Die Liste von Maßnahmen erster
Priorität soll um
Maßnahme 151 Beschaffung
von 24 Haltestellenschildern mit einem Kostenrahmen
in Höhe von 8.800 €
Maßnahme 152 Ausbau von Haltestellen in der Stadt
Nienburg mit einem Kostenrahmen von 97.500 €
Maßnahme 153 Optimierung der Busvorrangschaltung der
Lichtzeichenanlage Verdener Landstraße / Bahnhofstraße / Drakenburger
Straße mit einem Kostenrahmen von 3.400 €
Maßnahme 428 Bezuschussung von zusätzlichen
Fahrleistungen im Winterhalbjahr 2012/2013 im Bereich des Stadtbusses mit einem
Kostenrahmen von 18.650 €
Maßnahme 609 Verkehrsgutachten für den Nienburger
Stadtbus 2012 mit einem Kostenrahmen von 31.000 €
erweitert werden.
Sachverhalt
Maßnahme 151
Die
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) hat einen Antrag für einen
Zuschuss für die Beschaffung von 24 Haltestellenschildern
beantragt. Diese sollen in den Jahren 2012 und 2013 der Ausstattung an neu
eingerichteten Haltestellen ebenso wie dem
Austausch abgängiger Schilder dienen.
Maßnahme 152 sieht den Ausbau folgender drei Haltestellen vor:
1. Ausbau der Haltestellen „Mittelweser Kliniken". Auf Grund zahlreicher Kundenanfragen zum besseren Ein- und Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und Familien mit Kinderwagen ist eine Optimierung der Haltestellen am Krankenhaus erforderlich. Beiderseits soll an den Haltestellen eine Aufpflasterung mit Hochbord eingerichtet werden. Die Kosten der Umbaumaßnahmen „Mittelweser Kliniken" belaufen sich auf 35.500 Euro.
2. Die Haltestelle „Raschstraße" stadtauswärts wird hauptsächlich von Schülerinnen und Schülern der Leintorschule und Patienten der anliegenden Arztpraxis genutzt. Eine Erweiterung der Haltestellenaufstellfläche mit Hochbord und Drängelgitter sowie die Einrichtung einer Wartehalle für ca. 20 - 30 Fahrgäste wird beantragt. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 17.000 €.
3. Umbau der Haltestelle Bahnhof stadteinwärts. Die Haltestelle an der Bahnhofstraße wird nicht nur von den Stadtbussen, sondern auch von Regio- und Lokallinien genutzt. Zahlreiche Fahrgäste nutzen die Anschlussmöglichkeiten am ZOB und zum SPNV. Diese hoch frequentierte Haltestelle soll den Bedürfnissen der Fahrgäste mit Hochbord, Blindenleitstreifen und zwei Wartehallen angepasst werden (barrierefreier Ausbau). Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 45.000 €.
Maßnahme
153
Mit dieser Maßnahme soll die Busvorrangschaltung der Lichtzeichenanlage (LZA) Verdener Landstraße / Bahnhofstraße / Drakenburger Straße optimiert werden. Im Bereich der „Arbeitsamtskreuzung" kann derzeit die Vorrangschaltung für die Stadtbusse nicht optimal genutzt werden, da bei Rückstau von Fahrzeugen bei einer Rotphase zwar die Freigabe angefordert wird, die Stadtbusse jedoch nicht in der Grünphase den Kreuzungsbereich erreichen. Eine Implementierung der Schaltung sowie eine bessere Koordination der Umläufe der LZA werden die Einhaltung des 30 Minuten Taktes des Stadtbussystems fördern und den Verkehrsfluss insgesamt verbessern. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit 3.400 € veranschlagt.
Maßnahme
428
Mit dieser Maßnahme
sollen zusätzlicher Fahrten in der kalten Jahreszeit (zwischen Herbst- und
Osterferien) zur 1. Unterrichtsstunde der Nienburger Schulen auf den
Stadtbus-Linien 3/1, 1 / 3 und 4 bis
Maßnahme 609
Die Stadt Nienburg/Weser hat die Aufgabenträgerschaft für die Stadtbus-Linien zum 01.01.2012 übernommen. Mit Übernahme der Konzessionen zum 01.08.2013 ist der Fahrbetrieb neu zu vergeben. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 regelt die Marktöffnung für den europäischen ÖPNV und definiert im Anhang die Regeln für die Gewährung einer Ausgleichsleistung vor Vergabe eines öffentlichen Personenverkehrsdienstes. Eine Linienleistungs- und -erfolgsrechnung soll extern erstellt werden, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die Vermeidung einer Überkompensation zu belegen. Die Kosten für diese Expertise belaufen sich auf 6.000 Euro.
Um die künftige Betriebsleistung des Stadtbussystems für die Stadt Nienburg/Weser und die damit eventuell verbundenen organisatorischen Konsequenzen für die Folgejahre abzusichern, ist eine rechtliche Begleitung erforderlich. Die Aufstellung eines umfassenden Dienstleistungsvertrages zur Betriebsführung und Übernahme der Fahrleistung muss rechtskonform mit der EU-Verordnung 1370/2007 erfolgen. Die Kosten für ein entsprechendes Rechtsgutachten werden mit 25.000 Euro veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. 159.350,00
€. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54120 ÖPNV zur Verfügung.
Anlagen: