Betreff
Beteiligung des Landkreises an den Kosten der Flachdachsanierung der Grund- und Hauptschule Eystrup
Vorlage
2012/170
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hatte mit Schreiben vom 17.04.2012 u.a. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse (KSBK) für die Sanierung des Flachdaches der Grund- und Hauptschule Eystrup eingereicht. Für die Maßnahme sind Kosten in Höhe von 387.000 € (davon 56.000 € für das Flachdach der angrenzenden Sporthalle) veranschlagt.

 

Die Angelegenheit war bereits in der Schulausschusssitzung am 10.07.2012 und im Kreisausschuss am 16.07.2012 diskutiert worden. Beide Gremien hatten sich für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 129.000 € ausgesprochen. Es ist davon auszugehen, dass auch der Kreistag in seiner Sitzung am 19.10.2012 entsprechend entscheiden wird.

 

Neben der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse war der Landkreis als Schulträger für die Hauptschule aufgefordert worden, sich gemäß der Vereinbarung über die laufende Verwaltung von Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser an den Maßnahmekosten zu beteiligen. Nach Abzug der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse sind die Restkosten von planerisch rd. 240.000 € (ohne Flachdach Sporthalle) zwischen den Schulträgern aufzuteilen.

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 16.12.2011 beschlossen, die Hauptschule Hoya und den Hauptschulzweig der GHS Eystrup zum Schuljahr 2012/2013 am Schulstandort Hoya zusammenzulegen. Für die derzeitigen Schuljahrgänge 8, 9 und 10 der Hauptschule Eystrup gilt die Einschränkung, dass diese in Eystrup auslaufend weiterbeschult werden, so dass mit Wirkung vom 01.08.2015 keine Hauptschulklasse mehr in Eystrup untergebracht sein wird (vgl. Drucksache 2011/024).

 

Vor diesem Hintergrund hat die Kreisverwaltung der Samtgemeinde zwar die Zusage gegeben, sich entsprechend der bestehenden Schulverwaltungsvereinbarung nach Raumfaktoren an den entstehenden Kosten zu beteiligen, die Höhe der Kostenbeteiligung aber nur anteilig (bis einschließlich 2015) an die Restnutzungsdauer des neuen Daches (Gesamtnutzungsdauer 30 Jahre) gekoppelt.

 

Hieraus ergibt sich nachfolgende Berechnung:

 

Gesamtkosten     =  387.000 €

abzüglich KSBK  =  129.000 €

Zwischensumme =  258.000 €, davon rd. 240.000 € für die Schule.

 

Die Raumfaktoren für 2012 (Basis ist die  Amtliche Schulstatistik 2011/2012) betragen für den Landkreis Nienburg 55,8 % und für die Samtgemeinde Grafschaft Hoya 44,2 %. Die Flachdachsanierung soll zeitnah durchgeführt werden, das Dach soll 30 Jahre genutzt werden können.

 

240.000 € x 55,8 % = 133.920 € x 3/30 Jahre Restnutzungsdauer = rd. 13.400 € Kreisanteil.

 

Bei steigenden Kosten wird sich ggf. auch die Zahlung des Landkreises anteilig erhöhen.

 

Mit dieser Berechnung ist die Samtgemeinde Grafschaft Hoya nicht einverstanden und bittet darum, die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen:

 

 

1.     Die Schäden am Flachdach waren dem Landkreis vor der Entscheidung über die Zusammenlegung der Hauptschulen Hoya und Eystrup bekannt (Mittelanmeldung der Samtgemeinde am 12.10.2011 und Entscheidung des Kreistages über die Zusammenlegung am 16.12.2011).

2.     Die Berücksichtigung einer Restnutzungsdauer stellt eine einseitige

      Betrachtungsweise dar, ohne das die bereits seit langem erfolgte

      gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes berücksichtigt wird. Eine Art

      „Vornutzungsdauer“ ist nicht in die Berechnung eingeflossen.

 

In der Schulverwaltungsvereinbarung ist vorgenannter Fall nicht explizit geregelt.

 

Zu 1. lässt sich allerdings feststellen, dass in § 2 Absatz 3 der Vereinbarung festgelegt wurde, dass zur Planung von größeren Bau- und Investitionsmaßnahmen die vorherige Zustimmung des Landkreises einzuholen ist. Diese war mit Schreiben der Samtgemeinde vom 12.10.2011 auch beantragt worden. Der Fachdienst Liegenschaften hat seine Zustimmung mit einer eingeschränkten Kostenzusage (3/30 Restnutzungsdauer) erteilt und sich damit vertragskonform verhalten.

 

Regelungen zur Vergangenheit enthält die Schulverwaltungsvereinbarung nicht. Bezüglich 2. könnte sich deshalb allenfalls eine freiwillige höhere Kostenbeteiligung des Landkreises ergeben.   

 

In Anbetracht der defizitären Haushaltslage des Landkreises Nienburg/Weser wird dies verwaltungsseitig abgelehnt.

 

Darüber hinaus wird die Schule in Eystrup, welche im Jahre 1913 errichtet und in 1973 um einen Erweiterungsbau ergänzt wurde, bereits seit Jahrzehnten als Grund- und Hauptschule genutzt. In dieser Zeit sind Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen regelmäßig paritätisch zwischen den Schulträgern abgerechnet worden. Außerdem wäre zu berücksichtigen, dass der Landkreis am Beginnzeitpunkt einer Mitnutzung des Schulgebäudes durch die in seiner Trägerschaft stehende Hauptschule keinen Neubau, sondern ein bereits teilweise abgeschriebenes Schulgebäude vorgefunden hatte. 

 

In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung der Raumfaktoren die Anzahl der Hauptschulklassen aus dem abgelaufenen Schuljahr (d.h. die Klassen der Jahrgänge 5-10) berücksichtigt wurde, obwohl zwischenzeitlich nur noch die Jahrgänge 8, 9, und 10 in Eystrup beschult werden.