Betreff
Antrag des Kreisstabführers im Kreisfeuerwehrverband zur Gewährung eines jährlichen Zuschusses für Ausbildungsmaßnahmen der Kreisfeuerwehrmusik
Vorlage
2012/092
Art
Beschlussvorlage

Für Ausbildungsmaßnahmen der Kreisfeuerwehrmusik im Landkreis Nienburg/Weser wird dem Kreisfeuerwehrverband ein jährlicher Zuschuss von 1.500 € gewährt.


Sachverhalt

Die Kreisfeuerwehrmusik wurde in den vergangenen beiden Jahren aus Mitteln der Ausbildung bei der Durchführung von Seminaren unterstützt. Es wurden Kosten in Höhe von ca. 1.200 € pro Jahr übernommen.

 

Nach Aussage des Kreisstabführers werden auch zukünftig Ausbildungskosten entstehen, insbesondere auch durch das Projekt Big Band. Es wäre hier zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, einen festgesetzten jährlichen Zuschuss zu gewähren. Hierdurch wäre gewährleistet, dass eine kontinuierliche Förderung der Ausbildung stattfindet, gleichzeitig aber auch eine Begrenzung des Umfanges. Der Kreisstabführer wäre besser in der Lage, entsprechende Planungen vorzunehmen. Ein Antrag des Kreisstabführers auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses von 1.500 € ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Kreisfeuerwehrverband gewährt dem Kreisstabführer einen jährlichen Zuschuss von 1.000 €. Es werden bei verschiedenen Workshops Teilnehmergebühren vereinnahmt und bei Auftritten Eintrittsgelder erhoben.

 

Es wird vorgeschlagen, der Kreisfeuerwehrmusik für Ausbildungszwecke einen jährlichen Zuschuss zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt durch den Kreisfeuerwehrverband, der die ordnungsgemäße Verwendung bestätigt.


Anlagen:

 

·         Antrag Kreisstabführer