Betreff
Gewässerverunreinigung durch die Biogasanlage WPD Erste Biogas GmbH in der Hingster Straße in Hoya -
Beantwortung der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 05.01.2012 gemäß § 16 der Geschäftsordnung für den Kreistag
Vorlage
2012/038
Aktenzeichen
55-552-9/12
Art
Bericht

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Am 05.01.2012 hat die SPD-Kreistagsfraktion eine insgesamt 19 Fragen umfassende Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung für den Kreistag in der Angelegenheit „Gewässerverunreinigung – am sog. Hilgermisser Kolk –  durch die Biogasanlage WPD Erste Biogas GmbH in der Hingster Straße in Hoya“ gestellt.

Eine die Geschehensabläufe und örtlichen Gegebenheiten sowie entscheidungsrelevanten Aspekte umreißende Zusammenfassung vorausschickend wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

Die Rufbereitschaft „Wasser- und Bodenschutz“ des Landkreises Nienburg/Weser wurde am 23.12.2011 um 17:20 Uhr von der Rettungsleitstelle wegen eines Verdachts auf ein Fischsterben im Hilgermisser Kolk alarmiert. Durch den sofortigen Einsatz der diensthabenden Fachdienstleiterin Dipl.-Ing. Melanie Nolte, konnte vor Ort als Ursache die Einleitung von verunreinigtem Silagewasser der Biogasanlage WPD Hoya in den Mehringer Graben festgestellt werden.

 

Diese nicht erlaubte Einleitung in den Mehringer Graben wurde am 23.12.2011 den Betreibern gegenüber mit Sofortvollzug durch die Wasserbehörde untersagt. Der Verschluss der Einleitungsstelle (mittels Absperrblase) und das Abpumpen des restlichen Wassers aus den Rückhaltebecken wurden gegenüber den Betreibern mit sofortiger Wirkung angeordnet und bereits am Abend desselben Tages umgesetzt. Ein Zufließen von weiterem Wasser von der Biogasanlage in den Mehringer Graben wurde damit vollständig verhindert.

 

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und in der Annahme, dass bis zum Zeitpunkt dieser Absperrung nur relativ gering verunreinigtes Niederschlagwasser von Verkehrsflächen - die Entwässerung der Silagelagerung war auf „Schmutzwasser“ eingestellt - zur Einleitung gekommen war, wurden zunächst auf die Anordnung weiterer akuter Gewässerschutzmaßnahmen verzichtet. Zusätzlich wurde die am 24.12.11 bei Tageslicht festgestellte Drainageleitung mit Anschluss an das Rückhaltebecken entfernt, um auch dauerhaft die Einleitungsmöglichkeit zu unterbinden.

 

Ein umfangreiches Fischsterben am Hilgermisser Kolk konnte trotz schlechter Gewässergütewerte bis einschließlich am 25.12.11 nicht beobachtet werden. Da der Fischereiberechtigte Herr Radzuweit und der KTA Dr. Röhrs anhaltend schlechte Gütewerte am Hilgermisser Kolk berichtet hatten, wurde bereits am 26.12.11 das Labor des Landkreises über das Erfordernis qualifizierter Messungen der Wassergüte informiert und auf den Einsatz ab dem 27.12.11 vorbereitet.

 

Erst bei den weiteren Ermittlungen ab dem 27.12.11 stelle sich dann heraus, dass es bereits seit dem 07./08.12.11 zu den gravierenden Silageabwassereinleitungen durch die Biogasanlage WPD gekommen war. Durch den Ausfall einer Schmutzwasserpumpe war mit Silageabwasser verunreinigtes Niederschlagwasser über ein Rückhaltebecken in Drainageleitungen versickert und somit seit rund drei Wochen über den Mehringer Graben in den Hilgermisser Kolk abgeflossen. Bisher gab es für diese Pumpe keine Aufschaltung der Störmeldung im Betriebsführungssystem, die den Ausfall sofort hätte erkennen lassen. Die Felddrainage war während der Bauphase der Anlage nicht entfernt worden. Über einen längeren Zeitraum wurde damit die Verschlechterung der Wassergüte mit den erheblichen Sauerstoffdefiziten im Hilgermisser Kolk herbeigeführt.

 

Im Zusammenwirken mit dem Labor, den Fachkräften der Naturschutzbehörde und des Fachdienstes Wasserwirtschaft beim Landkreis, der Landwirtschaftskammer, dem Mittelweserverband, dem Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA) konnten dann ab dem 27.12.11 die weiteren Maßnahmen zum Gewässerschutz, Biotopschutz und zur Verbesserung der Sauerstoffversorgung abgestimmt und einvernehmlich dem verantwortlichen Betreiber der Biogasanlage umgesetzt werden.

 

Hierzu zählten in den folgenden Tagen das Spülen und Reinigen im Bereich der Einleitungsstelle, die Absperrung einzelner Gewässerabschnitte an Mehringer Graben, Hoyaer Emte, Hilgermisser Kolk, zwei weiteren Kolken (geschützte Biotope) unterhalb bis zum Schöpfwerk an der Weser, das Abpumpen und Verwerten von belastetem Wasser auf landwirtschaftlichen Flächen, die Sauerstoffversorgung des Hilgermisser Kolk mit Feuerwehrpumpen und einem Belüftungssystem, sowie die zusätzliche Zuleitung von Grundwasser von einer Baustelle in Hoya über die Hoyaer Emte.

 

Diese Maßnahmen mussten unter ständiger Begleitung durch die qualifizierten Messungen des Labors sehr sorgfältig im Hinblick auf die Kostenfolgen und Wirkungen auf das gewässerökologische Gesamtsystem überprüft und entschieden werden. Weitere biologisch hoch empfindliche geschützte Biotope im Unterlauf der Hoyaer Emte wurden gesichert. Hilfreich für die Entscheidungen der Wasserbehörde des Landkreises waren die Witterungsbedingungen, da durch die kalten Temperaturen die Stoffwechselbedingungen der Biozönose und der Fischfauna deutlich herabgesetzt und damit auch die möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter begrenzt geblieben sind. Außerdem konnte durch diese sachgerechten und nicht überstürzten Entscheidungen der Wasserbehörde ein größeres Schadensausmaß vermieden werden.

 

Durch die heftigen Niederschläge und den Sturm um die Jahreswende fielen zwar erhöhte Wassermengen an, die jedoch letztlich zur Selbstreinigung des Gewässersystems beigetragen haben. Seit Mitte Januar 2012 haben sich die Wassergüteverhältnisse wieder normalisiert.

 

Zur Frage, welche weitere Maßnahmen künftig für den Hilgermisser Kolk oder vergleichbare Gewässer zum Schutz vor Sauerstoffproblemen unterschiedlicher Ursache vorbereitet werden können, ist die Einrichtung einer Expertengremiums unter Einbeziehung der vor Ort Verantwortlichen vorgesehen.

 

Die Anforderungen an die zusätzliche bauliche und betriebliche Sicherheit der Biogasanlagen müssen in gemeinsamer Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden (Zuständigkeit unterschiedlich je nach Leistung und Zweck) evaluiert werden.

 

Für diesen Fall bleibt festzuhalten, dass ursächlich für den Gewässerschaden und damit verbundenem Fischsterben die lang andauernden Einleitungen aus dem Betrieb der Biogasanlage WPD und nicht ein zu spätes Einschreiten der Wasserbehörde oder des Kreiseigenen Wasserlabors gewesen ist. Die angeordneten Gefahrenabwehrmaßnahmen waren der Schadenslage entsprechend angemessen und verhältnismäßig.


Dies vorausgeschickt sind die Fragen der SPD-Kreistagsfraktion verwaltungsseitig wie folgt zu beantworten:

                                                                                                                  

1.     Zu welchem Zeitpunkt

-       hat sich der Zwischenfall ereignet?

am 07./08.12.2011

-       wurde der Zwischenfall an den Fachdienst Wasserwirtschaft gemeldet?

 

Nein, erstmals wurde der Gewässerschaden im Hilgermisser Kolk durch Alarmierung der Rufbereitschaft des Fachbereichs Umwelt, am 23.12.2011 um 17:20 Uhr von der Rettungsleitstelle bekannt.

-       wurde der Zwischenfall an das Gewerbeaufsichtsamt gemeldet?

 

Das GAA Hannover wurde am 27.12.2011 von Frau Nolte informiert. Es wurde zudem vom Betreiber der Biogasanlage eine nachträgliche Störungsanzeige am 04.01.2012 beim GAA eingereicht.

 

2.     Warum wurde am Abend des 23.12.2011 weder vom Gewässer noch von der Einleitungsstelle an der Biogasanlage Proben genommen?

 

Eine Beprobung war nicht erforderlich, da eine sensorische Prüfung (Geruch) ergeben hatte, dass es sich eindeutig um durch Silage verunreinigtes Wasser handelte.

3.     Warum wurde am 23.12.2011 der Zufluss des verunreinigten Wassers über den Mehringer Graben zum Hilgermisser Kolk dem Besorgnisgrundsatz folgend nicht sofort gestoppt und das verunreinigte Wasser abgepumpt, wie es dann am 27.12.2011 erfolgt ist?

 

Die oben beschriebenen Sofortmaßnahmen waren bereits am 23.12.11 abends umgesetzt und damit die akuten Gefahren für die Gewässer beendet.

 

Darüber hinaus gehende Maßnahmen mussten sorgfältig ermittelt, mit weiteren zuständigen Fachdienststellen (hier: Landwirtschaftskammer, Unterhaltungsverband) abgestimmt und auf Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Die Fachstellen waren erst ab dem 27.12.2011 erreichbar.

 

Eine sofortige Absperrung des Mehringer Grabens über mehrere Tage hätte zudem nachteilige Folgen wie Überschwemmungen mit Schadensersatzforderungen und Entsorgungsprobleme des Wassers ergeben können.

 

4.     Warum wurde die Verunreinigung des Mehringer Grabens erst am Nachmittag des 24.12. gestoppt? Warum wurde die offenbar unzureichende Abdichtung der Drainage mittels einer „Blase“ am 23.12.2011 so akzeptiert?

 

Das kurzfristige Verschließen der Rohrleitung am 23.12.11 mit einer Absperrblase ist nach den Regeln der Technik eine gängige und praxisbezogene Methode für Sofortmaßnahmen.


 

5.     Warum wurden erst am 27.12.2011 Maßnahmen zur Beseitigung der Verunreinigung des Mehringer Grabens und zur Belüftung des Hilgermisser Kolkes durchgeführt, wo schon am 23.12.2011 spätestens aber am 24.12.2011 zumindest belastbare Indizien für eine starke Gewässerverschmutzung und einem sehr geringen Sauerstoffgehalt des Gewässers vorlagen?

 

Nach den Erfahrungen und den vorliegenden Kenntnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidungen durch die Rufbereitschaft vor Ort wurden die notwendigen Sofortmaßnahmen angeordnet. Weitere übereilt getroffene Anordnungen wären möglicherweise unverhältnismäßig gewesen und hätten im Gegenteil weitere Schäden an Gewässern oder Ländereien erzeugen können.

(s. auch Antwort zu Frage Nr. 3.)

 

6.     Welche Mengen Silageabwasser sind vermutlich in das Grabensystem eingeleitet worden?

 

Mengen sind nachträglich nicht genau ermittelbar. Die Biogasanlage WPD schätzt eine Menge von 100 - 150 m³ ab.

 

7.     Wurden von der Polizei zur Beweissicherung Proben genommen? Wenn ja,

           - wann wurden diese analysiert?

           - wie sind die Untersuchungsergebnisse?

 

Von der Polizei wurden keine Proben entnommen.

 

8.     Wann und wo wurden Gewässeruntersuchungen vom Landkreis Nienburg/W vorgenommen? Welches Labor hat die Untersuchungen vorgenommen? Welche Ergebnisse wurden ermittelt?

 

Gewässeruntersuchungen wurden vom Labor des Landkreises Nienburg/Weser vorgenommen. Ergebnisse siehe anliegende Übersicht.

 

9.     Ist es richtig, dass es zum Zeitpunkt des Zwischenfalls bzw. bis zum 27.12.2011 keine Möglichkeit zur Analyse von Wasserproben gab?

 

In dem vorliegenden Fall war nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Beprobung durch einen qualifizierten Probenehmer und die Durchführung einer komplexen Laboranalyse erst ab dem 27.12.2011 erforderlich. Nur in sehr dringenden Fällen ist eine Analyse – verbunden mit sehr hohen Kosten bei einer Beauftragung eines Labors außerhalb üblicher Arbeitszeiten – möglich. Bei anderen Gefahrenlagen wäre der ABC-Zug des Kreises, der eigene analytische Möglichkeiten hat, einzusetzen bzw. weitere Sachverständige (z.B. das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS) hinzuzuziehen, die jederzeit erreichbar sind.

 

10.  Wenn das hauseigene Labor nicht besetzt war, warum wurden dann nicht sofort Fremdlabore (z. B. NLWKN, bregau GmbH, Bremen; Dr. Nowak, Ottersberg) eingeschaltet? Wäre dies auch eine denkbare Alternative für eine Rufbereitschaft?

 

Das Labor hätte im Bedarfsfall besetzt werden können.
(s. auch Antwort zu Frage 9).

 

11.  Wie wird zukünftig sichergestellt, dass Wasserproben zu jeder Zeit analysiert werden können?

 

Siehe Antwort zu Frage 9 + 10.

 

12.  Gibt es einen Notfallplan bzw. klare Handlungsanweisungen im Fachdienst Wasserwirtschaft, wie bei derartigen Szenarien zu verfahren ist?

 

Es gibt einen Gewässerschutzalarmplan und Handlungsanweisungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Rufbereitschaft.

 

 

13.  Auf welche Ursache ist die Verschmutzung des „Mehringer Grabens“ zurückzuführen?

 

Auf Grund einer Betriebsstörung am 7./8.12.2011 auf dem Gelände der Biogasanlage WPD, Hoya (wie oben berichtet).

 

           - Inwieweit war menschliches Versagen für die Ursache oder die Folgen entscheidend?

 

Kann das GAA Hannover als die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde nicht beurteilen.

 

           - Liegen für die Ursachenermittlung unabhängige Gutachten vor?

 

 nein.

 

-       Wurde die Ursache der Gewässerverunreinigung dauerhaft beseitigt?

 

ja.

 

14.  Wurde die fachgerechte Beseitigung des Mangels von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft?

 

Soweit hier bekannt, nein.

 

15.  Im Herbst des Jahres 2010 wurde schon einmal eine Verschmutzung des Hilgermisser Kolks mit Silageabwasser über den „Mehringer Graben“ beobachtet, die laut Zeugenaussagen ebenfalls von der Biogasanlage ausging.

            - Wurde dies dem Fachdienst Wasserwirtschaft zum damaligen Zeitpunkt oder später mitgeteilt?

 

Nein, auch nicht dem GAA Hannover

 

           - Welche Maßnahmen wurden ggf. daraufhin getroffen?

 

Auf Nachfrage am 06.01.2012 teilt der Betreiber mit, dass die Art der Silagelagerung geändert wurde.

 

-       Welche Ursache lag damals vor?

 

Die Silage wurde zu dicht am Rückhaltebecken gelagert.

 

16.  Wurde die Anlage entsprechend der Handlungsempfehlung „Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen – Anforderungen für den Gewässerschutz“ des NLWKN genehmigt und erstellt? Ist unter den Behältern eine Folie als Leckerkennung ausgebildet worden?

 

Die Anlage wurde entsprechend der Handlungsempfehlung „Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen - Anforderungen für den Gewässerschutz“ errichtet. Die Behälter verfügen über eine Leckerkennung.

 

 

17.  Welche Maßnahmen wurden getroffen, um eine erneute Verschmutzung der umliegenden Gewässer durch Silageabwässer zu verhindern?

 

Zusätzliche Maßnahmen zur Anlagensicherheit und zum Gewässerschutz werden zurzeit in Abstimmung mit der Wasserbehörde in Zuständigkeit des GAA Hannover umgesetzt. Das Schmutzwasserpumpwerk wird mit einer Alarmgebung ausgerüstet, die bei Ausfall des Pumpwerks Alarm auslöst. Die Drainageleitungen wurden laut Betreiberangabe in Teilbereichen entfernt. Die fachgerechte Ausführung ist noch durch den Betreiber dem GAA nachzuweisen. Es werden bei Bedarf weitere Maßnahmen angeordnet.

 

18.  Wurden die anderen im Landkreis Nienburg/W erstellten und geplanten Biogasanlagen entsprechend der Handlungsempfehlung „Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen – Anforderungen für den Gewässerschutz“ des NLWKN genehmigt und erstellt? Ist unter den Behältern eine Folie als Leckerkennung ausgebildet worden oder ist geplant dieses zu Tun?

 

Der Landkreis Nienburg/Weser ist nicht für alle genehmigten und in Betrieb befindlichen Biogasanlagen zuständig. Die Prüfung, ob die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt sind, wird im Einzelfall, wie auch vorliegenden Fall, durch das GAA vorgenommen.
Soweit der Landkreis für die Prüfung der wasserrechtlichen Belange im Genehmigungsverfahren zuständig ist, wird nach Einführung der Handlungsempfehlung diese zur Beurteilung der Zulässigkeit herangezogen.

Die vor Einführung der Handlungsempfehlung genehmigten Biogasanlagen entsprechen nicht in allen Punkten den dort genannten Anforderungen.

 

19.  Welche Maßnahmen wurden bzw. sollen zur Schadensermittlung und zur Wiederherstellung des Ökosystems durchgeführt werden?

 

Gemeinsam mit den vor Ort verantwortlichen Eigentümern und Gewässernutzern wird der Landkreis in einem Expertengremium die Klärung der oben genannten Fragen herbeiführen.

 

 

 


Anlagen:

 

·         Anlage zu Drucksache Nr. 2012/038 (Gewässerschadenfall Hilgermisser Kolk, Untersuchungsergebnisse Wasserproben)