Betreff
Fortschreibung Radwegekonzept an Landesstraßen
Vorlage
2012/097
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mit Erlass vom 23.01.2012 gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), zentrale Geschäftsstelle Hannover, verfügt, dass das Radwegekonzept 2007 für den Neubau von Radwegen an Landesstraßen fortgeschrieben werden soll. Hinsichtlich des Verfahrens wurde festgelegt, dass die regionalen Geschäftsbereiche (rGB) als Moderator fungieren und die Landkreise als Ansprechpartner beteiligen. Die Landkreise können die Gemeinden, Mandatsträger, Verkehrsbehörde, Polizei und örtliche Interessenverbände für die landkreisbezogene Festlegung einbinden.

 

Die Priorisierung von 10 Maßnahmen des vorrangigen Bedarfs erfolgt je rGB im Rahmen einer gemeinsamen Abschlussbesprechung mit den Landkreisen. Da der rGB Nienburg die Landkreise Nienburg und Diepholz betreut, können diese insgesamt 10 Maßnahmen benennen.

Am 04.04.2012 hat die NLStBV die Rahmenbedingungen in einer Auftaktbesprechung erläutert:

·         Im Wesentlichen soll es um eine rein fachliche Priorisierung gehen, ohne dass Aspekte der Finanzierung die Priorität an sich erhöhen.

·         Selbstverständlich werden von der NLStBV Maßnahmen umgesetzt, die von den Gemeinden in Gänze selbst bezahlt werden. Mit der verbindlichen Ankündigung, dass die Gemeinde die Investition komplett übernehmen werde, fällt diese Maßnahme aus der Priorisierung heraus.

Frühere Finanzierungszusagen des Flecken Steyerberg sind vor dem Hintergrund entstanden, dass landesseitig die Novellierung der Radwegeplanung in Frage stand und verlieren aus Sicht der Verwaltung daher an Relevanz.

  • Die Finanzierung wird allerdings in dem Moment, in dem ein Radweg zur Planung ansteht, wieder ins Spiel kommen, da zwei Drittel der Maßnahmen als Gemeinschaftsradweg d.h. im Zuzahlungsmodell geplant werden.
  • Die Haushaltsmittel für Landesstraßen sind begrenzt; Kostenerhöhungen bei Projekten können eine Aufzehrung der Mittel für den Radwegebau zur Folge haben. Besonders schwierig ist das aus zwei Gründen:
    • Im Rahmen der Prioritäten können Synergien zu Baumaßnahmen an Landesstraßen nicht berücksichtigt werden. Das ist ein Unterschied zum Kreisstraßenbau.
    • Prioritäten eröffnen keine zeitliche Umsetzungsperspektive. Schon im Programm 2007 ist eine deutliche Bugwelle vorhanden. Rund 1/3 der Maßnahmen sind Vortrag aus dem alten Programm.
  • Legt man bisherige Ressourcen zugrunde, dann werden pro Jahr 3,5 km Radwege an Landesstraßen im Geschäftsbereich neu gebaut (entspricht rund 700 T€ Investition pro Jahr, d.h. bei einem Durchschnittspreis von 200 T€/km sind 17,5km in 5 Jahren einzukalkulieren. Aus dem alten Programm sind bereits 10,5 km Vortrag zu berücksichtigen.

 

Am 27.04.2012 fand ein Auftaktgespräch zur Materialsammlung mit Vertretern der Gemeinden statt. Sie wurden aufgefordert, den aus deren Sicht wichtigen Bedarf an Radwegen im Zuge von Landesstraßen zu melden und darzulegen, welche Kriterien (Verkehrsbelastung, Unfälle, Schulwegsicherung, Arbeitsplatz, Freizeit, Touristik, Lückenschluss) dabei zugrunde gelegt wurden.

Durch die Hauptverwaltungsbeamten wurde besonderer Wert auf nachvollziehbare Prioritäten gelegt.

Neben den Gemeinden wurde der ADFC Nienburg, der an vielen Stellen fachkundig Planungen begleitet, gebeten, eine Einschätzung zu formulieren, die er nach Beratung getroffen hat.

 

 

Die Inhalte der einzelnen Meldungen wurden in der als Anlage beigefügten Liste zusammengestellt und ausgewertet. Hierbei wurden die bereits aus dem derzeitigen Radwegekonzept 2007 noch nicht abgearbeiteten, aber planungsreifen Maßnahmen der Landkreise Nienburg und Diepholz als gesetzte Maßnahmen unter Nr. 1 bis 3 aufgeführt.

Die Bewertungskriterien an sich aus der bisherigen Planung des Landes sind gesetzt:

  • Verkehrsbelastung (DTV)
  • Unfälle
  • Schulwegsicherung
  • Arbeitsplatz
  • Freizeit
  • Touristik
  • Lückenschluss

 

Bei der Bewertung der Landkreisverwaltung Nienburg wurde folgende Gewichtung vorgenommen:

50% Gewicht für die „harten Fakten“:

 

  • 30% für DTV;
  • 20% für Unfälle- hier wurden alle Verkehrsunfälle, die die Polizei ausgewertet hat herangezogen.

 

Hintergrund war die Überlegung, dass sie hinweise auf die Gefährlichkeit einer Strecke liefern (Übersichtlichkeit, Risiko und Rasbereitschaft der Verkehrsteilnehmer etc.). reine Radunfälle zu zählen ist aus Sicht der Verwaltung nur bedingt sinnvoll, denn gerade Strecken, die als gefährlich wahrgenommen werden, werden von Radfahrern gemieden, gleichwohl würde derselbe Personenkreis dort langfahren bzw. seine Kinder langfahren lassen, wenn ein Radweg bestünde (sog. „Henne-Ei-Problem“).

Die Erhebungen über den Radverkehr sind aus dem Jahr 2000 und damit zu alt, um herangezogen zu werden.

Die „weicheren Kriterien“ gingen mit je 10% in die Berechnung ein. Die Abgrenzung Tourismus/Freizeit ist fließend, beim Tourismus haben die Gemeinden durch Flyer der Mittelweser-Touristik die thematische Widmung herausgearbeitet. Es kann aber nicht unterschieden werden, ob übergeordnete Anbindungen z.B. zum Weser-Radweg, zu Pilgerwegen oder zum Steinhuder Meer lokalen touristischen Angeboten, die gleichzeitig auch Freizeitangebote sind, reinen örtlichen Angeboten vorzuziehen sind. Bei der Schulwegeanbindung gibt es spontan auch keine Erhebungen zur Nutzung und die Schullandschaft ist im Wandel. Deshalb  die „Gleichbehandlung“ mit den anderen Kriterien dieser Kategorie.

Die Einschätzung des ADFC wurde zusätzlich mit einem Bonus von 10% berücksichtigt.

Dadurch ergeben sich folgende Werte:

Mardorfer Straße (OD - Kreisgrenze)

Stadt Rehburg

1,630

91,4%

1

Hoyerhagen-Gehlbergen ( Sellingsloh )

SG Grafschaft Hoya

1,800

88,2%

2

Steyerberg-Schinna ( Gemeindegrenze)

Flecken Steyerberg

1,643

74,1%

3

Schinna (L 351)-Steyerberg (Gemeindegr.)

SG Mittelweser

2,240

Lichtenhorst "Stern"-Rodewald

SG Steimbke

6,000

73,7%

4

 

Weiterer Ausblick:

 

In der Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung ist eine Abfolge der Prioritäten in Kombination mit dem Landkreis Diepholz festzulegen.

In der Abschlussveranstaltung wurden die Positionen 3,5,7 und 9 in der Gesamtrangliste für die Radwege in Uchte (Altmaßnahme), Rehburg, Hoya und Steyerberg /Schinna erreicht. Die dazugehörige Liste wird in der Sitzung verteilt.

Am 25.05.2012 ist in Hannover Abgabeschluss für die Listen.

Die neuen Prioritäten werden dann im III./Anfang des IV. Quartals 2012 ermittelt und bekannt gegeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen: