Betreff
Budgetierung BBS Nienburg ab 01.01.2013
Vorlage
2012/200
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Budgetierung der BBS Nienburg ist seit Längerem geplant. Verwaltung und Schule hatten den Beginnzeitpunkt in der Vergangenheit mehrmals nach hinten verschoben, da man zunächst darauf warten wollte bis das Land Niedersachsen Vorschläge für ein gemeinsames Budget von Landes- und Schulträgermitteln machen würde. Dies ist bis heute jedoch nicht geschehen.

 

Die Budgetierung der Landesmittel hat sich schwieriger gestaltet als erwartet. Aufgrund von Erfassungsproblemen hat es Probleme gegeben, die jeweiligen Lehrerstellen aus dem Stellenplan den 134 berufsbildenden Schulen zuzuordnen. Die budgetierten Landesmittel für die Stellen wurden den Schulen mit Durchschnittsbeträgen zugewiesen. Wegen der Strukturunterschiede bei der personellen Besetzung des Lehrerkollegiums (z.B. Alter, Anzahl der Kinder) waren die Zuweisungen an einige Schulen nicht auskömmlich gewesen, was durch Ergänzungszahlungen im Einzelfall ausgeglichen werden musste.

 

Aufgrund der vorgenannten Probleme hat das Niedersächsische Kultusministerium erst im März 2012 mit der Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs zur Umsetzung der Option eines gemeinsamen Budgets mit dem Schulträger entsprechend § 112a NSchG begonnen.

 

Verwaltung und Schule sind sich einig, die Budgetierung der BBS Nienburg mit Wirkung vom 01.01.2013 umzusetzen und nicht auf diese Landesverordnung zu warten.

 

Der Fachdienst Schule und Kultur hat sich mit der Region Hannover in Verbindung gesetzt und die dort anzuwendenden Budgetierungsregeln für berufsbildende Schulen hinterfragt. Man ist zu dem Ergebnis gelangt, diese Regelungen auch für die Budgetierung der BBS Nienburg anzuwenden. Es handelt sich um ein pauschales Budgetierungssystem auf Basis von Schülerzahlen,  Berufsfeldern und Sockelansätzen. Für kostenaufwändige Berufsfelder werden Zuschläge in Ansatz gebracht.

 

Ertragskonten, die sich in der Verantwortung der Schule befinden, werden ohne Haushaltsansatz gebildet, damit die BBS ein gesteigertes Interesse daran hat, Einnahmen zu erzielen. Für die BBS Nienburg wären das die Ertragskonten für Verwaltungsgebühren (331100), Mieten und Pachten (341100), Erträge aus Verkauf (342100), sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (346100) und andere sonstige Erträge (359100). Die Übertragbarkeit von Aufwendungen und Investitionen in zukünftige Haushaltsjahre ist gegeben. Investitionen sind uneingeschränkt übertragbar, Aufwendungen (sofern sie nicht im selben Haushaltsjahr für Investitionen verwandt werden) können bei einem unausgeglichenen Gesamthaushalt der Kommune erst ein Jahr später durch Bildung eines entsprechenden neuen Haushaltsansatzes realisiert werden.

 

Aufwendungen für von der Schule verwaltete Konten werden nur für die Aufwandskonten für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände (422200), Mieten und Pachten (423100), Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (427100) und Geschäftsaufwendungen (443100) mit pauschalen Haushaltsmitteln versehen.

 

Im Ergebnishaushalt wird die BBS Nienburg regelmäßig weniger Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt bekommen als in den Vorjahren. Im Gegenzug steigen die Haushaltsmittel für Investitionen allerdings erheblich und zwar um mehr als das Doppelte der bisherigen Beträge. Diese Veränderung entspricht u.a. der mehrfach in der Vergangenheit aufgestellten Forderung der Schule nach einer Verschiebung von Geldern zwischen den Haushalten.  

 

Verwaltung und BBS Nienburg sind sich einig, dass die pauschalen Haushaltsmittel auf Basis der Schüler- und Klassenzahlen aus dem jeweils abgelaufenen Schuljahr (erstmals für 2013 mit den Zahlen des Schuljahres 2011/2012) errechnet werden sollen, da die nachfolgenden Schülerzahlen immer erst im November, also nach Erstellung der kommunalen Haushaltsplanentwürfe, vorliegen.

 

Die Berechnung der Budgetbeträge für das Haushaltsjahr 2013 ist dieser Beschlussdrucksache als Anlage 1 beigefügt worden.

 

Durch die erhöhten Haushaltsansätze für Investitionen kann die Schule auch die im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2013-2016 festgestellten Sonderbedarfe für die Neuausstattung des Pneumatikraumes, des Labors und der Werkstatt der Elektrotechnik und für einen neuen Großbackofen für die Bäckerei selbstständig realisieren (vgl. Drucksache 2012/056). Die diesbezügliche Berechnung kann der Anlage 2 entnommen werden.