Betreff
Haushalt 2013 - Aufhebung von Sperrvermerken im Hinblick auf den Umbau der Wohnungen zu Büroräumen in der FTZ und die Beauftragung eines Wachdienstes
Vorlage
2013/010
Art
Beschlussvorlage

 

Die Sperrvermerke für die Haushaltsansätze für den Umbau der Räumlichkeiten an der FTZ, Verdener Landstr. 105, in Höhe von 75.000 € und für die Beauftragung eines Bewachungsdienstes in Höhe von 12.000 € werden hiermit aufgehoben.

 

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Sachverhalt

In der Sitzung am 13.11.2012 hat der Ausschuss für Liegenschaften der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umbau der FTZ sowie der Beauftragung eines Bewachungsdienstes mit einem Sperrvermerk zugestimmt.

 

Die Verwaltung bittet darum, nunmehr diese Sperrvermerke aus den nachfolgend beschriebenen Gründen wieder aufzuheben

Umbau der Wohnungen zu Büroräumen in der FTZ  (75.000 €):

 

In der FTZ gibt es drei Wohnungen, die in früheren Jahren als Dienstwohnungen genutzt und nach und nach als Dienstwohnungen in den Jahren 2001,2003 und 2012  aufgegeben wurden. Eine Wohnung wurde von 2001 bis 2003 als Büros für den Regiebetrieb Rettungsdienst (Abrechnungsstelle) genutzt. 2003 ist dann der Regiebetrieb Rettungsdienst in die in diesem Jahr frei gewordene zweite Dienstwohnung umgezogen. Die bis dahin als Büro genutzte erste Wohnung wurde für Aktenlagerung genutzt. Mit der Auflösung des Regiebetriebes im Jahre 2010 wurden die Mitarbeiterinnen nach und nach in den Fachdienst 175 eingegliedert. Seit 2011 stehen die Büros in der zweiten Wohnung leer und werden nur noch zeitweilig für Nacharbeiten genutzt. Die dritte Wohnung wurde bis August 2012 als Dienstwohnung bewohnt und steht derzeit leer.

 

Durch die Zusammenlegung der Leitstellen ist ein Teil der Räumlichkeiten in der FTZ schon jetzt bzw. ab April 2013 ungenutzt.

 

Es ist beabsichtigt, durch einen Umbau der ehemaligen Dienstwohnungen Büroräume zu schaffen, in die der Fachdienst 175 (Brandschutz und Rettungsdienst) einziehen soll. Derzeit ist dieser Fachdienst im Kreishaus A ohne räumlichen Zusammenhang mit der FTZ untergebracht. Zwischen FTZ und dem Fachdienst ist regelmäßig eine intensive Zusammenarbeit notwendig, die derzeit via Telefon, Fax und Mail erfolgt. Die Sachbearbeitungen für Feuerwehr und Katastrophenschutz müssen erforderliche Klärungen zu Einrichtungen und Gerätschaften mit den Mitarbeitern der FTZ auf Entfernung herbeiführen. Ein gemeinsames Gespräch vor Ort mit Begutachtung von Einrichtung und Gerät würde regelmäßig den Zeitaufwand verringern. Auch die Klärung organisatorischer und personeller Fragen wäre für die Fachdienstleitung vor Ort einfacher und schneller möglich.

 

Gerade die anstehende Reorganisation der FTZ zu einer serviceorientierten Einrichtung für die Feuerwehren im Landkreis Nienburg sowie die Einführung des Digitalfunks im Landkreis Nienburg werden die nächsten Jahre eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der FTZ und des Fachdienstes 175 erfordern. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Reibungsverluste bei einer Durchführung dieser Aufgaben auf Entfernung personelle Ressourcen notwendig macht, die derzeit nicht vorhanden sind. Bisher war eine Zusammenlegung des FD 175 mit der FTZ nicht möglich, weil in der FTZ keine ausreichenden räumlichen Kapazitäten vorhanden waren. So waren die Wohnungen vermietet und neben dem Regiebetrieb Rettungsdienst die Leitstelle dort untergebracht. Unabhängig von einer Zusammenlegung war es notwendig, das Personal der FTZ von drei auf fünf Mitarbeiter aufzustocken. Dies führt dazu, dass nicht für alle Mitarbeiter Büroarbeitsplätze vorhanden sind und auch nicht im Erdgeschoss geschaffen werden können. Daher sollen im ersten Obergeschoss nicht nur der FD 175 sondern auch der Kreisschirrmeister sowie sein Stellvertreter einen Büroarbeitsplatz erhalten. Die weiteren Mitarbeiter können das Anlaufbüro der FTZ im Erdgeschoss als Büroarbeitsplatz nutzen.

 

Im Kreishaus A besteht zudem ein Bedarf an zusätzlichen Büroräumen. Durch den Auszug des FD 175 könnte dieser Bedarf zumindest teilweise gedeckt werden. Gleich welcher Fachdienst auszieht, wird zur Aufgabenerledigung eine technische Anbindung an das Kreishaus notwendig. In der FTZ wird bereits eine solche Anbindung vorgehalten, die dieses Jahr auf Richtfunk umgestellt wird. Bei Anmietung von Büroflächen wäre sie hingegen zu schaffen und zu unterhalten.

 

Der Landkreis nutzt mit dem Umbau eine derzeit nur teilweise genutzte Liegenschaft, die er ohnehin unterhalten muss, besser aus. Die vom Ausschuss für Liegenschaften vorgeschlagene Alternative, Büroraum anzumieten würde weder die geschilderten Synergieeffekte erzielen noch die Unterhaltungskosten an der FTZ einsparen.

 

Für die Miete von Büroräumen ist je nach Baujahr, Ausstattung und Lage ein Mietzins von 4,40 € bis 8,60 € im Zentrum Nienburgs anzunehmen (Quelle: Grundstücksmarktbericht 2012). Für die vorgesehene Nutzung wären neun Büroräume für 10 Mitarbeiter/innen sowie ein Besprechungsraum erforderlich. Je Arbeitsplatz sind mindestens 10 qm (je nach Ausstattung auch mehr) anzusetzen. Die Kreisschirrmeister kann man nicht auslagern. Insofern ist von einem Bedarf von 7 Büros für 8 Mitarbeiter/innen auszugehen. Hierfür ergibt sich eine Gesamtfläche von rd. 165 qm. Dies entspricht einem Mietpreis in Höhe von 726 € bis 1419 € je Monat, vorausgesetzt man findet eine Immobilie, die genau diese Ansprüche erfüllt. Jährlich wären für eine Miete zwischen 8.712 € und 17.028 € aufzuwenden, so dass der Aufwand für den Umbau nach einem Zeitraum zwischen 4 und 8 Jahren amortisiert wäre.

 

Eine Vermietung der bisherigen Dienstwohnungen in der FTZ  setzt voraus, dass diese Räumlichkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt vermietbar sind. Das Gelände der FTZ ist als Sondergebiet ausgewiesen. Insoweit dürften die Räume auch nur in Zusammenhang mit dieser Nutzung als Wohnungen vermietet werden (als Dienst- oder Hausmeisterwohnungen). Hieran besteht derzeit kein Bedarf. Zudem möchte kein Bediensteter in diese Räume einziehen. Darüber hinaus ist auch lediglich eine der Wohnungen in vermietbarem Zustand. Angesichts der mit der FTZ einhergehenden Beeinträchtigungen ist auch nicht davon auszugehen, dass potentielle Mieter für das Objekt zu finden sind. Der mit einer Vermietung einhergehende Effekt einer sozialen Kontrolle kann aus den geschilderten Gründen erst gar nicht eintreten.

 

Der Ausschuss für Liegenschaften wird daher gebeten, die Sperre für die Haushaltsmittel für den Umbau der Dienstwohnungen in Büros wieder aufzuheben. 

 

Beauftragung eines Bewachungsdienstes (12.000 €):

 

Durch die Zusammenlegung der Leitstellen ist das Gelände der FTZ nachts und an den Wochenenden weniger belebt. Daher wurde befürchtet, dass es zu Beeinträchtigungen der Liegenschaft und der dort aufbewahrten Gerätschaften kommen könnte.

 

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass vergleichbare Zentralen keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben und die Erfahrungen dort bisher positiv sind.

 

Eine Bewachung könnte angesichts der erheblichen Kosten ohnehin nur punktuell erfolgen. Angesichts des Aufwandes und der Erfahrungen anderer Zentralen sollte daher auf den Einsatz eines Wachdienstes verzichtet werden.

 

Allerdings sollen die für den Wachdienst eingeplanten Mittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit dazu eingesetzt werden, die Räumlichkeiten baulich zu sichern.

 

Bisher wurden durch die Leitstelle, die rund um die Uhr besetzt war, Feuerwehreinheiten, die außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Angelegenheiten in der FTZ zu regeln hatten (z.B. Materialien abholen oder anliefern oder Übungen in den Gebäudeteilen durchzuführen), Schlüssel ausgegeben. Bedingt durch die relativ hohe Zahl verschiedener Nutzer entsteht durch die vorhandene Schließanlage eine Sicherheitslücke. Es ist sinnvoll, diese durch den Einbau einer neuen Anlage zu schließen. Hierzu sollen an prägnanten Türen/Toren auf dem Gelände elektronische Schließzylinder installiert werden. In jedem Schlüssel befindet sich dann ein individueller Steuerungschip, so dass bei Verlust des Schlüssels lediglich dieser ausprogrammiert und nicht die komplette Schließanlage saniert werden muss. Hierfür ist mit einem Aufwand von ca. 12.000 € zu rechnen.

 

Weiterhin ist denkbar, die verschiedenen Gebäude mittels einer Einbruchmeldeanlage zu sichern. Dabei würden unterschiedliche Techniken (Lichtschranken/Bewegungssensoren) zum Einsatz kommen. Wenn man alle Gebäude absichern wollte, würde dies Kosten in Höhe von 35.000 € verursachen. Aus Sicht der Verwaltung kann auf eine Einbruchmeldeanlage in dem ehemaligen Schulgebäude verzichtet werden. Dies reduziert die Kosten um 5.000 € auf 30.000 €. Außerdem entstehen monatliche Folgekosten für die Aufschaltung auf die Leitstelle und den bei Einsätzen notwendigen Kosten für ein Sicherheitsunternehmen. Die Höhe dieser Kosten beträgt bei zehn Einsätzen pro Jahr ca. 2.860 €, wobei mit einer durchschnittlichen Einsatzzeit von 2 Stunden gerechnet wurde.

 

Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahmen nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung. Nach Abzug der vorrangig zu beschaffenden Schließanlage verbleiben lediglich 18.000 €. Dementsprechend müssten im Nachtragshaushalt die notwendigen restlichen Mittel in Höhe von 12.000 € bereitgestellt oder aber auf den Einbau verzichtet werden. Ein Auftrag für die Installation einer Einbruchmeldeanlage kann daher erst nach Genehmigung des Nachtragshaushalts erfolgen. Insoweit entsteht für wenige Monate ein ungesicherter Zugang. Diese Lücke wird in Kauf genommen.

 

Der Ausschuss für Liegenschaften wird gebeten, zunächst 12.000 € für den Einbau einer elektronischen Schließanlage freizugeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 87.000 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 11510 zur Verfügung.