Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen und den Anbau einer Mensa an die Grundschule Wietzen
Vorlage
2013/016
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen und den Anbau einer Mensa an die Grundschule Wietzen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 537.222 € gewährt.

 


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Marklohe hat mit Schreiben vom 11.01.2013 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen und den Anbau einer Mensa an die Grundschule Wietzen eingereicht.

 

A. Sporthalle Marklohe

Die Sanierung der Sporthalle Marklohe, welche für den Schulsport durch die Realschule am Berg genutzt wird, umfasst die Erneuerung des Schwingbodens (115.000 €), der Sanitäranlagen nach Trinkwasserverordnung (25.000 €), der Lüftungs- und Regelungsanlage (50.000 €) und der elektrischen Beleuchtung (40.000 €). Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei 230.000 €.

 

Der Baubeginn ist für Frühjahr/Sommer 2013 vorgesehen, der fertige Gebäudetrakt soll zum Ende der Sommerferien 2013 in Betrieb genommen werden.

 

B. Sporthalle Wietzen

Bestandteile der Sanierung der Sporthalle Wietzen sind der Austausch einer Glasbausteinwand und die energetische Sanierung von Wänden und Decken der Sportstätte. Außerdem sollen die Sanitäranlagen und die Heizung, sowie die Prallschutzwände und der Hallenboden erneuert werden. Die Maßnahmekosten belaufen sich auf rd. 850.000 € und sind durch die Samtgemeinde Marklohe nach oben gedeckelt worden.

 

C. Mensa Grundschule Wietzen

Die Samtgemeinde Marklohe beabsichtigt außerdem den Anbau einer Mensa an die Grundschule Wietzen. Die Mensa soll Platz für 60 Kinder bieten, voraussichtlich werden dies 40 Schulkinder und 20 Kinder aus der Kindertagesstätte sein. Im Rahmen der Maßnahmenplanung hat sich außerdem die Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen im Bestand ergeben.

 

Die Baumaßnahme ist mit rd. 685.000 € berechnet, wobei rd. 60.000 € für die Inventarausstattung (nicht förderfähig) veranschlagt sind. Die verbleibenden rd. 625.000 € sind lediglich für die Grundschule Wietzen (zwei Drittel der Maßnahmekosten), nicht aber für die Kindertagesstätte aus der Kreisschulbaukasse zuwendungsfähig. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich somit auf 416.667 €.

 

Baubeginn ist für das Frühjahr 2013 vorgesehen, der fertige Gebäudetrakt soll zum Ende der Sommerferien 2013 in Betrieb genommen werden.

 

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Im Sekundarbereich beträgt die Förderquote die Hälfte der notwendigen Schulbaukosten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung können keine Zuwendungen erfolgen.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 51.129 € (100.000 DM) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Vorliegend kann für die Sanierung der Sporthalle Marklohe eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 115.000 € (50 vom Hundert von 230.000 €) erbracht werden, da die Sporthalle ausschließlich durch die Realschule am Berg für den Sekundarbereich genutzt wird.

 

Die Sporthallensanierung der Sporthalle Wietzen ist ebenfalls aus der Kreisschulbaukasse förderfähig. Der Fördersatz beträgt ein Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und liegt bei 283.333 €. Für den Anbau einer Mensa an die Grundschule Wietzen beträgt die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse 138.889 €.

 

Insgesamt errechnet sich eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 537.222 €.

 

Die Grundschule Wietzen verfügt langfristig über eine ausreichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern (Ein- bis Zweizügigkeit). Auch die Realschule am Berg in Marklohe könnte langfristig als zweizügige Sekundarschule weiter betrieben werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Schullandschaft im Sekundarschulbereich gegenwärtig im Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung diskutiert wird. Ein Ergebnis könnte in der zweiten Jahreshälfte 2013 vorliegen.