Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2012/191
Aktenzeichen
131-10 23
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser wird beschlossen.


Sachverhalt

Zwischen den Landkreisen Schaumburg und Nienburg/Weser wurde am 11.04.2011 eine Zweckvereinbarung nach § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 geschlossen. Gemäß dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden die Auf­gaben der örtlichen Prüfung des Landkreises Schaumburg auf den Landkreis Nienburg/Weser übertragen.

Die Übertragung der Aufgaben und Umsetzung der kommunalen Zusammenarbeit soll entsprechend der Zweckvereinbarung zum 01.01.2013 zum Tragen kommen. Das künftige gemeinsame Rechnungsprüfungsamt (RPA) soll gem. § 6 Abs. 1 der Zweckvereinbarung als Kosten rechnende Einrichtung geführt werden.

 

Hinsichtlich der Gebührenerhebungen für Prüfungsleistungen des RPA war bezogen auf den Bereich des Landkreises Schaumburg eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich. Eine Berechnung und Anpassung der Gebühren ist dort längere Zeit nicht erfolgt. Im Landkreis Nienburg/Weser wurde zum 01.07.2010 eine Neufestsetzung der Gebühren vorgenommen.

 

Umfassende Berechnungen für das künftige gemeinsame RPA haben im Ergebnis den bereits im Landkreis Nienburg/Weser geltenden Gebührensatz von 65 €/Stunde bestätigt (s. Anlage 2). Von einer Änderung dieses Gebührensatzes soll bis auf weiteres abgesehen werden. Es sollen auch erst für das Jahr 2013 Erfahrungswerte zu der künftigen Aufgabenwahrnehmung und Ausgestaltung des RPA gewonnen werden.

 

Die neu gefasste Satzung ist bezogen auf die kommunale Zusammenarbeit nunmehr identisch mit der für den Bereich des Landkreises Schaumburg zu fassenden Satzung, die dort im Wesentlichen aufgrund der Gebührenanpassung zwingend erforderlich war.

Ergänzend wurden bei der Neufassung die mit In-Kraft-Treten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der z. Z. gültigen Fassung geänderten Rechtsgrundlagen berücksichtigt.

 


Anlagen:

 

 

 

·         Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser

·         Kalkulationsgrundlage