Betreff
Einführung der Einjährigen Berufsfachschule "Nahrungsmittelhandwerk"
Vorlage
2004/ABS/001
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für berufsbildende Schulen

Beschlussvorschlag:

 

An den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Nienburg/Weser wird zum 01.08.2004 gemäß § 106 Abs. 1 NSchG die Einjährige Berufsfachschule Nahrungsmittelhandwerk eingeführt.


Die Gesamtkonferenz der Berufsbildenden Schulen hat am 28.01.2004 die Einführung der Einjährigen Berufsfachschule “Nahrungsmittelhandwerk” beantragt. Die Schulform soll zum 01.08.2004 eingeführt werden und bezieht sich auf die Berufe Bäcker/in, Bäckereifachverkäufer/in, Fleischer/in und Fleischereifachverkäufer/in. Sie setzt keinen schulischen Abschluss voraus (Anlage 2 zu § 36 BBS-VO).

 

Diese Berufe finden derzeit bei Jugendlichen aus unterschiedlichen Gründen nur eine geringe Resonanz, die nach Ansicht der Schule zu einem wesentlichen Teil auf Unkenntnis und/oder Vorurteilen beruht. Mit dieser Schulform können die Schülerinnen und Schüler diese Berufe kennen lernen und anschließend die Ausbildung in einem Betrieb im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses fortsetzen. Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform wird nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften auf die folgende Ausbildung angerechnet.

 

Die Kreishandwerkerschaft Nienburg/Weser, die Bäckerinnung und die Fleischerinnung beantragen und unterstützen die Einführung dieser Schulform.

 

Stundentafel für die Einjährige Berufsfachschule “Nahrungsmittelhandwerk”:

 

Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation oder
Wahlpflichtangebote
Politik, Sport, Religion

 

8 Wochenstunden

 

Fachtheorie

 

 

10 Wochenstunden

 

Fachpraxis

 

 

18 Wochenstunden

 

 

36 Wochenstunden

 

Schülerinnen und Schüler, die diese Berufsfachschule erfolgreich besucht haben, erwerben damit den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
(§ 30 BBS-VO).

 

Fachtheorie und Fachpraxis nehmen einen breiten Raum ein. In den Berufsbildenden Schulen ist eine 1990/95 neu konzipierte und eingerichtete Bäckerei installiert worden, die auch gewerblichen Ansprüchen genügt.

 

Der FUR “Fleischerei” der Berufsbildenden Schulen ist älter und im Rahmen der Neuordnung der Schule 1990/95 aus Kostengründen und wegen sehr geringer Schülerzahlen in diesem Bereich nicht erneuert worden.

 

In diesem Fachraum müsste die Ausbildung absolviert werden. Die Schule hat am 15.12.2003 mitgeteilt, neue Klassen- oder Fachräume seien nicht erforderlich. Demzufolge ist ein größerer Investitionsaufwand nicht zu erwarten.

 

Lediglich für den Bereich “Fleischerei” werden nach Auffassung der Schule für den laufenden Unterrichtsbetrieb höhere Kosten bei “Lehr- und Lernmitteln” anfallen. Da jedoch vom Schulträger bei der Mittelplanung und –bewirtschaftung für Teilzeit- und Vollzeitschüler/innen unterschiedliche Beträge angesetzt werden, muss die Schule im Sinne einer “inneren Budgetierung” Mehrkosten an einer Stelle durch Einsparungen im gesamten Schulbetrieb auffangen.

 

Dies ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die zu erwartende Schülerschaft vorrangig aus dem Berufsvorbereitungsjahr Hauswirtschaft kommen wird.
Eine sichere Prognose über die Teilnehmerzahlen in dieser Schulform ist nicht möglich. Es wird jedoch wegen der Möglichkeit zur Erlangung des Hauptschulabschlusses (BVJ = keine Abschlüsse) mit einem ausreichenden Interesse zur Bildung einer Klasse gerechnet.

 

Die personellen Voraussetzungen werden von der Schule erfüllt.