Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Liebenauer Gruben“ in der Samtgemeinde Liebenau und der Samtgemeinde Mittelweser, Landkreis Nienburg/Weser, wird beschlossen.


Sachverhalt

In der vorangegangenen Sitzung (Beschlussvorlage 2012/027) wurde beschlossen, das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes „Liebenauer Gruben“ einzuleiten.

 

Das für die Ausweisung von Verordnungen vorgeschriebene Verfahren gemäß § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) wurde durchgeführt.

 

Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange, den Gemeinden und den anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden die Entwurfsunterlagen zur Stellungnahme zugeleitet.

Von den insgesamt 80 beteiligten Interessenvertretungen und öffentlichen Institutionen haben 13 Stellen Bedenken und Anregungen vorgebracht.

 

Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung sowie die Übersichtskarte, die Verordnungskarte und die Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung haben in der Zeit vom 10. April bis zum 10. Mai 2012 bei der Samtgemeinde Liebenau und in der Zeit vom 17. April bis zum 18. Mai 2012 bei der Samtgemeinde Mittelweser öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die gesetzlich vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung ist ordnungsgemäß erfolgt.

 

Auf die öffentliche Auslegung sind drei betroffene Grundstückseigentümer/innen mit gesonderten Schreiben hingewiesen worden. Ihnen wurden die gesamten Entwurfsunterlagen zugesandt. Anregungen oder Bedenken wurden nicht eingebracht.

 

Von den betroffenen Jagdpächtern im geplanten Naturschutzgebiet hat nur eine Pächtergemeinschaft die Gelegenheit genutzt, zum Verordnungsentwurf Einwendungen vorzutragen. Die entsprechenden Abwägungs- und Beschlussempfehlungen hierzu wurden mit der unteren Jagdbehörde abgestimmt.

 

Weitere Anregungen oder Bedenken von sonstigen Privatpersonen sind nicht eingegangen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 1 zusammengefasst.

 

Hinsichtlich des Ablaufs des Ausweisungsverfahrens wird von Seiten der Verwaltung hervorgehoben, dass es sich sehr positiv ausgewirkt hat, im Vorfeld Informationsgespräche für einzelne Interessengruppen sowie die betroffenen Grundstückeigentümer durchzuführen. Hierdurch konnten bereits vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren wichtige Belange berücksichtigt werden.

 

Die im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Hinweise haben, soweit ihnen gefolgt werden soll, Eingang in den als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Liebenauer Gruben“ in der Samtgemeinde Liebenau und der Samtgemeinde Mittelweser, Landkreis Nienburg/Weser gefunden. Anpassungen in der Übersichtskarte (Anlage 3) und der maßgeblichen Verordnungskarte (Anlage 4) sind nicht erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 1.500 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55410 (Produktkonto 55410424100) zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Anlage 1 – Übersicht Bedenken, Anregungen und Hinweise TÖB

·         Anlage 2 – Verordnungstext über das NSG „Liebenauer Gruben

·         Anlage 3 – Übersichtskarte zur Verordnung

·         Anlage 4 – Verordnungskarte