Betreff
Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2012/153
Art
Beschlussvorlage

Der Beauftragung eines Gutachters zur Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Der zur Zeit noch gültige Bedarfsplan, Stand Mai 2006, basiert im Wesentlichen auf dem Gutachten der Fa. Forplan Dr. Schmiedel zur Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Landkreis Nienburg/Weser mit den rettungsdienstlichen Daten und Strukturen von 2005.

 

Nach § 4 Abs. 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist der Bedarfsplan regelmäßig fortzuschreiben. Die im Bedarfsplan aus dem Jahr 2006 festgelegten Rettungsmittel, Rettungswachenstandorte und Notarztstandorte wurden in der letzten Fortschreibung ab 01.07.2011 beibehalten. In Abstimmung mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes wurde der Bedarfsplan lediglich im Anschluss an den Rettungsmitteldienstplan um eine Formulierung zum flexiblen Einsatz der Krankentransportwagen ergänzt (Drucksache Nr.2011/ABR/020-01).

 

Nachdem eine weitere gutachterliche Überprüfung zur Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung in 2011 nicht umgesetzt werden konnte, soll diese in diesem Jahr beauftragt werden. Hierzu haben bereits Abstimmungsgespräche mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes anlässlich der Budgetverhandlungen 2012 stattgefunden. Derzeit werden die erforderlichen Vorermittlungen von der Verwaltung durchgeführt, um eine Begutachtung mit Fragestellungen konkretisieren und begleiten zu können.

 

Im weiteren Verlauf ist mit den Kostenträgern die Festlegung eines zu beauftragenden Gutachters und eine mögliche Beteiligung an den Kosten für dieses Gutachten abzustimmen.

 

Die Ermittlungen zu den Kosten eines solchen Gutachtens haben eine Summe von ca. 25.000 € ergeben. Dieser Betrag wurde mit anderen den anderen Aufwendungen für Leistungen Dritter im Produktkonto 17520.429100 in den Nachtragshaushalt eingestellt.