Betreff
Erneuerung des Brückenbauwerkes über die DB-Strecke Wunstorf - Bremen sowie Fahrbahnausbau im Zuge der K 151 und Neubau eines Radweges
Vorlage
2012/179
Aktenzeichen
551-K 151 (BÜ)
Art
Beschlussvorlage

Der Vergabe der Bauarbeiten an die Arge Spieker/Matthäi, Oldenburg/Verden, zum Angebotspreis von 1.797.803,16 € wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des FB Rechnungsprüfung sowie der Erteilung des Zuwendungsbescheides zugestimmt. In dem Vergabeschreiben ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Mehrkosten aufgrund von Sperrpausen nicht anerkannt werden.

 


Sachverhalt

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Nienburg (NLStBV GB NI) hat am 27.07.2012 die Bauarbeiten für die o. g. Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben.

 

Die Angebotsunterlagen wurden von 10 Firmen angefordert, von denen 5 Firmen ein Angebot zur Submission am 23.08.2012 abgegeben haben

 

Nach Prüfung und Nachberechnung durch die NLStBV GB NI ergibt sich nachstehende Reihenfolge der teilnehmenden Bieter:

 

Pos.

Bieter

Summe in €

%

1 HA

Bernhard Becker, Meppen

1.646.131,75

100,00

2 NA 2

Arge Spieker/Matthäi, Oldenburg/Verden

1.797.803,16

109,21

3 NA 1

Arge Spieker/Matthäi, Oldenburg/Verden

1.806.081,76

109,72

4 HA

Arge Spieker/Matthäi, Oldenburg/Verden

1.820.864,26

110,61

5 HA

Konrad Leymann, Sulingen

1.836.945,65

111,59

6 HA

H. F. Wiebe, Achim

1.841.912,58

111,89

7 HA

Arge Strabag/Schachtbau, Hannover/Nordhausen

1.944.921,21

118,15

 

Bei der Ausschreibung wurde unter Beifügung einer Liste mit den genauen Terminen ausdrücklich auf die dringend erforderliche Einhaltung der Sperrpausen hingewiesen. Diese sind mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Jahren von der DB AG bewilligt worden. Abbruch- und Bauarbeiten sind nur innerhalb dieser vorgegebenen Zeiten möglich. Zusätzliche Sperrpausen werden nicht anerkannt. Gleichzeitig war in den Ausschreibungsunterlagen vermerkt, dass Nachforderungen (aufgrund der Sperrpausen) nicht anerkannt werden.

 

Da das Angebot der Firma Becker 10,61 % über dem Hauptangebot des an zweiter Stelle liegenden Bieters liegt, wurde die Firma Becker zu einem Aufklärungsgespräch am 05.09.2012 bei der NLStBV GB NI gebeten. Zu diesem Gespräch wurde die Kalkulation zu einzelnen Leistungspositionen dargelegt, die Urkalkulation wurde auf Anforderung am 13.09.2012 eingereicht.

 

Während der Aufklärung der Preise hat Firma Becker erklärt, dass die Kalkulation des Angebotes nicht auf den ausgeschriebenen Sperrpausen als Kalkulationsgrundlage beruht sondern der Bieter hat die nach seinem Dafürhalten notwendige Anzahl von Sperrpausen angenommen. In dem Angebot wurde nicht auf Mehrkosten o. ä. hingewiesen.

 

Der FB Rechnungsprüfung hat um ein weiteres Aufklärungsgespräch gebeten. Dieses fand am 24.09.2012 statt. Die beiden teilnehmenden Prokuristen der Firma Becker sowie der Anwalt der Firma erklärten, dass die Firma ihre Leistungen über die geforderten Sperrpausen hinaus bzw. ohne diese berücksichtigt zu haben, kalkuliert hat. Bei Vertragserfüllung im Rahmen der Sperrpausen würden Mehrkosten entstehen und geltend gemacht werden. Die Mehrkosten waren im Angebot nicht beziffert. Das Angebot war auch nicht als Nebenangebot gekennzeichnet.

 

Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass die Arbeiten innerhalb der von der DB AG vorgegebenen Sperrpausen fertig gestellt werden müssen und dass eine Bauzeitverlängerung nicht möglich ist sowie Nachforderungen aufgrund der Sperrzeiten nicht anerkannt werden.

 

Das Angebot der Firma Becker erfüllt somit nicht die geforderte Leistung. Da ein Mehraufwand erforderlich wäre, steht die Auskömmlichkeit des Angebotes in Frage.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 VOB/A sind Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise unstatthaft. Gemäß § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darf der Zuschlag auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis nicht erteilt werden.

 

Nach den nunmehr vorliegenden Erkenntnissen schlägt die Straßenbauverwaltung vor, den Zuschlag an den Zweitbieter Arge Spieker/Matthäi, Oldenburg/Verden, mit dem Nebenangebot Nr. 2 zum Angebotspreis von 1.797.803,16 €, zu erteilen. Diesem Vergabevorschlag schließt sich der FD 551 an.

 

Der von der NLStBV GB NI geschätzte Auftragswert lag bei brutto 1,8 Mio. Euro.

 

Im Haushaltsplan 2012 wurden bei Konto 55120 787299 die in 2012 kassenwirksam werdenden anteiligen Kosten von 275.000,00 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 1.100.000,00 € veranschlagt. Die restlichen 422.600,00 € zur Abdeckung der Vergabesumme stehen im Deckungskreis bereit und werden im Haushalt 2013 mit veranschlagt.

 

Der Zuwendungsbescheid soll bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist am 09.10.2012 vorliegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 1.797.803,16 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55120 mit dem Kostenanteil 2012 zur Verfügung bzw. werden anteilig im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.