Betreff
Sanierungsbedarf für das Therapiebecken der Helen-Keller-Schule in Stolzenau
Vorlage
2012/168
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Die Auswirkungen der Inklusion auf die Nutzung des Therapiebeckens sind von der Verwaltung zu prüfen. Die Maßnahme ist in die Haushaltsberatungen für 2013 aufzunehmen.

 


Sachverhalt

Im Rahmen der Diskussion über eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für das Therapiebecken im Ganzjahresbad Nienburg war von der Verwaltung u.a. die Frage einer Mitnutzung des Nienburger Therapiebeckens durch die sich im Kreisgebiet befindlichen Förderschulen mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) und Körperliche und Motorische Entwicklung (KME) aufgeworfen worden (vgl. hierzu Drucksache 2012/021).

 

Konkret handelt es sich dabei um die Schulen Astrid-Lindgren-Schule Nienburg, Helen-Keller-Schule Stolzenau und Weserschule Tagesbildungsstätte Hoya (alle GE) und die Förderschulzweige KME der Alpheideschule Nienburg und der GOBS Heemsen. 

 

Für die Förderschule/Förderschulzweige in Nienburg und Heemsen wäre eine Mitnutzung des Therapiebeckens im Ganzjahresbad sinnvoll und unproblematisch. Die Weserschule verfügt über einen eigenen Therapienassraum, die Helen-Keller-Schule über ein eigenes Therapiebecken.

 

In der Schulausschusssitzung am 17.02.2012 wurde verstärkt auch über eine perspektivische Mitnutzung durch die Helen-Keller-Schule diskutiert, da die Technik des dortigen Therapiebades nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entspricht und starke Verschleißerscheinungen aufweist.

 

Die Verwaltung wurde von der Kreispolitik beauftragt, die Zahlenbasis für eine Sanierung des Therapiebades an der Helen-Keller-Schule zu erarbeiten.

 

 

  1. Kosten

 

Die Technik des Therapiebades der Helen-Keller-Schule stammt aus dem Jahr 1982 und muss umfassend saniert werden, um einen dauerhaften Betrieb sicherzustellen.

 

Als kostenintensiv erweisen sich dabei insbesondere die Sanierungskosten für die Haustechnik.

 

Der Fachdienst Liegenschaften hat die bisherige Kostenschätzung für die Sanierung des Therapiebades hinsichtlich der haustechnischen Gewerke von einem Fachplaner aktualisieren lassen. Die Gesamtkosten werden nunmehr mit rd. 650.000 € veranschlagt (siehe Anlage 1).

 

 

  1. Schulische und außerschulische Nutzung

 

Nach Aussage der Schulleitung der Helen-Keller-Schule nutzen alle Primarstufen und Teile der Sekundarstufen der Helen-Keller-Schule das Therapiebad innerhalb der Bewegungserziehung und des Sport- und Schwimmunterrichts. Vom einfachen Bewegen im Wasser bis hin zum methodischen Erlernen der Schwimmstile werden vor allem mangelndes Vertrauen und Angst mit Hilfe der Wassergewöhnung und Wasserbewältigung überwunden. Der Schwimmunterricht beinhaltet eine intensive Koordinations- und Gleichgewichtsschulung, die den behinderten Schülerinnen und Schülern in der Alltagsbewältigung zu Gute kommt.

 

Durch den Vorteil, dass die Schule das Therapiebecken im eigenen Hause hat, ist ein kontinuierlicher und intensiver Schwimmunterricht möglich, der sich an der individuellen Bedarfslage einzelner Schüler orientiert. So lassen sich Fortschritte und Erfolgserlebnisse schneller erzielen.

 

An der Helen-Keller-Schule werden etwa 60 Schülerinnen und Schüler beschult, von denen etwa die Hälfte die Grund- und Mittelstufe besucht. Welche Auswirkungen die inklusive Schule auf die Schülerzahlen haben wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht vorhersehen.

 

Außerschulisch wurde das Therapiebecken im Zeitraum 1.1. bis 19.07.2012 wie folgt genutzt:

 

Babyschwimmen                =  31 Stunden

Gymnastikclub Nendorf      =  24 Stunden

Mittelweser-Kliniken           =  26 Stunden

Kindergarten Rasselbande = 16,5 Stunden

Kindergarten AWO             =  20 Stunden

 

Gesamt                               = 117,5 Stunden (im Durchschnitt 4 Stunden/Woche).

 

Hierfür wurden Erträge von 2.870 € erzielt.

 

Eine Entscheidung über die Sanierung des Therapiebades sollte im Rahmen der Haushaltsplanungen für die künftigen Jahre erfolgen. In den letzten Jahren konnte die Anlage weitestgehend verlässlich durch die Schule genutzt werden. Größere Reparaturmaßnahmen waren nicht angefallen. Die Auswirkungen der inklusiven Schule auf den Schulstandort Stolzenau sind zu berücksichtigen.