Betreff
Sachstand Fahrbahnausbau im Zuge der K 139 Calle - Asendorf
Vorlage
2012/071
Aktenzeichen
551-K 139
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde im Rahmen der Vorstellung der in der Planung befindlichen Maßnahmen auch dieses Bauvorhaben angesprochen. Der vorhandene Fahrbahnaufbau ist höchstens der Bauklasse V zuzuordnen und genügt auch wegen der fehlenden Fahrbahnbreite nicht mehr den Anforderungen der Verkehrsbelastung.

 

Durch die geplante Maßnahme soll ein bauklassengerechter Fahrbahnausbau von teilweise 4,80 m auf 5,50 m Breite erfolgen. Die Besonderheit dieser Baumaßnahme liegt in der erhaltenswerten alleeartigen Bepflanzung. Hier sind neben den Interessen des Naturschutzes auch die Vorschriften der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) zu beachten. Ohne Beachtung der Bestimmungen der RPS wird keine Förderung durch das Land gewährt. Weitere Fördervoraussetzung ist eine Bauklassenverbesserung, die durch Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 m erreicht wird.

 

Aufgrund dieser örtlichen Besonderheiten wurde nicht pauschal für die gesamte Strecke eine Vorgehensweise festgelegt, sondern eine Einzelfallbetrachtung für kürzere Teilabschnitte vorgenommen.

 

Um eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 m vornehmen zu können, ist es in Teilbereichen jedoch unumgänglich, einige Bäume zu fällen. Hierfür sollen standortnah Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

 

Ende letzten Jahres wurde der Vorentwurf Vertretern der Gemeinde vorgestellt. Am 01.03.2012 erfolgte eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Calle, an der neben zahlreichen Bürgern auch Vertreter der Gemeinde und der örtlichen Politik teilnahmen.

 

Verschiedene Anregungen hinsichtlich Entwässerung, Verlegen von Zufahrten, Umpflanzen jüngerer Bäume, Geschwindigkeitsbeschränkungen u. ä. werden zurzeit überprüft und soweit möglich und sinnvoll in den Planentwurf aufgenommen. Ende Mai 2012 soll die endgültige Abstimmung der Entwurfsunterlagen mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgen.

 

Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für August 2012 vorgesehen. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses können dann die Grunderwerbsverhandlungen für den in einzelnen Teilbereichen erforderlichen Grunderwerb geführt werden.

 

Für 2013 ist die Ausführung der Baumaßnahme mit einer Bauzeit von etwa 6 Monaten geplant.