Betreff
Bau eines Radweges im Zuge der K 3 in der OD Stöckse
Vorlage
2012/091
Aktenzeichen
551-K 3 (OD Stöckse)
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Kreisstraßen empfiehlt dem Kreisausschuss, Variante A oder Variante B zum Beschluss zu erheben.


Sachverhalt

Aufgrund des lfd. Bauprogramms ist geplant, in 2012 im Zuge der K 3 in der OD Stöckse von Nienburg kommend ab Ortseingang bis zur Gemeindestraße hinter dem Friedhof auf einer Länge von ca. 540 m einen Radweg zu bauen. Der Radweg soll auf Wunsch der Gemeinde auf der Südseite der K 3 verlaufen, damit die Parkmöglichkeiten im Bereich der Freilichtbühne und des Friedhofes erhalten bleiben. Hierdurch ist es erforderlich, die Fahrbahnachse um etwa 60 cm zu verschieben.

 

Gemäß Vergabevorschlag der Straßenbauverwaltung vom 27.08.2012 liegt das wirtschaftlichste vorgelegte Angebot bei rd. 310.000,00 €, davon betragen die Kosten für den Radwegbau ca. 270.000,00 €. Die Vergabezustimmung sollte am 05.09.2012 erteilt werden.

 

Mit Antrag vom 07.06.2012 wurden die Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) beantragt. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides war bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist am 07.09.2012 in Aussicht gestellt worden.

 

Am 05.09.2012 teilte der Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde für Fördermittel erstmals mit, dass aus seiner erhebliche Bedenken gegen die Förderfähigkeit der Radwegebaumaßnahme bestehen, sofern diese auf die Realisierung des 1. Bauabschnittes beschränkt bleibt. Solche Bedenken wurden bei den bisherigen Gesprächen und auch beim Einplanungsgespräch im Februar 2012 nicht erhoben.

 

Die Bedenken werden damit begründet, dass im Jahr 2007 die Baumaßnahme mit einer Länge von knapp 2 km zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm angemeldet worden ist. Die Förderfähigkeit des jetzt geplanten 1. BA hängt davon ab, dass ein „Verkehrswert“ im Sinne eines Radwegnetzes erreicht wird. Dies lässt sich lt. Bewilligungsbehörde nur dadurch erreichen, dass ein neu gebauter Radweg mindestens an einer Seite einen Anschluss an ein bestehendes Radwegenetz hat.

 

Die Beschränkung auf den jetzt geplanten 1. BA ist dadurch entstanden, dass die zuständigen Kreisgremien vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation und im Hinblick auf die mit einem Neubau von Radwegen zusammenhängende Unterhaltungsverpflichtung im Jahr 2010 beschlossen haben, den Neubau von Radwegen zunächst auszusetzen. Zur Erhöhung der innerörtlichen Verkehrssicherheit sollte zumindest dieser 1. BA umgesetzt werden. Die Reststrecke von etwa 1,5 km beinhaltet außerdem schwierige örtliche Gegebenheiten, die sich vermutlich bei der Planung und Umsetzung kostensteigernd auswirken werden.

 

Die fernmündlich nachgeschobenen Gründe und Aspekte über die Anbindung an die tatsächlich auch von Radfahrern genutzten innerörtlichen Gemeindewege, führen nach Einschätzung der Bewilligungsbehörde zu keiner anderen Einschätzung. Hier wurden z. B. die Sportstättenerschließung, die lt. Fremdenverkehrsführer und Radwegekarten dokumentierte Themenroute u. a. mit Giebichenstein, Freilichtbühne, Friedhof und Kartoffeldämpfanlage sowie Anschluss an die Verbindung nach Sonnenborstel aufgeführt.

 

Im Ergebnis ist der 1. BA eigenständig nicht förderfähig. Die Förderfähigkeit ist lt. Bewilligungsbehörde nur gegeben, wenn zeitnah die Gesamtmaßnahme umgesetzt wird. Dies müsste in den Bewilligungsbescheid als Verpflichtung für den Landkreis aufgenommen werden. Bei nicht fristgerechter Umsetzung des 2. BA müssten die Fördermittel für den 1. BA zurückgezahlt werden. Durch das Eingehen einer solchen Verpflichtung müssten aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel andere Maßnahmen aus dem Bauprogramm verschoben werden.

 

Die Zuschlags- und Bindefrist für die Vergabe der Bauarbeiten des 1. BA ist bis zum 28.09.2012 verlängert worden.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und Entscheidung, welche der folgenden Varianten zur Ausführung gelangen soll:

 

Variante A:

Der 1. BA wird jetzt gebaut, mit der Verpflichtung, die Bindung einzugehen, dass zeit-nah auch der 2. BA gebaut wird.

 

Variante B:

Die gesamte Maßnahme wird zurückgestellt. Gleichzeitig wird die Ausschreibung aufgehoben.

 

Hierbei wäre auch zu bedenken, dass einzelne ähnlich gelagerte andere Radwegemaßnahmen evtl. ebenfalls nicht die jetzt geforderten Förderungsvoraussetzungen erfüllen.


Anlagen: