Eine Genehmigung dieser Maßnahme ist gemäß § 106 Absätze 1,3 und 8 NSchG beim Land Niedersachsen zu beantragen.
Sachverhalt
Die Zusammenlegung der Hauptschule Hoya und der Realschule Hoya wurde bereits in der Schulausschusssitzung am 22.11.2011 diskutiert. Die Verwaltung hatte seinerzeit den Vorschlag gemacht, die Hauptschule Eystrup am dortigen Standort zum 31.07.2014 auslaufen zu lassen und in einem zweiten Schritt die Hauptschule und die Realschule Hoya zum 01.08.2014 zusammenzulegen.
Die Kreispolitik war diesem Vorschlag nicht gefolgt und
hatte das Auslaufen der Hauptschule Eystrup zum 31.07.2015 beschlossen.
Gleichzeitig sollten die beiden Hoyaer
Zwischenzeitlich hat die Samtgemeinde Grafschaft Hoya in ihrer Stellungnahme vom 27.03.2012 (wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 10.07.2012 vorgestellt) und mit Schreiben vom 10.10.2012 schriftlich beantragt, die Oberschule in Hoya zum 01.08.2013 auf den Weg zu bringen, damit eine Abwanderung von Schüler/innen aus Hoya, Eystrup und Umgebung an benachbarte Oberschulen unterbleibt. Auch vor dem Hintergrund, dass eine Oberschule wegen des zunächst (nur) im 5. Schuljahrgang aufsteigenden Beginns sechs Jahre benötigen würde, um erstmals alle Jahrgänge komplett beschult zu haben, soll die Einführung der Oberschule in Hoya zeitnah erfolgen.
Auch die CDU-Kreistagsfraktion fordert mit Schreiben vom 12.10.2012 die Zusammenlegung der Hauptschule und der Realschule Hoya zu einer Oberschule am Schulzentrum Hoya zum 01.08.2013.
Aus Sicht der Verwaltung könnte durch diese Maßnahme die Attraktivität des Schulstandortes erhöht werden.
Die Verwaltung hat die betroffenen
Die Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen der Hauptschule Hoya und der Realschule Hoya ist darüber hinaus als Anlage 5 ergänzt worden.
In Anbetracht der Tatsache, dass Anträge für die Errichtung von Oberschulen bis zum 31.10. des Vorjahres (für eine ggf. zum 01.08.2013 zu errichtende Oberschule Hoya wäre dies der 31.10.2012) bei der Landesschulbehörde einzureichen sind, hat die Verwaltung vorsorglich einen entsprechenden Antrag beim Land gestellt.
Die Verwaltung wird weitere Erläuterungen in der Sitzung geben.