Betreff
Vereinbarung mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Landesverband Niedersachsen - Bezirk Nienburg/Weser e.V. (DLRG) über die Wasserrettung im Rahmen des Rettungsdienstes im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2004/ABR/005
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Brandschutz- und Rettungswesen empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag, den Vertrag über die Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes und der Unterhaltung der dazugehörigen Einrichtungen für einen Teilbereich des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Landkreis Nienburg/Weser zu beschließen.

 


Nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes wird der bodengebundene Rettungsdienst durch den Wasserrettungsdienst ergänzt. Der Wasserrettungsdienst befreit insbesondere Notfallpatienten aus Gefahrenlagen und ermöglicht die weitere Versorgung und den Transport durch den bodengebundenen Rettungsdienst bzw. die Luftrettung. Die Wasserrettung wurde daher in den Bedarfsplan des Landkreises Nienburg/Weser aufgenommen.

 

Der Wasserrettungsdienst war bis zum 30.06.2003 der DLRG übertragen. In dem Beauftragungsvertrag mit dem ASB und dem DRK vom 15.04.2003, der am 01.07.2003 in Kraft getreten ist, wurde die Wasserrettung absichtlich nicht mit aufgenommen. In der Vergangenheit hat sich dieses als unpraktisch erwiesen hat, da hier ein anderer Leistungsumfang als beim bodengebundenen Rettungsdienst geregelt werden muss. Mit der DLRG soll deshalb ein separater Vertrag über die Wasserrettung geschlossen werden. Der Vertrag

/      ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Bisher war mit der DLRG vereinbart, dass sie für jeden Wasserrettungseinsatz ein Entgelt in Höhe von 256 € erhält. Aufgrund der geringen Einsatzzahlen – im Jahr 2003 hatte die Organisation nur einen Einsatz – ist diese Vergütung nicht kostendeckend. Schon allein die Vorhaltekosten können über diesen Betrag nicht mehr finanziert werden. Nach Angaben der DLRG belaufen sich die jährlichen Kosten, die dem Wasserrettungsdienst anzurechnen sind, auf rund 6.400 €.

 

In einem Gespräch mit Vertretern der DLRG am 13. 01.2004 wurde Einigung darüber erzielt, der Organisation jährlich einen Festbetrag in Höhe von 1.200 € zur Verfügung zu stellen. Damit sind alle Einsätze abgegolten. Der Betrag soll zu Anfang eines jeden Jahres überwiesen werden. Somit erhält die DLRG auch eine größere Planungssicherheit.