Betreff
Konzept zur Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2012/155
Aktenzeichen
41-02-112
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt der unbefristeten Fortführung des Konzeptes zur strukturierten Hilfeplanung zu. Hiermit werden die bisher befristeten Arbeitsverträge mit den in dieser Aufgabe tätigen Sozialarbeiterinnen entfristet und in den Stellenplan des FD 411 eingestellt.

 


Sachverhalt

Wie im „Konzept zur Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Landkreis Nienburg/Weser“ dargelegt, steigen die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche bundesweit an. Auch die Ursachen dieser Entwicklung wurden erläutert.

Des Weiteren wurde dargestellt, dass im Vergleich von landesweit erhobenen Kennzahlen der Landkreis Nienburg sowohl bei den Fallzahlen als auch den Kosten weit über dem Landesdurchschnitt liegt.

Diese Tatsache für sich genommen kann selbstverständlich auch bedeuten, dass der bestehende Bedarf angemessen gedeckt werden konnte, wohingegen landesweit dies noch nicht der Fall war. Allerdings zeigte sich bei genauerer Betrachtung, dass der einmal festgestellte Bedarf an teilstationärer Förderung in der Vergangenheit nahezu ausschließlich dazu führte, dass die geförderten Kinder bis zum Übertritt in die Grundschule in der entsprechenden Fördermaßnahme verblieben. Da der Übergang zu 60 % in eine Regelschule erfolgte, stellte sich die Frage, ob tatsächlich ein teilstationärer Betreuungsbedarf für die gesamte Kindergartenzeit bestanden hat.

 

Hohe Kosten und fehlende Verlaufskontrolle bedingten hier einen Handlungsbedarf.

 

Als Konsolidierungsmaßnahme wurde empfohlen, eine strukturierte Hilfeplanung für Kinder und Jugendliche zu implementieren und hierfür zwei Sozialpädagogen/Sozialarbeiter bzw. Heilpädagogen – zunächst befristet auf zwei Jahre – einzustellen. Um eine enge Verzahnung von Entwicklungsdiagnostik– und beratung mit dieser strukturierten Hilfeplanung zu erreichen, sollte diese im Kinder‑ und Jugendärztlichen Dienst angesiedelt werden.

 

Die Umsetzung dieser vorgelegten Konzeption für den Kinder‑ und Jugendärztlichen Dienst wurde in der Sitzung des SGA am 31.05.2010 vorgestellt und am 14.06.2010 vom Kreisausschuss beschlossen (Drucksache Nr. 2010/SGA/006-05).

 

Auf Grund einer verzögerten successiven Besetzung der beiden Stellen mit 3 in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen sowie durch die Tatsache, dass Bewilligungszeiträume nicht am Kalenderjahr sondern am Schuljahr (in der Regel von August bis Juli) orientiert sind, lässt sich das Ergebnis für 2011 kaum beziffern. Es ist jedoch bereits hier festzustellen, dass der Trend von steigenden Fallzahlen gestoppt wurde und die Fallzahlen 2011 im Vergleich zu 2010 leicht rückläufig waren.

Für den Bewilligungszeitraum 2012/2013 ist eine deutlichere positive Entwicklung zu erwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt zeigt sich, dass die Leistungen in den Heilpädagogischen Kindergärten deutlich sinken werden (voraussichtlich von 77 Kinder auf 65 Kinder), ohne einen sich daraus ergebenden Anstieg der Fallzahlen in den Integrationskindergärten.


 

Abgesehen davon, dass es nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, Kinder im Vorschulbereich so zu fördern, dass sie mit einem „Plus“ in die Schule starten, besteht die Vermutung, dass Förderung, die über ihr Ziel hinausschießt, nicht zwingend einen Vorteil für das geförderte Kind darstellt. Ziel muss eine passgenaue Hilfe während der gesamten Förderdauer sein.

 

Zur Erreichung dieses Ziels sowie auf Grund der Tatsache, dass gemäß § 58 SGB XII die Aufstellung eines Gesamt‑ bzw. Hilfeplans einen gesetzlichen Auftrag darstellt und ein Instrument der Kostenkontrolle ist, ist eine strukturierte individuelle Hilfeplanung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Eingliederungshilfe weiterhin erforderlich.

 

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der strukturierte Hilfeplanung, welches zukünftig von zunehmender Bedeutung sein wird, ist die Beurteilung ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung erforderlich ist. Insbesondere im Hinblick auf die ab Sommer 2013 beginnende Inklusion, also dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern, ist mit einer zunehmenden Beantragung von Schulbegleitungen zu rechnen. Da hier der gesetzliche Rahmen nur unzureichend definiert ist, wird es Aufgabe der Hilfeplanung sein, in Kooperation mit der Schule und den Eltern vernünftige, individuelle Lösungen für eine angemessene Beschulung zu finden.

 

Darüber hinaus bestehen nach wie vor der Wunsch und die Notwendigkeit den ambulanten Förderbedarf von Kindern, die bereits eine Kindertagesstätte besuchen, in Kooperation mit der Lebenshilfe Nienburg zu begutachten. Hierbei kommt der strukturierten Hilfeplanung, bei sowohl aktuell als auch zukünftig knappen ärztlichen Ressourcen, eine herausragende Rolle bezüglich des Eingangsmanagements und der Zielplanung zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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