Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2013/003
Aktenzeichen
131-20 13 25
Art
Beschlussvorlage
Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen (§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.
Im Jahr 2013 sind folgende Zuwendungen in Aussicht gestellt:
Geber |
Betrag, Wert bei Sachzuwendungen |
Zuwendungszweck |
Gemeinnützige Stiftung Sparkasse Stolzenau, Herr Bremer |
3.300 € |
Gymnasium Stolzenau – Anschaffung eines Englishhorns zum Einsatz im Jugendblasorchester |