oder die Folgen entscheidend?
Kann das GAA Hannover als die
zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde nicht beurteilen.
- Liegen für die Ursachenermittlung
unabhängige Gutachten vor?
nein.
-
Wurde
die Ursache der Gewässerverunreinigung dauerhaft beseitigt?
ja.
14. Wurde die fachgerechte Beseitigung
des Mangels von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft?
Soweit hier bekannt, nein.
15. Im Herbst des Jahres 2010 wurde schon
einmal eine Verschmutzung des Hilgermisser Kolks mit Silageabwasser über den
„Mehringer Graben“ beobachtet, die laut Zeugenaussagen ebenfalls von der
Biogasanlage ausging.
- Wurde dies dem Fachdienst
Wasserwirtschaft zum damaligen Zeitpunkt oder später mitgeteilt?
Nein, auch
nicht dem GAA Hannover
- Welche Maßnahmen wurden ggf.
daraufhin getroffen?
Auf Nachfrage am 06.01.2012 teilt der Betreiber mit,
dass die Art der Silagelagerung geändert wurde.
-
Welche
Ursache lag damals vor?
Die
Silage wurde zu dicht am Rückhaltebecken gelagert.
16. Wurde die Anlage entsprechend der
Handlungsempfehlung „Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen – Anforderungen
für den Gewässerschutz“ des NLWKN genehmigt und erstellt? Ist unter den
Behältern eine Folie als Leckerkennung ausgebildet worden?
Die Anlage wurde entsprechend der Handlungsempfehlung
„Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen - Anforderungen für den
Gewässerschutz“ errichtet. Die Behälter verfügen über eine Leckerkennung.
17. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um
eine erneute Verschmutzung der umliegenden Gewässer durch Silageabwässer zu
verhindern?
Zusätzliche Maßnahmen zur Anlagensicherheit und zum
Gewässerschutz werden zurzeit in Abstimmung mit der Wasserbehörde in
Zuständigkeit des GAA Hannover umgesetzt. Das Schmutzwasserpumpwerk wird mit
einer Alarmgebung ausgerüstet, die bei Ausfall des Pumpwerks Alarm auslöst. Die
Drainageleitungen wurden laut Betreiberangabe in Teilbereichen entfernt. Die
fachgerechte Ausführung ist noch durch den Betreiber dem GAA nachzuweisen. Es
werden bei Bedarf weitere Maßnahmen angeordnet.
18. Wurden die anderen im Landkreis
Nienburg/W erstellten und geplanten Biogasanlagen entsprechend der
Handlungsempfehlung „Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen – Anforderungen
für den Gewässerschutz“ des NLWKN genehmigt und erstellt? Ist unter den
Behältern eine Folie als Leckerkennung ausgebildet worden oder ist geplant
dieses zu Tun?
Der Landkreis Nienburg/Weser ist nicht für alle
genehmigten und in Betrieb befindlichen Biogasanlagen zuständig. Die Prüfung,
ob die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt sind, wird im Einzelfall,
wie auch vorliegenden Fall, durch das GAA vorgenommen.
Soweit der Landkreis für die Prüfung der wasserrechtlichen Belange im Genehmigungsverfahren
zuständig ist, wird nach Einführung der Handlungsempfehlung diese zur
Beurteilung der Zulässigkeit herangezogen.
Die vor Einführung der Handlungsempfehlung
genehmigten Biogasanlagen entsprechen nicht in allen Punkten den dort genannten
Anforderungen.
19. Welche Maßnahmen wurden bzw. sollen
zur Schadensermittlung und zur Wiederherstellung des Ökosystems durchgeführt
werden?
Gemeinsam
mit den vor Ort verantwortlichen Eigentümern und Gewässernutzern wird der
Landkreis in einem Expertengremium die Klärung der oben genannten Fragen
herbeiführen.
Anlagen:
· Anlage zu Drucksache Nr. 2012/038 (Gewässerschadenfall Hilgermisser Kolk, Untersuchungsergebnisse Wasserproben)