Betreff
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Nienburg/Weser
hier: Gründung des Vereins „Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.“
Vorlage
2012/061
Aktenzeichen
62.16.54
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird mit der Vereinsgründung beauftragt. Der Landkreis Nienburg/Weser leistet einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 200 €.


Sachverhalt

Das Klimaschutzkonzept für den Landkreis Nienburg/Weser bildet die Basis, um Maßnahmenpakete für den privaten und unternehmerischen Bereich zu entwickeln. Ziel ist es dabei, die CO2-Belastung erheblich zu reduzieren und gleichzeitig wirtschaftlichen Nutzen für den Landkreis, die Kommunen und die Wirtschaft zu akquirieren. Auch junge Menschen sollen von vornherein mitgenommen werden. Ein Schwerpunkt besteht dabei in der weiteren Vernetzung der Akteure aus dem Landkreis sowie einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit.

 

Am 17.12.2010 wurde im Kreistag mit der Klimaschutzstrategie für den Landkreis Nienburg/Weser u. a. beschlossen eine Klimaschutzagentur einzurichten (Drucksache 2010/AfR/006-10).

 

In einem ersten Schritt wurde für die Beratende Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Klimaschutzmanagement) Fördermittel im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMU beantragt. Im Herbst 2011 wurden 1,75 Vollzeitstellen durch das BMU bewilligt. Die Förderung endet aufgrund der Einstellung der Klimaschutzmanager zum 01.01.2012 am 31.12.2014.

 

Die Verwaltung wurde mit der Koordination und Konkretisierung der weiteren Umsetzungsschritte beauftragt. Hierbei sollten die aus dem Konzept abgeleiteten Ergebnisse und Handlungsansätze bei der Erstellung des Tätigkeitsprofils und des Arbeitsplans der Agentur berücksichtigt werden.

 

In mehreren Gesprächen wurden seit dem die inhaltlichen Vorteile einer Klimaschutzagentur als gemeinnütziger Verein herausgearbeitet. Diese bestehen z. B. aus der Annahme von Spenden und Erstellung von steuerbegünstigenden Spendenbescheinigungen, einem geringeren Verwaltungsaufwand, größerer Transparenz, direkter bürgerschaftlicher Kommunikation und einer positiven Grundhaltung der Bevölkerung gegenüber dem Vereinswesen. Es wurde von Seiten der potentiellen Gründungsmitglieder aus der Wirtschaft (u. a. Banken, Versorgungsunternehmen, Handwerk) bereits aktive Mitarbeit und finanzielle Unterstützung angeboten. Die Gründungsmitglieder haben bereits Spendenbereitschaft und Sponsoring signalisiert.

 

Die Vereinsatzung wurde seitens der Verwaltung bereits rechtlich überprüft und befindet sich z. Zt. zur Prüfung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt. Es ist gegenwärtig von einem positiven Votum auszugehen. Es besteht inhaltlich ggf. die Notwendigkeit den §13 Abs. 3 im Sinne der Mustersatzung anzupassen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 200,00 € pro Jahr. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54110 (Regionalentwicklung) zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Entwurf Satzung des Vereins „Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.“

·         Antrag auf Mitgliedschaft des Vereins „Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.“

·         Entwurf Organigramm KSA Mittelweser e. V.