Betreff
Konsolidierter Gesamtabschluss 2012
Vorlage
2012/223
Art
Bericht

Der Ausschuss für Finanzen und Personal nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Die Kommunen in Niedersachsen haben verpflichtend erstmalig für das Haushaltsjahr 2012 zum Stichtag 31.12.2012 einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen (§ 128 NKomVG). Dieser soll als so genannter „kommunaler Konzernabschluss“ die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune insgesamt mit den zu berücksichtigenden Beteiligungen darstellen.

 

Zu Inhalt und Ablauf des konsolidierten Gesamtabschlusses für den Landkreis Nienburg/Weser berichtet der Leiter Fachdienst Finanzwirtschaft, Herr Siegel.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.