Die
Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e. V. erhält für die
Beratungsstelle in Nienburg für die Jahre 2013 bis 2015 einen Zuschuss in
Höhe von jeweils 1.100 EUR unter der Voraussetzung, dass die Arbeit im
bisherigen Umfang durchgeführt wird.
Sachverhalt
Seit dem Jahr 1987 erhält die Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e. V. für die Beratungsstelle in Nienburg Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg/Weser. Zuletzt hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit (jetzt Soziales, Gesundheit und Senioren) darüber am 15.09.2010 beraten.
Die Zuschüsse haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
1987 bis 1990 jeweils 5.000 DM
1991 7.500 DM
1992 bis 1998 jeweils 7.875 DM
1999 4.800 DM
2000 bis 2001 jeweils 4.100 DM
2002 2.096 EUR
2003 1.340 EUR
2004 bis 2012 jeweils 1.100 EUR
Am 20.05.2012 wurde erneut ein Zuschuss beantragt für die Jahre 2013 bis 2015 in Höhe von je 1.100 EUR. Dem anliegenden Kosten‑ und Finanzierungsplan sind bereits Eigenmittel in Höhe von 13.246 EUR zu entnehmen.
Die Beratungsarbeit in der Beratungsstelle in Nienburg ist auch weiter erforderlich und wichtig für den Personenkreis der Hörgeschädigten. Sie sollte deshalb weiterhin gefördert werden. Die Verwaltung hält einen Zuschuss in Höhe von 1.100 EUR weiterhin für ausreichend. Die Beratungsstelle in Nienburg wird von einem Sozialarbeiter der Beratungsstelle in Hannover mit bedient. Es finden einmal im Monat regelmäßige Beratungstage in Nienburg statt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
· Kosten‑ und Finanzierungsplan für 2013