Der
Beauftragung eines Gutachters zur Fortschreibung des Bedarfsplans für den
Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser wird zugestimmt.
Sachverhalt
Nach
§ 4 Abs. 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist der Bedarfsplan
regelmäßig fortzuschreiben. Die im Bedarfsplan aus dem Jahr 2006 festgelegten
Rettungsmittel, Rettungswachenstandorte und Notarztstandorte wurden in der
letzten Fortschreibung ab 01.07.2011 beibehalten. In Abstimmung mit den
Kostenträgern des Rettungsdienstes wurde der Bedarfsplan lediglich im Anschluss
an den Rettungsmitteldienstplan um eine Formulierung zum flexiblen Einsatz der
Krankentransportwagen ergänzt (Drucksache Nr.2011/ABR/020-01).
Nachdem eine weitere gutachterliche Überprüfung zur Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung in 2011 nicht umgesetzt werden konnte, soll diese in diesem Jahr beauftragt werden. Hierzu haben bereits Abstimmungsgespräche mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes anlässlich der Budgetverhandlungen 2012 stattgefunden. Derzeit werden die erforderlichen Vorermittlungen von der Verwaltung durchgeführt, um eine Begutachtung mit Fragestellungen konkretisieren und begleiten zu können.
Im weiteren Verlauf ist mit den Kostenträgern die Festlegung eines zu beauftragenden Gutachters und eine mögliche Beteiligung an den Kosten für dieses Gutachten abzustimmen.
Die Ermittlungen zu den Kosten eines solchen Gutachtens haben eine Summe von ca. 25.000 € ergeben. Dieser Betrag wurde mit anderen den anderen Aufwendungen für Leistungen Dritter im Produktkonto 17520.429100 in den Nachtragshaushalt eingestellt.