Betreff
Benennung von Schwerpunktschulen im Rahmen der inklusiven Schule
Vorlage
2012/207
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Die nachfolgenden Sekundarschulen werden mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 aufsteigend mit dem 5. Schuljahrgang als Schwerpunktschulen nach § 183 c NSchG benannt:

 

Gymnasium Stolzenau (KME, ESE und GE), Oberschule Loccum (KME), Oberschule Uchte (GE und ESE), Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya, Realschule Hoya und Marion-Blumenthal-Hauptschule Hoya (alle KME, ESE und GE), Oberschule Heemsen (KME) und Oberschule Steimbke (ESE und GE).

 

Für die Förderbedarfe Lernen, Sprache, Hören und Sehen werden keine Schwerpunktschulen gebildet.

 

Die Verwaltung wird die Schwerpunktschulen bis 31.01.2013 der Landesschulbehörde mitteilen.

 


Sachverhalt

Die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen zum 01.08.2013 wurde bereits ausführlich in den Sitzungen des Schulausschusses für die allgemein bildenden Schulen am 10.07.2012 (Drucksache 2012/121) und 27.09.2012 (Drucksache 2012/171) vorgestellt.

 

Den niedersächsischen Schulträgern wird für eine Übergangsphase vom 01.08.2013 bis 31.07.2018 das Recht eingeräumt so genannte Schwerpunktschulen einzurichten, um ausreichend Zeit zu haben, in einem zweiten Schritt alle übrigen Schulen inklusiv herzurichten und auszustatten.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass Schwerpunktschulen bis zum 01.02.2013 der Landesschulbehörde mitgeteilt werden sollen, scheint eine Benennung der Schulen in der Sitzung am 08.11.2012 sinnvoll.

 

Wenn ein Schulträger keine Schwerpunktschulen benennt, sind alle in seiner Trägerschaft befindlichen Schulen verpflichtet gemäß § 4 NSchG inklusiv zu arbeiten.

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es am 15.10.2012 ein Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern aus der Landesschulbehörde Syke, der Stadt Nienburg/Weser und den Fachdiensten Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst und Schule und Kultur gegeben hatte. Ziel dieses Gespräches war es, die eigenen Überlegungen mit den Gesprächsteilnehmern zu diskutieren, Abstimmungen herbeizuführen und ggf. neue Erkenntnisse zu erhalten.

 

Die Verwaltung wurde in Ihrer Ansicht bestärkt, für die Förderbedarfe Lernen , Sprache und Hören keine Schwerpunktschulen zu bestimmen, sondern alle in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Haupt-, Real-, Oberschulen und Gymnasien mit Wirkung vom 01.08.2013 aufsteigend mit dem 5. Schuljahrgang „inklusiv“ arbeiten zu lassen. Auch für den Förderbedarf Sehen sollten keine Schwerpunktschulen bestimmt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung scheint es darüber hinaus sinnvoll, die nachfolgenden Schulen für die Förderbedarfe Körperliche und Motorische Entwicklung (KME), Geistige Entwicklung (GE) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE) als Schwerpunktschulen zu bestimmen:

 

Südkreis

Gymnasium Stolzenau (KME, ESE und GE)

Oberschule Loccum (KME)

Oberschule Uchte (GE und ESE)

 

Nordkreis

Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya, Realschule Hoya und Marion-Blumenthal-Hauptschule Hoya (alle KME, ESE und GE),

 

 

Mittleres Kreisgebiet

Oberschule Heemsen (KME)

Oberschule Steimbke (ESE und GE)

außerdem weitere städtische Schulen.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Schulen wären alle Schulformen im nördlichen, im südlichen und im mittleren Kreisgebiet weitestgehend wohnortnah von Schüler/innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu erreichen.