Die Sperrvermerke für die
Haushaltsansätze für den Umbau der Räumlichkeiten an der FTZ, Verdener Landstr.
105, in Höhe von 75.000 € und für die Beauftragung eines Bewachungsdienstes in
Höhe von 12.000 € werden hiermit aufgehoben.
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Sachverhalt
In der Sitzung am 13.11.2012
hat der Ausschuss für Liegenschaften der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für
den Umbau der FTZ sowie der Beauftragung eines Bewachungsdienstes mit einem
Sperrvermerk zugestimmt.
Die Verwaltung bittet
darum, nunmehr diese Sperrvermerke aus den nachfolgend beschriebenen Gründen
wieder aufzuheben
Umbau der Wohnungen zu
Büroräumen in der FTZ (75.000 €):
In der FTZ gibt es drei
Wohnungen, die in früheren Jahren als Dienstwohnungen genutzt und nach und nach
als Dienstwohnungen in den Jahren 2001,2003 und 2012 aufgegeben wurden. Eine Wohnung wurde von
2001 bis 2003 als Büros für den Regiebetrieb Rettungsdienst (Abrechnungsstelle)
genutzt. 2003 ist dann der Regiebetrieb Rettungsdienst in die in diesem Jahr
frei gewordene zweite Dienstwohnung umgezogen. Die bis dahin als Büro genutzte
erste Wohnung wurde für Aktenlagerung genutzt. Mit der Auflösung des
Regiebetriebes im Jahre 2010 wurden die Mitarbeiterinnen nach und nach in den
Fachdienst 175 eingegliedert. Seit 2011 stehen die Büros in der zweiten Wohnung
leer und werden nur noch zeitweilig für Nacharbeiten genutzt. Die dritte
Wohnung wurde bis August 2012 als Dienstwohnung bewohnt und steht derzeit leer.
Durch die Zusammenlegung der
Leitstellen ist ein Teil der Räumlichkeiten in der FTZ schon jetzt bzw. ab
April 2013 ungenutzt.
Es ist beabsichtigt, durch
einen Umbau der ehemaligen Dienstwohnungen Büroräume zu schaffen, in die der
Fachdienst 175 (Brandschutz und Rettungsdienst) einziehen soll. Derzeit ist
dieser Fachdienst im Kreishaus A ohne räumlichen Zusammenhang mit der FTZ
untergebracht. Zwischen FTZ und dem Fachdienst ist regelmäßig eine intensive
Zusammenarbeit notwendig, die derzeit via Telefon, Fax und Mail erfolgt. Die
Sachbearbeitungen für Feuerwehr und Katastrophenschutz müssen erforderliche
Klärungen zu Einrichtungen und Gerätschaften mit den Mitarbeitern der FTZ auf
Entfernung herbeiführen. Ein gemeinsames Gespräch vor Ort mit Begutachtung von
Einrichtung und Gerät würde regelmäßig den Zeitaufwand verringern. Auch die
Klärung organisatorischer und personeller Fragen wäre für die Fachdienstleitung
vor Ort einfacher und schneller möglich.
Gerade die anstehende
Reorganisation der FTZ zu einer serviceorientierten Einrichtung für die
Feuerwehren im Landkreis Nienburg sowie die Einführung des Digitalfunks im
Landkreis Nienburg werden die nächsten Jahre eine intensivere Zusammenarbeit
zwischen den Mitarbeitern der FTZ und des Fachdienstes 175 erfordern. Schon
jetzt zeichnet sich ab, dass die Reibungsverluste bei einer Durchführung dieser
Aufgaben auf Entfernung personelle Ressourcen notwendig macht, die derzeit
nicht vorhanden sind. Bisher war eine Zusammenlegung des FD 175 mit der FTZ
nicht möglich, weil in der FTZ keine ausreichenden räumlichen Kapazitäten
vorhanden waren. So waren die Wohnungen vermietet und neben dem Regiebetrieb
Rettungsdienst die Leitstelle dort untergebracht. Unabhängig von einer Zusammenlegung
war es notwendig, das Personal der FTZ von drei auf fünf Mitarbeiter aufzustocken.
Dies führt dazu, dass nicht für alle Mitarbeiter Büroarbeitsplätze vorhanden sind
und auch nicht im Erdgeschoss geschaffen werden können. Daher sollen im ersten
Obergeschoss nicht nur der FD 175 sondern auch der Kreisschirrmeister sowie
sein Stellvertreter einen Büroarbeitsplatz erhalten. Die weiteren Mitarbeiter
können das Anlaufbüro der FTZ im Erdgeschoss als Büroarbeitsplatz nutzen.
Im Kreishaus A besteht zudem
ein Bedarf an zusätzlichen Büroräumen. Durch den Auszug des FD 175 könnte
dieser Bedarf zumindest teilweise gedeckt werden. Gleich welcher Fachdienst
auszieht, wird zur Aufgabenerledigung eine technische Anbindung an das
Kreishaus notwendig. In der FTZ wird bereits eine solche Anbindung vorgehalten,
die dieses Jahr auf Richtfunk umgestellt wird. Bei Anmietung von Büroflächen
wäre sie hingegen zu schaffen und zu unterhalten.
Der Landkreis nutzt mit dem
Umbau eine derzeit nur teilweise genutzte Liegenschaft, die er ohnehin
unterhalten muss, besser aus. Die vom Ausschuss für Liegenschaften vorgeschlagene
Alternative, Büroraum anzumieten würde weder die geschilderten Synergieeffekte
erzielen noch die Unterhaltungskosten an der FTZ einsparen.
Für die Miete von Büroräumen
ist je nach Baujahr, Ausstattung und Lage ein Mietzins von 4,40 € bis 8,60 € im
Zentrum Nienburgs anzunehmen (Quelle: Grundstücksmarktbericht 2012). Für die
vorgesehene Nutzung wären neun Büroräume für 10 Mitarbeiter/innen sowie ein
Besprechungsraum erforderlich. Je Arbeitsplatz sind mindestens 10 qm (je nach
Ausstattung auch mehr) anzusetzen. Die Kreisschirrmeister kann man nicht
auslagern. Insofern ist von einem Bedarf von 7 Büros für 8 Mitarbeiter/innen
auszugehen. Hierfür ergibt sich eine Gesamtfläche von rd. 165 qm. Dies
entspricht einem Mietpreis in Höhe von 726 € bis 1419 € je Monat, vorausgesetzt
man findet eine Immobilie, die genau diese Ansprüche erfüllt. Jährlich wären
für eine Miete zwischen 8.712 € und 17.028 € aufzuwenden, so dass der Aufwand
für den Umbau nach einem Zeitraum zwischen 4 und 8 Jahren amortisiert wäre.
Eine Vermietung der bisherigen
Dienstwohnungen in der FTZ setzt voraus,
dass diese Räumlichkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt vermietbar sind. Das
Gelände der FTZ ist als Sondergebiet ausgewiesen. Insoweit dürften die Räume
auch nur in Zusammenhang mit dieser Nutzung als Wohnungen vermietet werden (als
Dienst- oder Hausmeisterwohnungen). Hieran besteht derzeit kein Bedarf. Zudem
möchte kein Bediensteter in diese Räume einziehen. Darüber hinaus ist auch
lediglich eine der Wohnungen in vermietbarem Zustand. Angesichts der mit der
FTZ einhergehenden Beeinträchtigungen ist auch nicht davon auszugehen, dass
potentielle Mieter für das Objekt zu finden sind. Der mit einer Vermietung
einhergehende Effekt einer sozialen Kontrolle kann aus den geschilderten Gründen
erst gar nicht eintreten.
Der Ausschuss für
Liegenschaften wird daher gebeten, die Sperre für die Haushaltsmittel für den
Umbau der Dienstwohnungen in Büros wieder aufzuheben.
Beauftragung eines
Bewachungsdienstes (12.000 €):
Durch die Zusammenlegung der
Leitstellen ist das Gelände der FTZ nachts und an den Wochenenden weniger
belebt. Daher wurde befürchtet, dass es zu Beeinträchtigungen der Liegenschaft
und der dort aufbewahrten Gerätschaften kommen könnte.
Zwischenzeitlich hat sich
herausgestellt, dass vergleichbare Zentralen keine besonderen
Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben und die Erfahrungen dort bisher positiv
sind.
Eine Bewachung könnte
angesichts der erheblichen Kosten ohnehin nur punktuell erfolgen. Angesichts
des Aufwandes und der Erfahrungen anderer Zentralen sollte daher auf den Einsatz
eines Wachdienstes verzichtet werden.
Allerdings sollen die für den
Wachdienst eingeplanten Mittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit dazu eingesetzt
werden, die Räumlichkeiten baulich zu sichern.
Bisher wurden durch die
Leitstelle, die rund um die Uhr besetzt war, Feuerwehreinheiten, die außerhalb
der üblichen Arbeitszeiten Angelegenheiten in der FTZ zu regeln hatten (z.B. Materialien
abholen oder anliefern oder Übungen in den Gebäudeteilen durchzuführen), Schlüssel
ausgegeben. Bedingt durch die relativ hohe Zahl verschiedener Nutzer entsteht
durch die vorhandene Schließanlage eine Sicherheitslücke. Es ist sinnvoll,
diese durch den Einbau einer neuen Anlage zu schließen. Hierzu sollen an
prägnanten Türen/Toren auf dem Gelände elektronische Schließzylinder
installiert werden. In jedem Schlüssel befindet sich dann ein individueller
Steuerungschip, so dass bei Verlust des Schlüssels lediglich dieser ausprogrammiert
und nicht die komplette Schließanlage saniert werden muss. Hierfür ist mit
einem Aufwand von ca. 12.000 € zu rechnen.
Weiterhin ist denkbar, die
verschiedenen Gebäude mittels einer Einbruchmeldeanlage zu sichern. Dabei
würden unterschiedliche Techniken (Lichtschranken/Bewegungssensoren) zum Einsatz
kommen. Wenn man alle Gebäude absichern wollte, würde dies Kosten in Höhe von
35.000 € verursachen. Aus Sicht der Verwaltung kann auf eine
Einbruchmeldeanlage in dem ehemaligen Schulgebäude verzichtet werden. Dies
reduziert die Kosten um 5.000 € auf 30.000 €. Außerdem entstehen monatliche
Folgekosten für die Aufschaltung auf die Leitstelle und den bei Einsätzen
notwendigen Kosten für ein Sicherheitsunternehmen. Die Höhe dieser Kosten
beträgt bei zehn Einsätzen pro Jahr ca. 2.860 €, wobei mit einer durchschnittlichen
Einsatzzeit von 2 Stunden gerechnet wurde.
Haushaltsmittel stehen für
diese Maßnahmen nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung. Nach Abzug der
vorrangig zu beschaffenden Schließanlage verbleiben lediglich 18.000 €. Dementsprechend
müssten im Nachtragshaushalt die notwendigen restlichen Mittel in Höhe von
12.000 € bereitgestellt oder aber auf den Einbau verzichtet werden. Ein Auftrag
für die Installation einer Einbruchmeldeanlage kann daher erst nach Genehmigung
des Nachtragshaushalts erfolgen. Insoweit entsteht für wenige Monate ein
ungesicherter Zugang. Diese Lücke wird in Kauf genommen.
Der Ausschuss für
Liegenschaften wird gebeten, zunächst 12.000 € für den Einbau einer
elektronischen Schließanlage freizugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. 87.000
€. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 11510 zur Verfügung.