Betreff
Allgemeine Selbsthilfegruppen;
hier: Zustimmung der Förderungswürdigkeit
Vorlage
2012/157
Aktenzeichen
41-543-58
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Nach Nr. 2.1 der vom Kreistag am 28.10.1988 beschlossenen und am 16.12.2005 modifizierten Grundsätze für die Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser ist Voraussetzung für die Förderung einer Selbsthilfegruppe, dass die Förderungsfähigkeit anerkannt worden ist. Die Anerkennung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren.

 

Mit Antrag vom 22.07.2012 hat Frau Reder als Gründerin der Gruppe „Die Aktiven“ um finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis gebeten. Hierfür muss der Förderungsfähigkeit Ihrer Gruppe zugestimmt werden.

„Die Aktiven“ sind verwitwete, geschiedene oder allein stehende Frauen, die sich im 14 tägigen Rhythmus treffen, um mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen, um so aus der Einsamkeit zu entkommen. Es werden Wanderungen, Radtouren, kulturelle Veranstaltungen oder gemeinsame Abendveranstaltungen durchgeführt.

Der Fachbereich Gesundheitsdienste hat „Die Aktiven“ bereits immateriell durch Zurverfügungstellung eines kostenlosen Gruppenraums unterstützt. Eine weitere derartige Unterstützung der Selbsthilfegruppen ist auf Grund der Raumnot in der Außenstelle in der Triemerstraße nicht mehr möglich.

Die Verwaltung empfiehlt die Förderungswürdigkeit der „Aktiven“ zu beschließen und schlägt einen pauschalen Sachkostenzuschuss in Höhe von 200,00 € ab dem Haushaltsjahr 2012 vor. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 200,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 41420 zur Verfügung.