Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2013/003
Aktenzeichen
131-20 13 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen                                  (§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Im Jahr 2013 sind folgende Zuwendungen in Aussicht gestellt:

 

Geber

Betrag, Wert bei Sachzuwendungen

Zuwendungszweck

Gemeinnützige Stiftung Sparkasse Stolzenau,

Herr Bremer

3.300 €

Gymnasium Stolzenau – Anschaffung eines Englishhorns zum Einsatz im Jugendblasorchester