Betreff
Zusätzliche Radwegebaumaßnahmen auf Wunsch einer Gemeinde
Vorlage
2012/072
Aktenzeichen
551-K 20/K 37/K 50
Art
Beschlussvorlage

Für vorgezogene Radwegebaumaßnahmen, die auf Wunsch einer Gemeinde durchgeführt werden, ist Voraussetzung, dass eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gezahlt wird und dass die Gemeinde den Eigenanteil des Landkreises übernimmt. Im Hinblick auf den Wegfall der Zweckbindung des EntflechtG ist diese Zusicherung auch für den Fall zu geben, dass ein geringerer Förderanteil als vorgesehen gewährt wird.

 

Die Betriebs- und Unterhaltungskosten für einen solchen Radweg werden vom Landkreis Nienburg/Weser als Straßenbaulastträger getragen.

 

Gemeinde und Landkreis regeln die Modalitäten im Rahmen einer Vereinbarung.


Sachverhalt

In den letzten Jahren wurden bereits auf Wunsch der entsprechenden Gemeinde die Radwege im Zuge der K 40 Ortsausgang Deblinghausen – Friedhof – Einmündung Gemeindestraße Richtung Hesterberg und im Zuge der K 37 Lichtenhorst „Stern“ – Friedhof Lichtenhorst – Einmündung Teichstraße gebaut. Hierbei hatten die Gemeinden die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten der Baumaßnahme zu tragen.

 

Inzwischen besteht der gemeindliche Wunsch nach folgenden weiteren Radwegen im Zuge von Kreisstraßen:

 

K 50 Steyerberg – Sarninghausen (1,400 km)

K 20 Friedewalde – Warmsen (7,280 km)

K 37 OD Steimbke ab B 214 bis Freibad Steimbke (0,638 km)

 

Als erste dieser drei Maßnahmen bestand der Wunsch des Flecken Steyerberg nach dem Radweg im Zuge der K 50.

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Landkreises haben am 04.05.2010 bzw. 25.05.2010 der Ausschuss für Kreisstraßen und der Kreisausschuss beschlossen, dass diese Radwegebaumaßnahme in das Bauprogramm aufgenommen wird, sobald der Aufnahmebescheid für das Mehrjahresprogramm vorliegt und der Flecken Steyerberg neben der Übernahme des Eigenanteils des Straßenbaulastträgers auch die jährlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten übernimmt.

 

In Abmilderung des v. g. Beschlusses haben Ausschuss für Kreisstraßen und Kreisausschuss am 31.05.2011 bzw. 20.06.2011 beschlossen, dass bei vorgezogenen Radwegebaumaßnahmen, die auf Wunsch der Gemeinde durchgeführt werden, grundsätzlich die Vollfinanzierung der Kosten durch die Gemeinde erfolgen soll und zwar bis zu dem Zeitpunkt, wo der Radweg im „Normalfall“ nach den jeweils gültigen Prioritäten des Landkreises ohnehin realisiert würde. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist derzeit das Jahr 2015 (Ende des bisherigen Bauprogramms).

 

Die damalige Beschlussfassung wurde im Hinblick darauf getroffen, dass dem Landkreis die nötigen Finanzmittel für eine planmäßige – am Lebenszyklus der Anlagen orientierte – Unterhaltung der vorhandenen Kreisstraßen und Radwege fehlen. Die Haushaltssituation lässt seit Jahren bestenfalls die notwendigsten Erhaltungsmaßnahmen zu. Die Radwege unterliegen infolge geringerer Beanspruchung überwiegend einem eher linearen Alterungsprozess, der es erfahrungsgemäß erforderlich macht, nach etwa 20 Jahren zumindest eine Oberflächenbehandlung vorzunehmen. Da die ersten umfangreichen Radwegebaumaßnahmen Anfang der 90er Jahre abgeschlossen wurden, lässt sich prognostizieren, dass der erforderliche Unterhaltungsaufwand in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird.

 

Alle drei Maßnahmen wurden vorsorglich zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm angemeldet. Für den Radweg K 50 liegt der Aufnahmebescheid für das Mehrjahresprogramm bereits vor. Als Baulastträger der Kreisstraße hat der Landkreis die Fördermittel zu beantragen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Diese werden von der Gemeinde in Form von Abschlagszahlungen erstattet.

 

Der Flecken Steyerberg hat sich mit der Übernahme des Eigenanteils des Straßenbaulastträgers einverstanden erklärt. Die Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten – auch zum fiktiven Zeitpunkt – wurde durch die gemeindlichen Gremien jedoch abgelehnt.

 

Bevor auch die Samtgemeinden Uchte und Steimbke um Zustimmung zur Übernahme des gemeindlichen Kostenanteils gebeten werden, bittet die Verwaltung um erneute Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Handhabung solcher Radwegebaumaßnahmen.

 

Auch wenn eine Substanzvermehrung zur Folge hat, dass auch dieses zusätzliche Vermögen baulich und betrieblich unterhalten werden muss, wird die Verwaltung dieses ihr anvertraute Radwegenetz annehmen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten pflegen und instand halten.

 

Durch die zusätzlichen Maßnahmen darf die Umsetzung des eigentlichen Bauprogramms nicht verzögert werden, wobei auch die personelle Auslastung die Umsetzung der Maßnahmen ermöglichen muss.